Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 

 

 


Erster Beigeordneter Maatz stellt die Vorlage kurz vor und teilt dem Ausschuss mit, dass die Bezirksregierung Arnsberg weitere Zuweisungen von ca. 50 bis 60 Personen, anerkannte Flüchtlinge mit einer Wohnsitzauflage, angekündigt habe. Voraussichtlicher Termin sei die 44. oder 45. Kalenderwoche, da sei man aber noch in Verhandlungen. Eine Nachfrage bei Nachbarkommunen habe ebenfalls ergeben, dass dort neue Zuweisungen angezeigt worden seien. Einen Einfluss auf die Zusammensetzung (Geschlecht, Herkunftsland etc.) der Zuweisungen habe man laut Bezirksregierung nicht.

Nach Ausführung von Herrn Annacker handele es sich um bereits anerkannte Flüchtlinge, die größtenteils aus den Ländern mit einer Bleibeperspektive, wie z.B. Syrien, Irak, Iran etc., kämen. Sie erhielten Leistungen vom Jobcenter und könnten somit direkt in Wohnraum vermittelt werden. Da freistehende Wohnungen in diesem Umfang in Meerbusch aber nicht vorhanden seien, müssten die Flüchtlinge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit vorübergehend in den Übergangswohnheimen untergebracht werden.

 

Ratsfrau Pricken bittet um die Information, wie viele Personen nach dem Umbau des Malteserhauses auf der Uerdinger Straße untergebracht werden könnten.

Herr Annacker erläutert, dass dort nach Fertigstellung 3 abgeschlossene Wohnungen entstehen würden. Es könne aber auch eine Großfamilie in die unteren beiden Wohnungen (Erdgeschoß und 1. OG) einziehen. Dies würde anhand der Bedarfslage entschieden.

Ratsfrau Pricken möchte im Weiteren wissen, wie es in der Tabelle zu der Verteilung der untergebrachten Flüchtlinge nach Nationalitäten zu 3 Personen mit dem Herkunftsland Deutschland komme.

Herr Annacker erklärt hierzu, dass es sich hierbei um einen deutschen Obdachlosen mit Migrationshintergrund und 2 Kinder  mit deutschen Vätern handele.

Herr Schwenzer bittet um die Angabe, wie viele Flüchtlinge in den Unterkünften bereits abgelehnt seien. Frau Dreyer gibt die Zahl mit ca. 115 Personen an.

 

Ratsfrau Niegeloh bittet um Erläuterung, ob die neuen Zuweisungen mit Wohnsitzauflage für die Unterbringung in den Unterkünften auch Unterkunftskosten zahlen müssten.

In Beantwortung dieser Frage führt Erster Beigeordneter Maatz aus, dass die anerkannten Flüchtlinge Transferleistungen erhielten und diese Leistungen auch Mietzahlungen beinhalten würden. Somit übernehme das Jobcenter auch die für die städt. Unterkünfte anfallenden Benutzungsgebühren bzw. Verbrauchskosten.

Frau Niegeloh fragt nach, ob das eine Gebühr und wie hoch diese derzeit sei.

Die Gebühr ergäbe sich aus der Gebührensatzung der Stadt Meerbusch für städt. Gebäude zur Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen, führt Erster Beigeordneter Maatz in Beantwortung der Frage aus. Die Gebühr betrage derzeit 127,43 €.

 

Frau Niegeloh wirft die Frage auf, wie sich die Belegung und Betreuungssituation in der Unterkunft am Hülsenbuschweg entwickelt habe. Insgesamt rege sie einen erneuten Bericht der beiden Organisatoren „Meerbusch hilft“ bzw. der „Büdericher Flüchtlingshilfe“ zum Sachstand der Flüchtlingshilfen in Meerbusch an.

Vorsitzender Focken schlägt vor, die beiden Flüchtlingsorganisationen im Rahmen der Haushaltsberatungen in die nächste Sitzung des Sozialausschusses einzuladen. Dieser Vorschlag wird einvernehmlich unterstützt.

Zudem weist der Vorsitzende darauf hin, dass derzeit keine Alphabetisierungskurse in Meerbusch stattfinden würden. Die betroffenen Flüchtlinge müssten nach Neuss fahren, um geeignete Sprachkurse zu besuchen.

Herr Annacker führt dazu aus, dass die Integrationskurse kurzfristig begonnen werden müssten und bei einer zu geringen Teilnehmerzahl ein solcher Kurs in Meerbusch nicht kostendeckend stattfinden könne.

 

Ratsherr Bertholdt merkt an, dass die weiteren Zuweisungen darauf schließen ließen, dass auch zukünftig mit Zuweisungen zu rechnen sei und man dies bei weiteren Planungen berücksichtigen müsse.

Erster Beigeordneter Maatz verweist auf die baldige Fertigstellung der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau und auf die derzeitig gute Versorgung mit Unterkünften. Insgesamt beurteile er die Lage als sehr viel ruhiger als im Jahr 2015. Durch die gemeinsamen Anstrengungen der Politik und der Verwaltung sei eine insgesamt gute Ausgangslage geschaffen worden.

 


Abstimmungsergebnis: