Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage eröffnet die Sondersitzung des Rates der Stadt Meerbusch. Sie erläutert dem Rat der Stadt die Gründe für die Einberufung dieser Sitzung und stellt im Anschluss die zur Sitzung geladenen Vertreterinnen und Vertreter der Firma Amprion, Herrn Thomas Wiede (Leiter Unternehmenskommunikation / Energiepolitik) Herrn Dr. Lars Rößing (Gleichbehandlungsbeauftragter nach EnWG), Herrn Thorsten Mikschaitis (Projektleiter), Herrn Klaus Wewering (Projektleiter A-Nord), der Bundesnetzagentur, Herrn Ersten Direktor Mattias Otte (Abteilungsleiter und zuständig für den Netzausbau), Frau Sabine Reiff (Zulassungsreferat) und den in der Angelegenheit beauftragten Anwalt der Stadt Meerbusch, Herrn Rechtsanwalt Siegfried de Witt (DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin) vor.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt mittels eines Powerpoint-Vortrages (Anlage 1) in die Thematik ein. Sie erinnert daran, dass die Netzentwicklungsplanung Emden - Philippsburg 2012 durch das Bundesbedarfsplangesetz 2013 bestätigt worden sei. Osterath sei im Gesetz als Verknüpfungspunkt festgelegt worden. In der Nähe dieses Verknüpfungspunktes sei ein s.g. Doppelkonverter erforderlich, der Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt und umgekehrt. Gegen das Bundesbedarfsplangesetz habe die Stadt 2013 unverzüglich Verfassungsbeschwerde erhoben, bis heute habe das Bundesverfassungsgericht nicht einmal über die Annahme/Ablehnung der Beschwerde entschieden. 

Sie stellt die bisherigen Entwicklungsstufen dar und stellt insbesondere heraus, dass sich im Kriterienworkshop 2013 alle Beteiligten für den größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung ausgesprochen hätten. In den Bearbeitungsstufen 2, 3 und 4, also seit Mai 2015, sei die im April 2014 vom Rhein-Kreis Neuss vorgeschlagene Dreiecksfläche Kaarst immer als der bestgeeignetste Standort festgestellt worden. Allerdings stehe die Fläche nach wie als Auskiesungsfläche im Regionalplan, so dass eine Nutzbarmachung nicht geben sei. Aufgrund des zwischenzeitlich gesetzlich festgelegten Erdkabelvorrangs sei Osterath im Gutachten vom 27.06.2017 wieder an die 2. Stelle der Eignungsreihe gerückt. Über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren sei Osterath überhaupt nicht mehr bei den geeigneten Standorten platziert gewesen. Neben dem Erdkabelvorrang berufe man sich jetzt darauf, dass der Abstand zur Wohnbebauung kein rechtssicheres Kriterium sei . Dem Antrag der Stadt Meerbusch zur Sitzung  am 6.07.2017 sei der Regionalrat nicht gefolgt, sondern habe die Problemlösung stattdessen an die Bundesnetzagentur weitergereicht.

Die Verwaltung habe daraufhin Gespräche mit der BNA und Amprion geführt. Amprion habe deutlich gemacht, dass eine Entscheidung in diesem Jahr zwingend erfolgen müsse, die BNA habe erklärt, dass sie sich als Genehmigungsbehörde nicht über die Landesplanung hinwegsetzen würde.

In der anwaltlichen Stellungnahme zum 4. Zusammenfassenden Gutachten fordere die Stadt Meerbusch dazu auf, den Konverter in die Bundesfachplanung einzubeziehen und den Suchraum für Standorte nach Norden so zu erweitern, dass der NVP Osterath in der Mitte liege. Daneben sei die BNA aufgefordert, der Bezirksregierung sowie dem Regionalrat Gelegenheit zu geben, den Regionalplan so zu ändern, dass von der Zielsetzung „Auskiesung“ abgewichen werden kann, um dem Menschen und dem Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung für einen Standort einer solchen Großanlage die vorrangige Bedeutung einzuräumen. Folge der Regionalrat nicht, sei auch die BNA aufgefordert, sich über die regionalplanerische Zielsetzung hinweg zu setzen, da sich der Standort „Dreiecksfläche“ als der bestgeeignetste bestätigt hat.

