Sitzung: 21.09.2017 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB1/0665/2017
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt im Wege der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 93 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 ((GV. NRW. S. 966) den Erlass der beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (Anlage).
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes und Ratsfrau Kox bitten darum, den räumlichen Bereich der Verordnung auszudehnen, um insbesondere auch den Inhabern am Deutschen Eck eine Öffnung ihrer Geschäfte zu ermöglichen.
Es besteht Einigkeit, dieser Anregung nachzukommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig