Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat den Entwurf des Haushaltes 2018 für den Produktbereich 060 / Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Seite 367 – 421) einschließlich dem Produkt 050 341 010 / Unterhaltsvorschuss (Seite 357 – 359) und der Veränderungsliste sowie – soweit betroffen – 010 111 080 / Serviceleistungen Baubetriebshof und 010 111 140 / technisches Gebäudemanagement zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Die Beratung des Haushaltsentwurfs 2018 einschließlich der Veränderungsliste der Verwaltung erfolgt in der Reihenfolge des Produkthaushaltes. Die Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktionen erfolgt beim jeweiligen Produkt.

 

 

Produkt 050 341 010       -              Unterhaltsvorschuss     Seite 357 bis 359

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 060 361 010       -              Förderung von Kindern in Kindertagespflege   Seite 373 bis 377

 

a)            Antrag der-Fraktion CDU / Bündnis 90/Die GRÜNEN zu 060 361 010 / 53180000 – Zuschuss zu den Betriebskosten des Vereins Tagesmütter e.V. für das Jahr 2018

 

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

Dem Antrag wurde inhaltlich bereits unter TOP 2 Ziffer 1 zugestimmt.

 

 

 

b)            Veränderungsantrag der Verwaltung zu 060 361 010 / 53180000 - Bereitstellung von 8.000€ für Mietkostenzuschuss an Tagespflegepersonen bei zur Tagespflege angemieteten Räumlichkeiten

 

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

Dem Antrag wurde inhaltlich bereits unter TOP 2 Ziffer 4 zugestimmt.

 

 

c)            Antrag der-Fraktion CDU / Bündnis 90/Die GRÜNEN zu 060 361 010 / 53310000 – Erhöhung der Geldleistungen an Tagespflegepersonen analog TVöD / SuE-Tarife; Erhöhung des Ansatzes 2018 um 28.500 €

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

SPD

1

1

 

FDP

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

1

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

5

 

 

Gesamt:

13

1

 

 

Ratsherr Wartchow erläutert den Antrag. Die bisher jährlich vorgenommene Abfrage der aktuellen Geldleistungen in den Vergleichskommunen bedeute jeweils einen erheblichen Arbeitsaufwand, ermögliche jedoch keine Prognose. Seine Fraktion schlage daher vor, die bisherige Regelung aufzugeben und die Geldleistungen auf Basis der aktuellen Sätze künftig an der Tarifentwicklung für die ErzieherInnen nach TVöD zu bemessen. Damit gehe eine Stärkung und Förderung der Tagespflege einher.

 

Ratsherr Fliege unterstützt den gemeinsamen Antrag und betont nochmals die damit auch beabsichtigte Wertschätzung für die von den Tagespflegepersonen geleistete Arbeit.

 

Ratsherr Jörgens widerspricht den Ausführungen insoweit, als er die bisherige Erhebung in Abständen von 2 bis 3 Jahren weiterhin für sinnvoll halte, um festzustellen, wo die Stadt im Vergleich zu anderen Kommen stehe. Ratsherr Wartchow stimmt dem zu.

 

Ratsherr Eimer trägt vor, dass eine Bemessung nach SuE-Tarif auch bedeuten müsse, dass für Tagespflegepersonen mit ErzieherInnen-Ausbildung entsprechend höhere Leistungen gezahlt würden. Zudem sei die konkrete Umsetzung des Vorschlags zu klären.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert zunächst, dass es vorliegend um die Abgeltung einer freiberuflichen Dienstleistung gehe, so dass unterschiedliche Qualifikationen der Dienstleister nicht in die Betrachtung einfließen könnten. Er führt weiter aus, dass die Änderung der Bemessung der Geldleistungen einer Satzungsänderung erfordere. Eine entsprechende Vorlage könne die Verwaltung ggf. in der JHA-Sitzung am 07.03.2018 vorlegen.

 

Auf Nachfrage von Kämmerer Fiebig betont Ratsherr Fliege, dass die beantragte Erhöhung um 1,5% bereits für 2018 vorgeschlagen sei – dann wirksam ab Rechtskraft der Satzungsänderung – und die stetige Anpassung analog der Entwicklung des TVöD SuE-Tarife ab 2019 greifen solle. Der Antrag auf Erhöhung des Ansatzes um 28.500 € für 2018 bleibe daher bestehen.

 

Kämmerer Fiebig weist darauf hin, dass eine Satzungsänderung frühestens zum 01.05.2018 wirksam werden könne.

 

Sodann wird dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 362 010       -              Kinder- und Jugendarbeit                          Seite 381 bis 384

 

d)            Antrag der FDP-Fraktion zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Reduzierung des Zuschusses für den Betrieb des JuCa um 68.500 € und Transfer des Betrages in die Produktbereiche 040 / Kultur und Wissenschaft, 050 / Soziale Leistungen und 080 / Sportförderung

 

Ratsherr Jörgens zieht den Antrag zurück.

 

 

e)            Antrag der-Fraktion CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu 060 362 010 / 5318 0000 – Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Beibehaltung des Zuschusses in 2018 und Erarbeitung einer konzeptionellen Neuausrichtung ab 2019

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

SPD

 

 

2

FDP

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

1

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

4

 

1

Gesamt:

11

 

3

 

 

Ratsherr Jörgens erläutert, dass mit dem Antrag der FDP-Fraktion die im September erfolgte Vertagung des TOP wieder aufgegriffen werden sollte. Weiterhin bestehe das Interesse, den Zuschuss nach inhaltlichen Kriterien aufzuteilen, mindestens jedoch innerhalb des Jugendbudgets.

 

Ratsherr Fliege erklärt, dass er dieses Anliegen grundsätzlich teile. CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN würden jedoch vorschlagen, das bisherige Verfahren in 2018 fortzuführen und zunächst das neue Konzept abzuwarten.

 

Ratsherr Neuhausen führt aus, dass seitens der Verwaltung bereits vor den Sommerferien ein gutes und ausführliches Konzept vorgelegt worden sei, welches auch Gemeinwesenarbeit berücksichtige. Dieses Konzept habe die Zustimmung des gesamten Arbeitskreises gefunden und könne Grundlage für weitere Gespräche sein. Solange kein Konzept beschlossen sei, sollte auch keine Änderung in der Bezuschussung vorgenommen werden. Die Finanzierung des JuCa sei Teil des Konzeptes und könne nur im Zusammenhang besprochen und beschlossen werden. Er bitte daher darum, den Antrag der FPD zurückzustellen bis über das neue Konzept entschieden sei. Dem Antrag von CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN könne entsprochen werden.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung in der letzten Ausschusssitzung. Auf Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei die Beschlussfassung wegen Beratungsbedarfs vertagt worden. Von den Fraktionen werde daher eine Rückmeldung erwartet, dass eine Entscheidung nunmehr getroffen werden könne. Zur heutigen Haushaltsberatung lägen lediglich Änderungsanträge vor.

 

Sachkundige Bürgerin Driesel ergänzt die Ausführungen zum Antrag von CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass sich der Antrag nicht lediglich auf sachgerechte Verteilung der Zuschussmittel für das JuCa beschränke, sondern eine konzeptionelle Neuausrichtung der Jugendarbeit im JuCa angestoßen werden solle, bei Bedarf und zu gegebener Zeit unter Aufstockung der Mittel.

 

Ratsherr Jörgens dankt für diese Klarstellung und zieht den Antrag der FDP-Fraktion zurück. Das Anliegen des Antrages von CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde in vollem Umfang unterstützt.

 

Sodann wird dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

 

 

 

f)             Antrag der-Fraktion CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu 060 362 010 / 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Projekt „Jungenförderung“

 

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

Ratsherr Wartchow begründet den Antrag. Bereits zur Haushaltsberatung 2017 sei ein Antrag auf Mittelbereitstellung für Projekte der Jungenförderung durch die städt. Erziehungsberatungsstelle vorgelegt worden. Die damalige Rückmeldung der Verwaltung habe überzeugt. Der vorliegende Antrag sei nun darauf gerichtet, freie Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung eines „Jungenprojektes“ zu beauftragen. Der beantragte Ansatz von 2.000 € solle einen entsprechenden Anreiz setzen.

 

Fachbereichsleiter Annacker sagt zu, die Möglichkeiten zu prüfen und den Ausschuss zu informieren.

 

Dem Antrag wird einvernehmlich entsprochen und die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt.

 

 

 

Produkt 060 363 010       -      Ergänzende und ersetzende Hilfen                    Seite 387 bis 391

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 060 363 020       -              Kinder- und Jugendsozialarbeit, Familienförderung     Seite 393 bis 395

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 060 363 030       -              Gesetzliche Vertretung               Seite 397 bis 399

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 060 365 010       -              Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen   Seite 403 bis 410

 

g)            Antrag der-Fraktion CDU / Bündnis 90/Die GRÜNEN zu 060 365 010 / 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen / Untersuchung zum Stand der Mittagsversorgung

 

Abstimmungsergebnis:                               einstimmig

 

Ratsherr Fliege führt aus, dass zunächst zur Feststellung des Sachstandes bei der Mittagsverpflegung in – wenn möglich – allen Kindertageseinrichtungen in Meerbusch ein Betrag in Höhe von 2.000 € bereitgestellt werden solle. Ein entsprechender Antrag bezüglich der Schulen werde auch im Schulausschuss gestellt.

 

Sachkundige Bürgerin Driesel ergänzt, dass nach verschiedenen Rückmeldungen augenscheinlich keine vollständige Zufriedenheit für die Meerbuscher Einrichtungen gegeben sei. Daraus sei die Überlegung entstanden, zunächst den Ist-Zustand zu erfassen und bei Bedarf ein gesamtstädtisches Konzept zur Verbesserung der Mittagsverpflegung auf den Weg zu bringen.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist bezüglich der Anfrage von CDU / Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen auf die Beantwortung im Rahmen des Niederschrift unter TOP 9.1. Er sei überzeugt, dass sich auch die freien Träger an der gesamtstädtischen Erfassung beteiligen würden. Im Übrigen erinnert er daran, dass sich bereits der Jugendamtselternbeirat mit diesem Thema befasst habe und die damalige Vorsitzende Frau von Rundstedt die Ergebnisse im Ausschuss vorgestellt habe. Die Verwaltung werde zu gegebener Zeit berichten.

 

Sodann wird dem Antrag einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

Produkt 060 366 010       -              Einrichtungen der Jugendarbeit                   Seite 413 bis 415

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 060 367 010       -              Erziehungsberatungsstelle                        Seite 419 bis 421

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 010 111 080       -        Serviceleistungen Baubetriebshof – soweit betroffen

Seite 105 bis 117

 

Es besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Produkt 010 111 140       -        Technisches Gebäudemanagement – soweit betroffen

Seite 141 bis 151

 

Fachbereichsleiter Annacker weist auf den im Rahmen der Bedarfsplanung 2017 beschlossenen Ausbau durch Neubau einer Kindertageseinrichtung in Büderich hin. Die Mittel sind auf Seite 145 des Haushaltsentwurfs dargestellt.

 

Der Bereitstellung der Mittel wird einvernehmlich zugestimmt.

 

Im Übrigen besteht kein Beratungsbedarf.

 

 

 

Abschließend wird dem Empfehlungsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2018 einschließlich der Veränderungsliste einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig