Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NW zum Thema „Fluglärm“ an den Bau- und Umweltausschuss.


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert zunächst eingehend die vorliegende Beratungsvorlage, die städtischen Aktivitäten gegen die Lärmbelastung durch den Flugverkehr sowie die nur eingeschränkten demokratischen und juristischen Möglichkeiten gegen die Lärmbelastung vorzugehen.

 

Anschließend erhalten Frau Berger und Frau Kok als Vertreterinnen der Petenten die Gelegenheit, die Bürgeranregung ausführlich zu erläutern. Sie stellen hierbei insbesondere die in den vergangenen Jahren aus ihrer Sicht gestiegene Belastung durch Fluglärm und die damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Bürger in Lank-Ost heraus. Sie fordern eine Unterbindung des Flachstartverfahrens und Rückkehr zum Steilstartverfahren und die Festlegung einer Flugroute über unbebautes Gelände. Dies solle notfalls durch Beschreitung des Rechtsweges bis um Europäischen Gerichtshof erfolgen. Sie kritisieren zudem, dass nach ihrer Auffassung Rat und Verwaltung der Stadt bisher nicht in ausreichender Form gegen die Lärmbelästigungen vorgegangen seien, um das Wohl der betroffenen Bürger zu schützen.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verwahrt sich strikt gegen den erhobenen Vorwurf, dass die Stadt nichts unternommen habe. Im Umfeld sei die Stadt Meerbusch der größte Gegner der Kapazitätserweiterung des Flughafens und gehe seit Jahren gegen die Belastungen der Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger vor. Festzustellen sei jedoch, dass die Stadt in der Fluglärmkommission, die zudem nur beratende Funktion habe, lediglich eine Stimme habe und ein einheitliches Votum bezüglich der Rückkehr zum Steilstartverfahren nicht erreichbar gewesen sei. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass andere kommunale Vertreter die mit dem Flachstartverfahren verbundene Minderung des Kerosinausstoßes ausdrücklich begrüßten. Eine Chance, juristisch gegen das Flachstartverfahren vorzugehen, bestehe nicht, weil es sich um ein vom Luftfahrtbundesamt genehmigtes Verfahren handele. Apelle an die Fluggesellschaften, das Steilstartverfahren einzusetzen, seine bisher ins Leere gelaufen.

 

Die auf Antrag der Stadt Meerbusch eingereichte Konsensrunde, bei der u.a. Simulationsberechnungen durch das Institut für Luft- und Raumfahrttechnik vorgestellt worden seien, hätten zu keinem eindeutigen Ergebnis von Lärm beim Steilstart- gegenüber einem Flachstartverfahren geführt. In der Gruppe sei auch der Vorsitzende der Bürger gegen Fluglärm vertreten gewesen. Sie hoffe, dass die Messdaten der temporären Messstation in Büderich den Nachweis erbringe, dass das Flachstartverfahren unabhängig von Beladung, Thermik und Fluggerät zu mehr Krach führe. Der Flughafen habe zugesagt, die Messdaten für die Messstelle 27 vorzulegen, sobald die Auswertung erfolgt sei. Ob dies noch vor der Sitzung der Fluglärmkommission im November der Fall sei, könne sie nicht sagen.

 

Eine parallele Route zur bestehenden Nordroute könne in Absprache mit der DFS eingerichtet werden. Der Rat habe sich allerdings bisher eindeutig gegen neue Belastungen aufgrund der Verlagerung von Flugrouten ausgesprochen. Bei einer Verlagerung würde durch die Streubreite entweder der Ortsrand von Nierst oder von Strümp belastet werden.

 

Ratsfrau Glasmacher regt an, die Fluggesellschaften zur Nutzung einer neuen Navigationstechnik zu verpflichten, die eine genauere Einhaltung der Abflugrouten und damit deren Verlegung über unbebautes Gelände ermögliche. Sie kritisiert zudem, dass der Arbeitskreis Lärm nicht einberufen worden sei, in dem das weitere Vorgehen der Stadt abgestimmt und Druck auf den Flughafen ausgeübten zu können. Die bisher durch den Flughafen erhobenen Messdaten und ihre Auswertung seien nicht vertrauenswürdig.

 

Ratsherr Damblon weist die seitens der Petenten vorgebrachte Kritik an der vermeintlichen Untätigkeit der Stadt ebenfalls zurück. Er appelliert an alle Beteiligten, nicht die Stadt als Schuldigen auszuweisen, sondern gemeinsam gegen die Belastung durch den Fluglärm vorzugehen. Das Thema Fluglärm solle nach der Beschlussfassung im Bau- und Umweltausschuss behandelt werden. Er gehe davon aus, dass der Vorsitzende den Ausschuss einberufe, sobald die Daten der mobilen Messstelle vorliegen würden.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes schließt sich diesem Appell an und verweist darauf, dass insbesondere gegen die beantragte Kapazitätserweiterung vorzugehen sei.

