Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Begrenzung der Eingangsklassen mit gemeinsamen Lernen auf 25 Schüler ab dem Schuljahr 2018/19 gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW zu beschließen. Die Begrenzung gilt zunächst nur für die Städt. Adam-Riese-Schule, die Städt. Brüder-Grimm-Schule und die Städt. Martinus-Schule.

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert den Beschlussvorschlag und führt aus, dass hinsichtlich des Antrages der drei genannten Schulen, in Eingangsklassen in denen Unterricht mit Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen stattfindet, die Anzahl der Schüler auf maximal 25 zu begrenzen. Bei der Antragsprüfung sei der zuständige Schulaufsichtsbeamte eingebunden worden. Dieser unterstütze den Antrag der drei Schulen auf Begrenzung der Eingangsklassen. Er habe darüber hinaus der Schulverwaltung in Aussicht gestellt, eine weitere Schule im Stadtgebiet, vorzugsweise im Meerbuscher Norden, also Lank-Latum, in der Zukunft als Schwerpunktschule zu qualifizieren und entsprechend sonderpädagogisches Personal zur Verfügung zu stellen, was zu einer ausgewogenen Verteilung der Standorte des gemeinsamen Lernens führen würde.

 

Ratsherr Schönauer fragt nach, ob zukünftig Schüler aus Bösinghoven in Lank, respektive an der Städt. Pastor-Jacobs-Schule, beschult würden und ab wann dies möglicherweise so sei.

 

StVD Krügel antwortet, dass dies ab dem Schuljahr 2018/19 der Fall sei und die Städt. Pastor-Jacobs-Schule dafür infrage komme. Es werde eine entsprechende Beratung für die betroffenen Eltern geben. Der Transport werde über den Schülerspezialverkehr abgewickelt.

 

Frau Weddeling-Wolff trägt vor, dass die Städt. Martinus-Schule im Schuljahr 2017/18 insgesamt 90 Schülerinnen und Schüler aufgenommen habe, was überdurchschnittlich gewesen sei. In der Regel betrage die Zahl der aufgenommen Schüler pro Jahr 81. Die Städt. Martinus-Schule habe in diesem Schuljahr ausnahmsweise vier Klassen gebildet, um der Nachfrage gerecht werden zu können.

Andere Schulen hätten hingegen geringere Anmeldezahlen zu verzeichnen gehabt. Hier müsse man zukünftig nachsteuern, auch wenn die Eltern grundsätzlich frei seien bei der Schulwahl für ihre Kinder.

 

Ratsherr Schönauer fragt, ob die in Bösinghoven lebenden Kinder einen Rechtsanspruch auf den Besuch der Städt. Martinus-Grundschule hätten.

 

StVD Krügel erklärt, dass ein Anspruch auf den Besuch der nächstgelegenen Schule bestehe. Dieser bemesse sich nach dem tatsächlichen, individuellen Schulweg und nicht pauschal nach dem Ortsteil.

 

Ratsherr Billen fragt, ob hinsichtlich der Zügigkeit eine jährliche Evaluierung durch den Schulträger durchgeführt werde.

 

StVD Krügel antwortet, dass eine regelmäßige Evaluierung stattfinde. Der Schulträger sorge für eine ausgewogene Verteilung der Schüler auf die Meerbuscher Schulen. Dabei sei die Gesamtzahl der einzuschulenden Kinder maßgebend. Zur Erklärung trägt er aus dem Schreiben des Schulträgers an die Eltern bezüglich der Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2018/2019 vor. Demnach verpflichte das Schulgesetz den Schulträger für eine ausgewogene Schulstruktur und Klassengröße zu sorgen. In diesem Sinne sei schulentwicklungsplanerisch die Einschulung der Schulneulinge aus Ossum-Bösinghoven an der Städt. Pastor-Jacobs-Schule in Lank vorgesehen. Ein entsprechender Schülerspezialverkehr werde eingerichtet.

 

Ratsherr Peters fragt, ob es dann eine direkte Verbindung zur Städt. Pastor-Jacobs-Schule gebe oder ob die Busse eine Schleife fahren würden.

Weiterhin erkundigt er sich, ob bei inklusiven Schulen nicht schon wegen der Anforderungen an diese Schulen, aufgrund des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne pädagogischen Unterstützungsbedarf, eine geringere Klassenfrequenz als 25 Schüler möglich sei.

 

StVD Krügel führt aus, dass eine Einrichtung der Buslinie erst erfolgen werde, wenn die Schulanmeldungen konkret ergeben haben, welche Kapazität erforderlich sei. Die Linienplanung erfolge in der Schulverwaltung zu gegebener Zeit. Die Planung erfolge unter der Prämisse, dass kein Schüler unnötig lange im Bus sitzen muss, ganz nach dem Motto „Kurze Beine – Kurze Wege“.

Hinsichtlich einer Senkung der Klassenfrequenz bei inklusiven Schulen erklärt er, dass der Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schüler pro Klasse seinerzeit von den Grundschulen beantragt und vom Rat der Stadt Meerbusch entsprechend beschlossen worden sei. Eine pauschale Senkung aller Klassenfrequenzen finde ihre Grenze in der Kommunalen Klassenfrequenzrichtzahl und den Zügigkeiten der Schulen.

 

Ratsfrau Schoppe erwartet Probleme im Hinblick auf den zukünftigen Raumbedarf an der Städt. Adam-Riese-Schule, wenn eine weitere, also dritte Eingangsklasse, gebildet werden müsse, jedoch nicht ausreichend Räume zur Verfügung stünden.

 

StVD Krügel erklärt, dass für jede Schule eine bestimmte Zügigkeit festgelegt worden und dafür eine ausreichende Anzahl von Räumen vorhanden sei. Das Raumprogramm der Städt. Adam-Riese-Schule sei für eine Dreizügigkeit ausgelegt.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kox erkundigt sich nach dem gemeinsamen Antrag Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich eines weiteren Containers, um zusätzliche Räumlichkeiten an der Städt. Adam-Riese-Schule schaffen zu können.

 

Erster Beigeordneter Maatz berichtet, dass es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen dem Schulträger und dem Servicebereich Immobilien (SIM) gegeben habe. Die Gespräche seien jedoch noch nicht in Gänze abgeschlossen.

 

Sachkundige Bürgerin Blättermann fragt nach der durchschnittlichen Zahl an Schülern pro Klasse, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und ob dafür auch tatsächlich ausreichende Pädagogen vor Ort zur Verfügung stünden.

 

Frau Weddeling-Wolff antwortet, dass durchschnittlich drei bis fünf Kinder je Klasse des Gemeinsamen Lernens mit einem entsprechenden Förderbedarf vorhanden und auch ausreichend Pädagogen vor Ort seien.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kox lässt nach ausführlicher Beratung über den Tagesordnungspunkt abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.