 

Die Bürgermeisterin berichtet weiter, dass sie etwa eine Stunde vor der Sitzung einen Anruf aus dem Wirtschaftsministerium erhalten habe. Der Staatssekretär habe erklärt, dass sich auch das Land in der Pflicht sehe, sich in das Gelingen der Energiewende einzubringen und zu vermittelnden Gesprächen einladen wolle. 

Anschließend stellen die Vertreter der Firma Amprion das neue 4. Gutachten vor und nehmen zum Trassenkorridor für die Leitung Emden bis Osterath und die möglichen Konverterstandorte Stellung. Hierbei unterstreichen sie, den Standort „Dreiecksfläche Kaarst“ als bestgeeigneten Standort realisieren zu wollen und deshalb auch die Fläche erworben zu haben. Wenn allerdings die Nutzbarmachung des Standortes durch den Regionalrat trotz Anträgen von 2015 und 2016 und der positiven Stellungnahme der Kiesindustrie weiterhin verwehrt bleibe, werde man im Planfeststellungsverfahren den Standort Osterath beantragen. (Der Vortrag ist als Anlage 2 beigefügt)

Anschließend nimmt Herr Otte von der Bundesnetzagentur Gelegenheit als verfahrensleitende und Genehmigungsbehörde darzustellen, welche Rolle sie im Verfahren spielen kann und welche Einflussmöglichkeiten sie habe. (Anlage 3) Herr Otte macht deutlich, dass im Verfahren zur Festlegung des Trassenkorridors nur die Prüfung, ob ein Konverter angeschlossen werden könne, erfolge, die BNA eine Entscheidung aufgrund des Antrages des Vorhabenträgers treffen würde. Der Vorhabenträger könne keinen Standort beantragen, der im Widerspruch zur Landesplanung stehe, wenn nicht die regionale Lösung dieses Widerspruchs gesichert sei, sodass die BNA auch keinen solchen Standort genehmigen könne.

Herr Rechtsanwalt de Witt stellt die wesentlichen Kritikpunkte der städtischen Stellungnahme zum neuen Gutachten dar. Daneben erläutert er die zwischenzeitlich formulierten Forderungen bezüglich der weiteren Verfahrensschritte. (Anlage 4).

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage stellt der Firma Amprion die nachstehenden Fragen (die Antworten sind in kursiver Schrift dargestellt und in schriftlicher Form der Verwaltung übermittelt worden):

Warum kann das Erdkabel von Emden nicht bis Gohr gezogen werden? Gohr als möglicher Konverterstandort liegt in dem Vorzugskorridor der Trasse A 2 nach Philippsburg. Die Verbindung zwischen Gohr und dem NVP-Osterath könnte auf den vorhandenen Freileitungen erfolgen.

Das geplante Gleichstromerdkabel A-Nord soll direkt an den Ultranet-Konverter angeschlossen werden, und der Wechselstromanschluss an den Netzverknüpfungspunkt Osterath erfolgt von dort über die bestehende 380-kV-Freileitung. Die Mehrlänge des A-Nord-Kabels zwischen dem Netzverknüpfungspunkt und einem weiter südlich gelegenen Konverterstandort ist mit zusätzlichen Auswirkungen auf die Raumstruktur (doppelte Zerschneidungswirkung durch Bestandsfreileitung und neuem Kabel) und den Umwelthaushalt (Boden u. Wasser), Eingriffen in privates Grundeigentum sowie erheblichen Mehrkosten verbunden. Im Gutachten wird diese Mehrlänge bis zum Standort Gohr (Nr. 10) mit ca. 18,6 km abgeschätzt (s.S. 75 ff.). Durch diesen gravierenden Eignungsnachteil ist der Standort Gohr nicht mehr im Arbeitsschritt 4, der vertieften, vergleichenden Betrachtung der geeignetsten Standorte, enthalten.

Im Kriterienworkshop 2013 wurde die Nähe zur Wohnbebauung als das wichtigste Kriterium bestimmt. Warum ist der höhere Aufwand durch die Erdverkabelung jetzt wichtiger als das Schutzgut Mensch und die Nähe zur Wohnbebauung?

Die Mehrlänge des Erdkabels zur Anbindung von A-Nord ist nicht wichtiger als das Schutzgut Mensch. Leider hat sich das Kriterium des „Größtmöglichen Abstands zur geschlossenen Wohnbebauung“ als rechtlich angreifbar erwiesen. Eine Errichtung des Konverters wäre auch in deutlich geringeren Abständen unter Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen möglich. Um dem Schutzgut Mensch im aktualisierten Gutachten bestmöglich gerecht zu werden, wurde stattdessen das Kriterium „Optische Wirksamkeit des Konverters“ auf der Grundlage eines Digitalen Oberflächenmodells (s. Anhang C) mit einer hohen Gewichtung in die Abwägung (Arbeitsschritt 4) aufgenommen (s.S. 92). Daraus resultierend ist weiterhin die von uns favorisierte Kaarster Dreiecksfläche als dezentralster Standort am geeignetsten.

Der Ausbau der Leitungen zwischen Osterath und Philippsburg ist immer  noch nicht genehmigt. Ist es Ihrer Auffassung nach realistisch, dass das Ultranet 2021 in Betrieb geht? Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Konverter fertiggestellt sein, um Strom aus dem Süden kommend umzuwandeln?

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme in 2021 ist sehr ambitioniert, aber wir halten daran fest. Ab diesem Herbst schlägt sich allerdings jeglicher Verzug im Gesamtzeitplan nieder – alle Zeitpuffer sind mittlerweile aufgebraucht.

Die Fertigung des Konverters ist lt. Amprion bereits beauftragt. Bis zu welchem Zeitpunkt muss der konkrete Standort des Konverters genehmigt sein, damit die standortabhängige Produktion der Bauteile erfolgen kann?

Bislang konnte der Hersteller in der sog. Engineering-Phase den Konverter standortunabhängig planen. Diese Phase ist nun abgeschlossen. In Kürze beginnt die standortabhängige Planungsphase. Ab dann schlägt jede zeitliche Verzögerung durch, so dass wir schnellstmöglich eine Entscheidung brauchen (s.o.).

In welchem Verfahren beabsichtigt Amprion die Genehmigung für den Konverter zu beantragen? Im Bundesfachplanungsverfahren bzw. im Planfeststellungsverfahren für die Leitung bei der Bundesnetzagentur oder in einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Rhein-Kreis Neuss?

 

Wegen der Komplexität des Verfahrens gehen wir derzeit davon aus, bei der Bundesnetzagentur die Planfeststellung des Konverters zu beantragen.

Wird Amprion einen Antrag auf Genehmigung eines Konverters auf der Dreiecksfläche bei der BNA auch dann stellen, wenn dieser weiterhin als BSAB-Fläche ausgewiesen bleibt?


Wenn wir bis zum Jahresende das politische Signal erhalten, dass die Kaarster Dreiecksfläche umgewidmet wird, werden wir die Planung dafür fortsetzen und einen dementsprechenden Antrag stellen.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage dankt für die Beantwortung der Fragen und bittet Herrn Otte von der Bundesnetzagentur zu folgen Fragen Stellung zu nehmen:

Wird die BNA den Suchraum ausschließlich nach Süden hin akzeptieren oder wird sie einen gleich großen Suchraum auch nach Norden verlangen?

Die Bundesnetzagentur wird der Vorhabenträgerin keine Vorgaben machen, den Suchraum für einen Konverterstandort Richtung Norden zu erweitern. Die Definition des Suchraums für potentiell geeignete Konverterstandorte obliegt allein der Vorhabenträgerin. Denn mit der Bundesfachplanungsentscheidung stellt die Bundesnetzagentur nur einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor fest, also einen Gebietsstreifen, innerhalb dessen die Trasse einer Stromleitung verläuft. Konverterstandorte sind nicht Entscheidungsgegenstand der Bundesfachplanung. Da jedoch zur Realisierung des Vorhabens auch ein Konverter benötigt wird, bezieht die Bundesnetzagentur diesen unter zwei Gesichtspunkten in das Prüfprogramm mit ein. Einerseits, um festzustellen, dass es für die spätere Realisierung der Stromleitung nicht bereits auf Bundesfachplanungsebene unüberwindbare Hindernisse gibt und andererseits, um zu überprüfen, ob sich durch einen potentiellen Konverterstandort ein alternativer Trassenkorridorverlauf ergeben könnte.

Wird die BNA ein eigenes Gutachten zur Standortsuche vergeben?

