Beschluss zu 2. (Finanzierung von Straßenbausanierungen):

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag nicht zu folgen.

 


.Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

1

Gesamt:

16

0

1

Der Bürgerantrag ist damit abgelehnt.

 

Der Bürgerantrag zu 1. (Baustopp) wird vom Petenten als erledigt erklärt.

 

Der Vorsitzende bezieht sich auf die Wortwahl und die Art der Ausführungen des Petenten in seinen Schreiben, die er so nicht angemessen findet. Dem schließt sich Herr Becker an, der die Darstellungen des Petenten als nicht akzeptabel bezeichnet.

 

Der Petent erläutert seinen Antrag zu der Finanzierung von Straßenbausanierungen.

 

Herr Trapp beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder u. a. zu der Haftung bei Beschädigungen an Privateigentum. Danach haftet zunächst die Stadt im Außenverhältnis und ggf. die ausführende Firma im Innenverhältnis. Hinsichtlich der späteren Beitragsforderung sind bei bestimmten Voraussetzungen Härtefall- und Stundungsregelungen möglich.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Beiträge im Normalfall erst ca. ein bis zwei Jahre nach der Baumaßnahme zu zahlen sind.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Das Schreiben des Petenten vom 21.05.2012 ist als Anlage beigefügt.