Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 

 

 


Zu Beginn seiner Ausführungen weist Erster Beigeordneter Maatz darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt zwei Aspekte beinhalte: einen aus dem Jugendamtsbereich, den Herr Annacker vortragen werde, und zum anderen einen aus dem Schulverwaltungsbereich, den er übernehmen werde.

 

Herr Annacker beginnt mit der Vorstellung der Informationsvorlage und hebt hervor, dass das Mütterzentrum und die „Frühen Hilfen in Meerbusch“- FHIM grundsätzlich nicht nur für Flüchtlinge installiert worden, sondern allen Meerbuscher Bürgern zugänglich seien.

In den letzten Monaten seien jedoch vermehrt alleinerziehende Mütter und Schwangere der Stadt Meerbusch zugewiesen worden, die ein höheres Beratungspotenzial aufweisen würden. Die Hebammen/Kinderkrankenschwestern aus den Frühen Hilfen des FB 2 würden diesen Frauen beratend zur Seite stehen und bei den täglichen Problemen unterstützend tätig werden. Herr Annacker führt weiter aus, dass die Stadt grundsätzlich den Bedarf an Kindergärten und Kindertageseinrichtungen abdecken könne, dies aber bei den Flüchtlingen schwieriger sei, da die Zuweisungen nicht planbar wären. Daher habe man für diese Zielgruppe zum Beispiel das Brückenprojekt in der Unterkunft Fröbelstraße mit Unterstützung von „Meerbusch hilft“ durchführen lassen. Darüber hinaus sei nunmehr in der Planung, auch in der Unterkunft am Hülsenbusch ein weiteres Brückenprojekt zu installieren, falls der Landschaftsverband weitere Fördermittel zur Verfügung stellen würde.

 

Ratsfrau Pricken möchte wissen, wie viele Mitarbeiter/-innen im Bereich FHIM tätig sind.

Herr Annnacker erläutert, dass derzeit 3 Teilzeitkräfte den Familien und allein erziehenden Müttern über den Begrüßungsbesuch hinaus weitergehende Hilfen zur Verfügung stellen könnten. 10 Stunden hiervon würden durch das Landesprogramm „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ gefördert. Da in der Fröbelstraße und am Hülsenbuschweg die meisten Familien und alleinerziehende Mütter untergebracht seien, könnten sich die Ressourcen des Babybesuchsdienstes auf diese beiden Standorte konzentrieren. Darüber hinaus würde ein Arbeitskreis, bestehend aus Mitarbeiterinnen des Jugendamtes und des Bereiches Asyl, die Installierung einer Bereitschaftspflege planen, sodass die Kinder nicht in einer pädagogischen Ambulanz untergebracht werden müssten, falls die alleinerziehende Mutter erkrankt.

 

Ratsfrau Niegeloh möchte im Weiteren wissen, wie die Flüchtlinge zum Mütterzentrum gelangen würden und ob es möglich sei, dass Mitarbeiter/-innen des Mütterzentrums Beratungen in den Unterkünften durchführen könnten?

Herr Annacker erwidert hierzu, dass das Mütterzentrum nicht die Kapazitäten besäße, um Beratungen vor Ort durchführen zu können. Die Flüchtlinge würden bei gezielten Problemen ggf. durch ehrenamtliche Betreuer zum Mütterzentrum begleitet. Grundsätzlich habe sich diese Problemlage auch erst in letzter Zeit durch die vermehrten Zuweisungen alleinerziehender Mütter ergeben.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Niegeloh erläutert Herr Annacker den letzten Satz der Vorlage („Einer Vormerkung für einen Kindergartenplatz sollte also nichts im Wege stehen.“) dahingehend, dass dies bedeute, dass sehr vielfältige Unterstützungen für eine Vormerkung im Kita-Navigator angeboten würden.

Darüber hinaus möchte Frau Niegeloh wissen, ob die Flüchtlingskinder auch einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besäßen.

In Beantwortung dieser Frage stellt Herr Annacker klar, dass jedes Kind mit einem Aufenthaltstitel auch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz habe.

Frau Niegeloh wirft die Frage auf, ob auch das Thema der Beschneidung durch den Babybesuchsdienst thematisiert würde.

Dies sei Herrn Annacker nicht bekannt. Er sei jedoch der Meinung, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte dies mit den betroffenen Frauen besprechen sollten. Er werde diesbezüglich Erkundigungen einziehen.