Nein, die Bundesnetzagentur wird kein eigenes Gutachten zur Konverterstandortsuche in Auftrag geben. Denn allein die Vorhabenträgerin ist für die Konverterstandortsuche zuständig, hierauf nimmt die Bundesnetzagentur keinen Einfluss. Das Ergebnis der Konverterstandortsuche wird durch die Bundesnetzagentur lediglich im Rahmen einer nachvollziehenden Überprüfung betrachtet, da in der Bundesfachplanung kein Standort für den Konverter festgelegt wird.

Wird die BNA im Rahmen ihrer Abwägung auch die vorangegangenen Gutachten mit abwägen?

Der nächste Schritt im Verfahren für den Abschnitt von Osterath nach Rommerskirchen ist die Festlegung des Untersuchungsrahmens und die Bestimmung des erforderlichen Inhalts der von der Vorhabenträgerin noch einzureichenden Unterlagen. Dies erfolgt auf Grundlage des Antrages der Vorhabenträgerin vom 9. Juni bzw. 9. Oktober 2015 und unter Berücksichtigung der Ausführungen des aktuellen Gutachtens mit Datum 28. Juni 2017 sowie der Ergebnisse der zweitägigen Antragskonferenz am 11.01. und 12.01.2016.

Kann die BNA sich bei der Entscheidung für den Konverterstandort über die Landesplanung hinwegsetzen um dem Schutzgut Mensch Rechnung zu tragen?

Die Bundesnetzagentur wird im Planfeststellungsverfahren – sofern die Vorhabenträgerin den Konverterstandort dann bei der Bundesnetzagentur beantragt – den Konverterstandort prüfen, der von der Vorhabenträgerin beantragt wird. Die Frage, inwiefern es für die Vorhabenträgerin eine Option ist, einen Standort zu beantragen, der nicht mit der Landesplanung vereinbar ist, kann seitens der Bundesnetzagentur nicht beantwortet werden. Die Vorhabenträgerin hat allerdings am 24.08.2017 in der Stadtratssitzung deutlich gemacht, dass sie nur dann einen Konverter am Standort Kaarst beantragen wird, wenn diese Fläche nicht mehr mit anderweitigen Zielen der Raumordnung belegt ist. Daher ist die Frage rein theoretischer Natur, ob die Behörde eine solche Entscheidung träfe.

Kann die BNA den Konverterstandort bereits im zurzeit laufenden Bundesfachplanungsverfahren für die Trasse A 2 Süd von Osterath nach Philippsburg  entscheiden und wird sie dies auch tun?

Nein, im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens ist dies nicht möglich.

 

In der anschließenden Diskussion erklärt Ratsherr Damblon, dass der Standort am Umspannwerk im Osterath absolut ungeeignet ist. Man werde seitens des Rates der Stadt Meerbusch alles tun, um dies zu verhindern. Es sei enttäuschend wie das Thema behandelt werde. Es werde wie eine „heiße Kartoffel“ vom einem zum anderen geschoben. Die im Zusammenhang mit dem Netzausbau und der Standortfindung zuständigen Instanzen würden ihrer Verantwortung nicht gerecht. Was könne man aus Sicht der Stadt tun? Die CDU-Fraktion werde auf jeden Fall alle politischen Möglichkeiten nutzen, um den Standort 2 am Umspannwerk zu verhindern.

Ratsherr Quaß kritisiert die von Amprion erwähnte Versorgungssicherheit. Die Darstellung gehe an der Realität vorbei. Es gebe riesige Exportüberschüsse, der Strom werde europaweit verkauft. Amprion wolle auch Braun- und Steinkohle-Strom einspeisen können. Er bemängele zudem das Ping-Pong-Spiel, einer verschiebe die Verantwortung auf den anderen, die Leidtragenden seien die Bürger, die das ganze auch noch finanzieren müssten. Es gebe bei der Beurteilung der Angelegenheit auch keine saubere Beurteilungsmatrix. Das Schutzgut „Mensch“ rücke ganz nach hinten.

Ratsfrau Köser-Voitz verweist darauf, dass Amprion für die Dreiecksfläche Rechtssicherheit benötige. Werde diese nicht erreicht, drohe der alternative Standort am Umspannwerk. Es müsse nun ein politisches Signal erfolgen, damit die Dreiecksfläche Realisierung finde. Sie frage die Bundesnetzagentur, ob ein deutliches politisches Signal der BNA reiche, um die Dreiecksfläche als Standort zu genehmigen. Daneben stelle sich ihr die Frage, ob die BNA nicht mit Mitteln ausgestattet sei, das Ganze auch gegen Widerstände umzusetzen.

Herr Otte (BNA) beantwortet die Fragen dahin gehend, dass ein formaler Beschluss für die Realisierung und Genehmigung der Dreiecksfläche nicht vorliegen müsse, der BNA reiche ein eindeutiges Signal des Regionalrates, die Nutzbarkeit der Dreiecksfläche zu realisieren.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass die Fläche Osterath als Konverterstandort gänzlich ungeeignet sei. Die bestgeeignetste Fläche, das habe auch der Vortrag der Bürgermeisterin nochmals verdeutlicht, sei die Dreiecksfläche, die in den letzten Gutachten immer auf Position 1 stand. Lediglich die Tatsache, dass Amprion das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ für nicht so rechtssicher halte, führe zu dem alten Standort am Umspannwerk. Insofern müsse die Zielsetzung sein, die Regionalplanung an dieser Stelle auszuhebeln. Das Schutzgut „Mensch“ müsse wieder im Vordergrund stehen. Insofern müsse man prüfen, ob es z.B. für großindustrielle Anlagen, denn um eine solche handele es sich bei dem Konverter, nicht andere, größere Abstandsflächen zur Wohnbebauung gelten. Zudem wundere sie sich über das Fazit des 4. Gutachtens, dass doch nur eine Zusammenfassung der 3 Vorgängergutachten sein sollte und jetzt bezüglich des Standortes „Osterath“ zu einem völlig abweichenden Ergebnis komme.

Rechtsanwalt de Witt erklärt, dass die Abstände üblicherweise normativ festgelegt seien, beim Konverter eben nicht. Hier stelle sich bei der Abwägung die Frage der Gewichtung. Die Abwägung müsse bei allen Standorten in gleicher Art und Weise erfolgen. Zur Frage einer entsprechenden Klage, erklärt er, das es sich hier um die Bundesfachplanung handele. Die Frage der Abstände sei hier nicht angreifbar. Dies sei erst in der Planfeststellung verwaltungsrechtlich zulässig. Er ermuntert alle Parteien des Rates intensiv politisch tätig zu werden, um für den Standort „Dreiecksfläche“ zu werben und realisierbar werden zu lassen. Hierzu sei möglichst schnell die Zielfestsetzung im Regionalplan zu ändern. Er sehe keine parteipolitischen Spielräume.

Ratsfrau Glasmacher bemängelt den großen zeitlichen Druck, der seitens Amprion aufgebaut werde. Die körperliche Unversehrtheit der Anwohner, die optische Wirkung der Planung in diesem Bereich und die zu erwartende Geräuschkulisse blieben als Gesichtspunkte vollkommen außer Acht.

Ratsherr Weyen bemängelt, dass der Suchraum immer südlich des Umspannwerkes liege. Dies hänge wohl mit wirtschaftlichen Überlegungen zusammen. Zudem gebe es keinerlei Erfahrungen im Umgang mit Doppelkonvertern.

Ratsherr Gabernig plädiert an Herrn Otte, seitens der Bundenetzagentur die Dreiecksfläche zu unterstützen. Ratsherr Marc Becker erklärt, dass es befremdlich sei, dass die BNA die Gutachten vom Betreiber (Amprion) anfertigen lasse. Er bezweifele die Neutralität der Gutachten. Da ein Anschluss an Philippsburg vor 2021 kaum möglich werde, frage er sich, ob nicht noch die Möglichkeit bestehe, die Anknüpfungspunkte zu flexibilisieren.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass der Zeitdruck bestehe, da der Regionalplan in der 3. Offenlage sei. Hierzu werde die Stadt entsprechende Stellungnahmen abgeben.

Im Anschluss an die Ratsdiskussion gibt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage den zahlreichenden Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Ein Bürger fordert die Politik auf, über parteipolitische Grenzen hinaus zusammen zu arbeiten und Einfluss auf die jeweiligen Vertreter im Regionalrat zu nehmen, damit diese die Zielsetzung „Auskiesung“ aufheben und so den Weg für einen Konverterbau auf der Dreiecksfläche freimachen. Das bisherige Verhalten sei menschenverachtend.