 

Anschließend beantwortet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage die Anfrage der UWG Fraktion wie folgt. Im Laufe der Beantwortung ergibt sich eine weitere lebhafte Diskussion.

 

Frage 1: Die Westdeutsche Zeitung berichtete am 25.10.2014, dass Meerbuschs Bürgermeisterin einen Antrag in die Fluglärmkommission eingereicht hat, mit dem Ziel, Ortsteile von Lank mit Überflügen zu entlasten, jedoch den östlichen Stadtteil von Lank mit mehr Fluglärm zu belasten. Wurde der Antrag der Stadt Meerbusch seitens der Bürgermeisterin den jeweiligen Ausschüssen oder Rat präsentiert? Gab es eine Information an die betroffenen Bürger in dem Stadtteil Lank-Ost?

 

Antwort: Die Bürgermeisterin hat den Antrag gestellt, eine alternative Routenführung zur Entlastung von Lank zu prüfen. Im Antrag war nicht von einer zusätzlichen Belastung des Ostens von Lank die Rede.

Der Antrag brauchte auch nicht dem Rat oder den Ausschüssen präsentiert werden, er wurde vom Rat lt. Protokoll in seiner Sitzung am 20.02.2014 beschlossen. Die Unterzeichnerin der Anfrage war in der Sitzung anwesend.

In der Ratssitzung am 25.09.2014 hat die Bürgermeisterin lt. Protokoll aus der von der Fluglärmkommission gebildeten Konsensrunde in öffentlicher Sitzung berichtet. Die Presse hat das Thema aufgenommen.

 

Frage 2: Laut Auskunft DFS/ Düsseldorf beabsichtigt die deutsche Flugsicherung durch technische Veränderungen, die Flugroute über Lank erneut zu bündeln. Diese erneute Bündelung soll am Januar 2018 zum Tragen kommen und es soll eine weitere erhöhte Lärmbelastung für Lank-Ost entstehen. Laut DFS/Düsseldorf sind die eh schon hoch Belasteten in Lank-Ost an Fluglärm gewöhnt.

Ist der Bürgermeisterin diese beabsichtigte Vorgehensweise der DFS bekannt?

Gab es dazu einen Antrag in der Fluglärmkommission seitens der Stadt Meerbusch?

 

Antwort: Die Bündelung auf der „Ideallinie“ ist nichts Neues, es war schon immer Ziel, die Streubreite möglichst gering zu halten. Neuere Informationen hierzu hat es in der Fluglärmkommission nicht gegeben.

 

Frage 3: Sie schreiben in der Beschlussvorlage: „Flugbewegungen werden niedriger und lauter“ wahrgenommen.“ Hat die Stadt nie die Flugbewegungen in Travis verfolgt, um dort die Korrelation zwischen Höhe und dB an diversen Messstellen festzustellen?

Haben Sie dazu „ Bürger gegen Fluglärm um Mithilfe gebeten“?

 

Antwort: Travis ist nicht geeignet, genaue Daten zu erfassen. Deshalb werden vom Düsseldorfer Airport regelmäßig die Werte der Messstationen in der Fluglärmkommission veröffentlicht und dort diskutiert. Der auf Wunsch der Stadt Meerbusch erstellte Fanomos-Report für die Monate Juli und August 2016 zeigt, dass am Ortsrand von Lank 96,6% bzw. 97,8% der Flugzeuge eine Flughöhe von  3.000 ft (914 m) und mehr erreichen.

 

Frage 4: Warum wird der Flughafen Düsseldorf am 8.11. zum Bau- und Umweltausschuss eingeladen und nicht der gewünschte Termin zur Sondersitzung Fluglärm vorher angesetzt, um erst einmal eine gemeinsame Vorgehensweise seitens Stadt und Politik zum Wohl der Meerbuscher Bürger zu besprechen?

 

Antwort: Der Bau- und Umweltausschuss hatte am 14.3.2017 eine Sondersitzung zum Thema Fluglärm beschlossen. Ausweislich des Protokolls sollen Experten hinzugezogen werden. Deshalb ist beabsichtigt, Vertreter des Flughafens und der DFS einzuladen. Die Sitzung sollte so terminiert werden, dass die Auswertung für die Messstation MP 27 vorliegt. Bei der Auswertung soll die Korrelation zwischen Flugzeugtyp, Beladung, Flughöhe und Lärm hergestellt werden. Der Flughafen hat zugesagt, die Daten der Stadt nach Fertigstellung zuzuleiten.

 

Frage 5: Bezüglich des Konverterstandorts wird von der Stadt Meerbusch und Politik als oberste Priorität der Abstand zur Wohnbebauung gefordert. Wird diese Priorität seitens der Bürgermeisterin auch bezüglich Flughöhen zukünftig gefordert?