 

Auch Ratsfrau Pricken hält dies für ein wichtiges Thema, da ihr selbst auch betroffene Frauen bekannt seien.

Ratsherr Bertholdt stellt fest, dass laut Vorlage 19 Kinder aus der Gruppe der 3-5-Jährigen bereits einen Kindergarten besuchen würden und fragt nach, ob es Erfahrungen zur Integrationskraft der Kindergärten gebe.

Herr Annacker führt dazu aus, dass die Kindergärten ein wertvolles Instrument für eine gelingende Integration und damit maßgeblich für eine altersgerechte Entwicklung der Kinder verantwortlich seien.

 

Erster Beigeordneter Maatz stellt den zweiten Bereich der Vorlage bezüglich der Schulentwicklung vor. Er weist darauf hin, dass sich aus der auf Seite 4 dargestellten Schülerstatistik keine Informationen zu einem Fluchthintergrund ziehen lasse, da es innerhalb der Gruppe der Ausländer keine weitere Aufgliederung bezüglich der Herkunftsländer gebe. Grundsätzlich könne festgestellt werden, dass allen Kindern in Meerbusch ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden könne. Er verwies auf eine kürzlich erschienene Studie der Bertelsmann Stiftung, in der bis zum Jahr 2020/2021 ein starker Anstieg der Schülerzahlen, besonders im Bereich der weiterführenden Schulen, prognostiziert worden sei. In den vorliegenden amtlichen Statistiken würde hingegen diese Tendenz noch nicht erkennbar werden. Diesbezüglich habe er das Schulministerium und die Bezirksregierung um weitere Informationen gebeten, da die Stadt als Schulträger neue Entwicklungen in die weiteren Planungen einbeziehen müsse. Derzeit sei man aber bei allen Schulformen sehr gut aufgestellt und die weitere Entwicklung der Schülerzahlen werde genau beobachtet.

 

Vorsitzender Focken fragt nach, ob es denn zukünftig dazu kommen könne, dass Grundschüler nicht an ihrem Wohnort beschult werden könnten und ggf. in einen anderen Stadtteil fahren müssten.

Erster Beigeordneter Maatz gibt zu Bedenken, dass die ersten Schüler aus den Seiteneinsteigerklassen nunmehr nach 24 Monaten in die Regelklassen überführt würden und dies Berücksichtigung z.B. bei den Klassengrößen finden müsse. Daraus könne sich in den Schulen wiederum eine weitere Herausforderung ergeben.

 

Ratsfrau Niegeloh möchte wissen, ob nicht aus den der Stadt bereits vorliegenden Schüler- und Flüchtlingsstatistiken eine neue Prognose für eine Schulplanung entwickelt werden könne.

Erster Beigeordneter Maatz stellt hierzu klar, dass es bisher für Veränderungen in der Schulentwicklungsplanung nicht relevant gewesen sei, in welchem Ortsteil Flüchtlingskinder zur Schule gehen und welche Schulform sie besuchen würden. Es gebe neben der Zuwanderung und dem daraus resultierenden Einfluss auf die Schülerzahlen noch viele andere Aspekte, die zu absehbaren Auswirkungen auf die städtische Schulentwicklung führen würden. Aus Gremien des Jobcenters wisse er, dass auch große Probleme mit Schülern zu erwarten seien, die nach der Regelschulzeit ohne ausreichende Schulbildung die Schulzeit beenden würden. Man müsse Lösungen finden, wie für diese Zielgruppe eine weitere Qualifizierung angeboten werden könne. Insgesamt würden all diese Herausforderungen zukünftig zu Veränderungen in der Schullandschaft führen; wie und in welcher Form, sei noch nicht absehbar.

 

Im Weiteren entsteht eine Diskussion über die Gründe und Auswirkungen von steigenden Schülerzahlen. Vorsitzender Focken schlägt vor, diese Diskussion im Fachausschuss weiter zu führen, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend sei. Der Vorschlag wird von den Ausschussmitgliedern unterstützt.

 

Vorsitzender Focken merkt noch an, dass die Anträge für Maßnahmen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jobcentern sehr lange Bearbeitungszeiten hätten, so dass Maßnahmen bereits vor Vorlage der Genehmigung beendet seien.

Erster Beigeordneter Maatz wird hierzu in den Gremien des Jobcenters nachfragen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: