Beschluss:
Der Rat genehmigt die vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss im Wege der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig