Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Begrenzung der Eingangsklassen mit gemeinsamem Lernen auf 25 Schüler ab dem Schuljahr 2018/19 gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW. Die Begrenzung gilt zunächst nur für die Städt. Adam-Riese-Schule, die Städt. Brüder-Grimm-Schule und die Städt. Martinus-Schule.

 


Ratsherr Focken fragt, ob durch die Begrenzung der drei Büdericher Grundschulen sichergestellt sei, dass insbesondere die schulpflichtigen Flüchtlingskinder aus Büderich auch vor Ort beschult werden können. Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass die Büdericher Grundschulen entsprechende Vorleistungen getätigt hätten. Dabei haben entsprechende Bedarfszahlen Berücksichtigung gefunden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Schulentwicklungsplan. Ebenso sei die Entscheidung mit der unteren Schulaufsichtsbehörde abgestimmt worden. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt weiter aus, dass man die Stadt- und Siedlungsentwicklung weiter im Blick haben werde, insbesondere deren Auswirkung auf Schulen und Kitas. Auch unter Berücksichtigung eigener Berechnungen könne man so zielgerichtet steuern und eingreifen, um mögliche Engpässe zu vermeiden.  


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig