Ausschussvorsitzender Neuhausen bittet Herrn Dr.-Ing. Arch. Strauß, den Ausschuss über den Sachstand der Renovierungsarbeiten am Alten Kirchturm in Büderich in Kenntnis zu setzen.

 

Dr. Strauß führt aus, dass einige Teile der Innenrenovierung bereits ausgeführt worden seien. So seien beispielsweise die Makrolonplatten vor den Schallöffnungen durch Fenster ersetzt worden. Bei der Restaurierung der Wände würden sowohl Belange des Denkmalschutzes als auch des Urheberrechtes berührt. Hier gebe es zwei unterschiedliche Auffassungen. Während die Stadt Meerbusch und die rechtsnachfolgenden Erben von Prof. Beuys die Gestaltung des Innenraumes als Teil des künstlerischen Konzeptes ansähen, gäbe es auch Fachmeinungen, die den Kirchturm nur als Rahmen für die Präsentation der Beuys-Objekte, also unabhängig vom Kunstwerk selbst, sähen. Über die Zusammensetzung der Schlämme, mit der die Wände des Raumes getüncht wurden, habe Beuys eine Rezeptur hinterlassen. Die Analyse habe jedoch ergeben, dass eine Differenz zwischen dieser Rezeptur und den vorgefundenen Materialien bestehe. Man könne aber davon ausgehen, dass das Ergebnis im Sinne des Künstlers gewesen sei.

 

In Bezug auf die Restaurierungsmaßnahmen habe das LVR-Amt für Denkmalpflege die Auffassung, man solle die Schlämme erhalten und nur den obersten Anstrich erneuern, da die Aussage Beuys‘ bezüglich des erwünschten Alterungsprozesses zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, der viele Jahre zurückliege und sie sich daher auf eine Gesamtwirkung bezogen habe, die mit der heutigen nichts gemein hatte. Dem trage man durch das Übertünchen Rechnung.

 

Demgegenüber vertrete die Fa. Beuys-Estate als Urheberrechtsinhaberin die Auffassung, Beuys habe bei allen Restaurierungen stets neue Materialien verwendet. Daher solle der gesamte Putz erneuert werden.

 

Inzwischen gebe es eine gemeinsame Auffassung, die von beiden Seiten vertreten werde. Der alte Putz werde in Handarbeit entfernt und durch neuen ersetzt. Diese Arbeiten könnten voraussichtlich in Wochenfrist abgeschlossen werden.

 

Ausschussvorsitzender Neuhausen bedankt sich für die Informationen und fragt nach, wann das Kunstwerk wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein werde. StVD Krügel antwortet, sobald der Abschluss der Renovierungsarbeiten feststünde, müssten Rücktransport und Wiedereinbau terminiert werden. Er gehe davon aus, dass dies innerhalb von zwei Wochen möglich sein werde. Anschließend werde der Alte Kirchturm feierlich wiedereröffnet. Auf Nachfrage ergänzt er, dass eine Umgestaltung des Außengeländes aktuell nicht geplant sei.

 

Ratsherr Banse fragt, welche Besuchsmöglichkeiten es künftig geben werde. StVD Krügel antwortet, regelmäßige Öffnungszeiten werde es ab dem kommenden Jahr geben. Hierfür seien Gelder in den Haushaltsentwurf eingestellt worden, die eine Öffnung an einem Wochenende im Monat erlauben. Darüber hinaus bleibe die bisherige Regelung fortbestehen, dass Interessierte den Schlüssel für den Alten Kirchturm im Standesamt ausleihen können.