Beschluss: zurückgezogen

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Bürgermeisterin Mielke-Westerlage informiert die Ausschussmitglieder über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 4.9.2017 zu diesem Tagesordnungspunkt. Sie bittet StVD Krügel, den Tagesordnungspunkt über die Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch zu erläutern.

 

StVD Krügel stellt im Einzelnen die Inhalte der Entgeltordnung vor. Die Entgelte seien anlässlich der Hallenbadsanierung auf ein marktübliches Niveau angehoben worden. Er erklärt darüber hinaus, dass auch weiterhin Geldwertcoins mit Rabattierungsmöglichkeit für die Vielschwimmer angeboten werden, da sich dieses System bewährt habe. Zukünftig sei es auch möglich, am Kassenautomaten bargeldlos zu zahlen. Er führt weiterhin aus, dass die Nutzungsentgelte für die Schwimmsportvereine und –abteilungen zwar durch die marktübliche Anpassung erheblich angehoben worden seien, jedoch diese Nutzergruppe nicht über Gebühr belastet werden, da ein Ausgleich über die Zuschüsse durch die Sportförderung erfolgen soll. Dadurch würden die Schwimmsportvereine und –abteilungen nicht schlechter gestellt werden als zuvor. Bei der Berechnung der Zuschusshöhe zum Ausgleich der Differenz wurde lediglich eine Erhöhung der Hallenbadentgelte in 2015 und 2017 um jeweils 5 % eingepreist. Das Verfahren solle so einfach wie möglich, sowohl für die Nutzer als auch für die Verwaltung gehalten werden.

StVD Krügel stellt heraus, dass eine Entgeltordnung die allgemeine Nutzung eines Schwimmbades regelt. Eine Sonderbenutzung beispielsweise durch eine Schwimmschule werde über einen Nutzungsvertrag geregelt, da sich damit individuelle Regelungen vereinbaren lassen. Dies habe den Vorteil, dass durch diese flexible Regelungsmöglichkeit keine Nutzergruppen ausgeschlossen werden und man einen Gestaltungsspielraum habe. Außerdem könne nur so den völlig unterschiedlichen Konzepten Rechnung getragen werden. Und diese Vielfalt des Angebotes ermögliche eine hohe Quote von Menschen, die sicher schwimmen können. Eine Regelung hinsichtlich der Sonderbenutzung sei üblicherweise nicht Teil einer Entgeltordnung.

 

Ratsherr Jung trägt vor, dass auf die Regelung in § 2 Abs. 4 c) der Entgeltordnung verzichtet werden könne und diese für ihn nicht nachvollziehbar sei.

StVD Krügel erläutert den Inhalt des § 2 Abs. 4 c) und führt als Beispiel die Nutzung eines halben Lehrschwimmbeckens an. In diesem Fall sei dann auch nur die Hälfte des in der Entgeltordnung festgelegten Entgeltes durch die Nutzergruppe zu zahlen. Gäbe es diese Regelung nicht, sei immer die volle Entgelthöhe zu zahlen, auch wenn nur Teile des Beckens in Anspruch genommen würden. Die Folge sei, dass die Nutzer grundsätzlich Abstand von einer solchen Nutzung nehmen würden. Seitens der Sportverwaltung wolle man jedoch dem jeweiligen Bedarf der Nutzergruppe gerecht werden.

 

Ratsherr Rettig wünscht sich jedoch eine transparente Regelung, d.h. der Nutzer solle in der Entgeltordnung nachlesen können, welches Entgelt im speziellen Fall zu zahlen sei.

 

Ratsfrau Kox entgegnet, dass eine Regelung für alle Eventualitäten kaum umsetzbar sei, weshalb sie sich für die Schließung von individuellen Nutzungsverträgen ausspreche. Darüber hinaus sei sie der Meinung, dass für eine kommerzielle Nutzung ein höheres Entgelt veranschlagt werden solle.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes spricht sich ebenfalls für eine Anpassung der Entgeltordnung in Bezug auf eine kommerzielle Nutzung des Bades aus. Beispielsweise könne neben dem Entgelt für eine in Anspruch genommene Bahn noch zusätzlich der Eintrittspreis je Teilnehmer erhoben werden.

 

Ratsherr Fliege äußert sich ebenfalls dahingehend, dass eine gewisse Transparenz gegeben sein müsse.

 

StVD Krügel erklärt, dass der Sportverwaltung Interessensbekundungen seitens der Schwimmschulen vorlägen, Nutzungsverträge jedoch noch nicht geschlossen seien. Eine exklusive Flächennutzung sei bisher nicht gewünscht, sondern eine Nutzung während des öffentlichen Badebetriebs.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage spricht sich aufgrund der vorgetragenen Anmerkungen dafür aus, eine Regelung bezüglich der Sonderbenutzung in die Entgeltordnung aufzunehmen. Der Ausschuss für Schule und Sport solle dies in seiner nächsten Sitzung am 20.9.2017 nochmals thematisieren und dann zu einer Beschlussfassung kommen.

 

Ratsfrau Kox fragt, ob es möglich sei, die alten Mehrwertcoins umzutauschen bzw. umbuchen zu lassen, wenn sich darauf noch ein Restbetrag befinde.

 

StVD Krügel antwortet, dass die Coins umgebucht werden können. In einem solchen Fall könne man sich direkt an das Badpersonal wenden.

 

Ratsherr Becker stimmt dafür, eine weitere Geldwertkarte zu einem Preis, der es Firmen ermöglicht, solche Karten für ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsfürsorge zu erwerben, ohne dass die Arbeitnehmer dafür zusätzliche Einkommenssteuer zahlen müssen. Der Freibetrag liege bei 44,- €/ Monat.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage begrüßt diesen Vorschlag und ergänzt, dass mindestens sechs Nutzungen mit einer solchen Geldwertkarte möglich sein sollten.

 

Anschließend bittet sie die SPD-Fraktion, den eingereichten Änderungsantrag vom 4.9.2017 zu erläutern.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass mit Beginn des Badebetriebs zunächst eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise erfolgen solle, da Kunden erst zurückgewonnen werden müssten. Eine Erhöhung der Entgelte sollte nach einem Jahr in Erwägung gezogen werden.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist darauf hin, dass eine Festsetzung der Entgelte gemäß des SPD-Antrages eine Reduzierung des Haushaltsansatzes um 42.000 € nach sich ziehen würde und dies schon erheblich sei.

 

Ratsfrau Kox teilt mit, dass ein Entgelt von 4,30 € für Erwachsene ein realistischer Preis sei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Hallenbad vollständig saniert worden sei.

 

Die Ratsherren Bertholdt und Fliege stimmen ihrer Vorrednerin zu.

 

Ratsherr Rettig bemängelt, dass keine zeitliche Einschränkung bezüglich der Aufenthaltsdauer des Badegastes in der Entgeltordnung vorgenommen worden sei.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass in der Entgeltordnung ein Hinweis aufgenommen werde, dass es sich bei den Einzeleintritten um Tagestarife handelt.

 

Anschließend lässt sie über den SPD-Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

UWG

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

Gesamt

4

13