Eine weitere Frage zielt auf die Geräuschbelastung. Die Vertreter von Amprion werden aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen. Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass in etwa 400m Entfernung vom Konverterstandort mit einer Belastung von 30 Dezibel gerechnet werden müsse, wobei die Tonhaltigkeit der Geräusche eine Rolle spiele. Eine Geräuschprognose sei Bestandteil der Antragsunterlagen.

Eine Bürgerin aus dem Ortsbereich Bovert bemängelt, dass sie nun neben der jetzt schon sehr hohen Geräuschbelastung durch den Fluglärm, die Autobahn und die Eisenbahn zusätzliche Lärmbelastungen ertragen müsse. Dies sei mittlerweile unzumutbar. Zudem sei zu kritisieren, dass der Landrat des Rhein-Kreises Neuss die Dreiecksfläche ins Gespräch bringt, nachdem sie sich als bestgeeignetste Fläche darstellt aber politisch abtaucht. Zudem wolle sie wissen, ob die jeweilige Kommune, an der der Konverter dann letztlich stehe, Gewerbesteuer von Amprion erhalte. Dies wird bestätigt.

Ein weiterer Bürger übt Kritik an den Vorträgen und am Verhalten der Bundesnetzagentur und von Amprion. Beide benötigten Akzeptanz. Diese sei aber bei den derzeitigen durchschaubaren Manövern, sich gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben, aber nicht vorhanden und schwinde sogar immer mehr. Man könne sicher sein, dass in Osterath der größtmögliche Widerstand aufgebaut werde, insofern sei der Standort Osterath für beide Beteiligten mit einem hohen Realisierungsrisiko behaftet. Jetzt auch noch seitens Amprion Zeitdruck aufzubauen sei dreist.

Eine weitere Bürgerin verweist auf die bevorstehende Demo der Bürgerinitiative und fragt, wie man auf die Bundespolitik einwirken könne, damit eine größere Flexibilität bezüglich der Standorte und Netzverknüpfungspunkte erreicht werden kann.

Rechtsanwalt de Witt sieht einen großen Reformbedarf am vorliegenden Gesetz. So müssten z.B. die Endpunkte der Trassen nicht mit den Netzverknüpfungspunkten identisch sein. Zudem müsse eine Lösung in der Raumplanung gefunden werden.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Herrn de Witt fragt ein Bürger konkret nach, wie die Bundesnetzagentur dies sehen würde. Herr Otte erklärt, dass die Netzverknüpfungspunkte im Gesetz vorgegeben seien und damit für die BNA nicht verhandelbar. Je weiter man sich von diesem Punkt entferne, je problematischer werde es. Er sei gehalten die Rechtsvorschriften zu beachten, ansonsten sei er nicht Schöpfer dieser Vorschriften.

Eine weitere Frage betrifft den Aufbau der Gutachten. Interessant sei es für den Bürger, wo diese Gutachten einsehbar seien und wie sie aufgebaut seien. Gebe es hierin auch nachvollziehbare Zahlenwerke, die die Entscheidung stützen würden (https://www.amprion.net/Netzausbau/Aktuelle-Projekte/Ultranet/Konverter.html). Zudem sei in ein solch grundlegenden Fragestellung, dass Zeitdruckargument seitens Amprion unangemessen.

Amprion beantwortet die Frage dahin gehend, dass sich das Gutachten ausschließlich verbal argumentativ mit der Thematik befasse. Mathematisch sei dies nicht nachvollziehbar. Zum Zeitdruck sei festzustellen, dass weitere Verzögerungen zu finanziellen Aufwendungen führen würden. So seien z.B. Betreibern von Windenergieanlagen Entschädigungen zu zahlen, wenn man den Strom nicht abnehmen und in die Netze leiten könne.

Eine weitere Frage bezüglich der Grundstückskäufe der Firma Amprion in Osterath wird dahingehend beantwortet, dass sowohl die Dreiecksfläche als auch Grundstücke im Nahbereich des Umspannwerkes gekauft wurden. Die Grundstücke im Bereich des Umspannwerkes wären jedoch bisher als Ausgleichsflächen gesehen worden.

Eine abschließende Frage dahingehend, wie die Stadt Meerbusch sich verhalten würde, wenn die Auskiesungsfläche im Regionalplan keine Änderung erfahre und daher dort der Bau eines Konverters nicht möglich wäre, beantwortet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage dahingehend, dass die Stadt auf jeden Fall den Klageweg beschreiten würde.