 

Antwort: Für die Bürgermeisterin haben alle wichtigen Themen Priorität. Deshalb hatte sie zur Sitzung der Fluglärmkommission am 27. März 2017 einen erneuten Antrag gestellt, den Flughafen und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NW aufzufordern, sich bei den Airlines nachdrücklich für einen Verzicht auf ein Cut-Back in Höhe von 1.000 Fuß einzusetzen. Der Vertreter des MBWSV hat erklärt, keine Ermächtigungsgrundlage zu haben, die DFS hat auf die Zulassung des Steigverfahrens verwiesen. Der Flughafen hat darauf hingewiesen, dass die Untersuchungen von Prof. Isermann vom Deutschen Institut für Raumfahrttechnik keinen Beleg erbracht hat, dass das geänderte Abflugverfahren zu mehr Lärm führe. Die Airlines haben darauf hingewiesen, dass pro Start eine Kraftstoffersparnis von 8 – 20 kg, und damit für die Lufthansa 3.000 Tonnen Kerosin verbunden ist. Keine der anwesenden 13 Vertreter aus den Kommunen hat im geänderten Abflugverfahren ein Problem gesehen, vielmehr wurde der reduzierte Kerosinausstoß ausdrücklich begrüßt. Der Vorsitzende der Fluglärmkommission hat deshalb nicht abstimmen lassen.

Die Bürgermeisterin geht davon aus, dass die Auswertung der Messstation MP 27 Ergebnisse bringt, die geeignet sind, das Thema Flachstartverfahren erneut in der Fluglärmkommission aufzurufen.

 

Frage 6: Im Luftverkehrsgesetz Paragraph 29b wird der Flughafenbetreiber verpflichtet, vermeidbare Geräusche in der Luft zu verhindern. Werden Sie den Flughafenbetreiber seitens der Stadt Meerbusch auffordern, gesetzesgemäß zu handeln und das Steigstartverfahren (NADP1) für alle Abflüge, die Meerbuscher Stadtgebiet tangieren, den Airlines in der AIP vorzuschreiben?

 

Antwort: Bei dem Steigverfahren NADP1 handelt es sich um ein vom Luftfahrtbundesamt zugelassenes Verfahren.

 

Frage 7: Laut der DFS/ DUS gibt es alternative Routen, die jedoch am politischen Willen scheitern und man daher dem Wunsch Meerbuschs nachkommt, weiter dicht besiedeltes Wohngebiet zu überfliegen. In anderen Kommunen werden wenig besiedeltes Gebiet, Felder, Industrieanlagen oder Autobahnen als ideale Überflugrouten ausgewählt. Laut dem DLR Gutachter Herrn Isermann wird es beim Flachstartverfahren unterhalb der Flugroute lauter. Über Straßen ist die Schallimmission noch einmal lauter als über Feldern.

Der frühere Leiter der Stadt Meerbusch für Umwelt und Sicherheit betonte in 2016 auf Nachfrage, dass es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und der DFS gäbe, die Routenführung genau über östliche Wohngebiete zu führen, auch wenn die Straßen direkt am Feld oder Naturschutzgebiet lägen, dürften auf keinen Fall Überflüge dort stattfinden, trotz täglich stattfindenden Einzelschallwerten von 75-80 dB für die dort lebenden Bürger.

Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die ständig wachsende und schleichende Lärmzunahme für Lank-Ost zu reduzieren?

Wird die DFS von Ihnen aufgefordert die geplante Bündelung über Lank-Ost zurückzunehmen?

 

Antwort: Der Rat hatte in seiner Sitzung vom 20.02.2014 lt. Protokoll den Bürgermeister auch gebeten, in der Fluglärmkommission die Prüfung der Verschiebung der Nordroute zu beantragen. Allerdings sollte die Alternativroute nicht zu einer Belastung bisher nicht betroffener Wohngebiete führen. Die Unterzeichnerin der Anfrage war in der Sitzung der Antragstellung anwesend.

 

Über das Ergebnis der Konsensrunde, u.a. alternative Routenführung zur Entlastung des Ortsteiles Lank-Latum wurde in der Sitzung des Rates am 25.02.2016 ausführlich berichtet. Auch hier war die Unterzeichnerin der Anfrage anwesend.

 

In der Sitzung ist ausweislich des Protokolls berichtet worden, dass grundsätzlich eine alternative Routenführung östlich oder westlich von Lank möglich sei, allerdings müsse auch die bestehende Flugroute erhalten bleiben, da nicht alle Flugzeuge technisch in der Lage seien, die Parallelroute zu fliegen. Aufgrund der Streubreiten würden damit allerdings die Ränder von Nierst bzw. Strümp belastet werden. Insofern wurde die Einführung der Parallelroute verwaltungsseitig nicht weiterverfolgt.

 

Eine von der DFS beabsichtigte Bündelung über Lank Ost ist nicht bekannt.

 

Den Antrag einer Fraktion des Rates, ungeachtet neuer Belastungen die Routenänderung bei der DFS zu beantragen, hat es in den letzten 1,5 Jahren nicht gegeben. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig