StOBR Lutum trägt vor, dass die Sanierung denkmalwerter Grabstätten beispielhaft mit der Sanierung/Restaurierung des Prinzengrabes von Hallberg auf dem Lanker Friedhof begonnen wurde. Je nach Umfang und Zustand einzelner Objekte werden umfangreiche Finanzmittel erforderlich. Die Verwaltung hält es für notwendig, zunächst für alle Friedhofsstandorte qualifizierte Bestandsaufnahmen unter Beteiligung der Geschichts- und  Heimatvereine zu erstellen. Daraus ist sowohl eine denkmalrechtlich qualitative Bilanz zu erstellen als auch quantitativ für alle wichtigen historischen Objekte ein Unterhaltungskonzept mit Hinterlegung der Finanzen.

Für die Bestandsaufnahmen wird die Verwaltung sich mit Hochschulen in Verbindung setzen.

Ratsherr Neuhausen bittet die Verwaltung, den jüdischen Friedhofs in Lank mit einzubeziehen. Er habe dort bei einem Besuch einen starken Verfall der Grabstätten festgestellt. Ratsherr Kunze erläutert dem Ausschuss, dass auf jüdischen Friedhöfen die Grabstätten anders als wie bei christlichen bewusst der Alterung hingegeben werden. Jüdische Grabstätten kennen auch keine befristete Ruhezeit, nach deren Ablauf sie abgeräumt werden.

Er weist darauf hin, dass die Sensibilität der Friedhofsmitarbeiter im Umgang mit alten Grabstätten in letzter Zeit deutlich gestiegen ist.