Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss weist die Anregung gem. § 24 GO NRW als unzulässig zurück.

 


Bürgermeisterin Mielke-Weserlage erläutert, weshalb die Anregung nicht durch § 24 GO NRW getragen werde und daher eine Beratung verzichtbar sei.

 

Ratsherr Becker macht sich vor diesem Hintergrund die Anregung zu eigen und formuliert einen entsprechenden Antrag. Hierdurch sei eine Beratung im Ausschuss möglich. Er regt an, junge Einwohner letztlich so zu behandeln wie Neubürger, die bei ihrer Anmeldung ausdrücklich auf die Möglichkeit der Weitergabe ihrer Daten und des Widerspruchsrecht hiergegen hingewiesen werden. Dies solle durch einen entsprechenden schriftlichen Hinweis an die jungen Menschen vor der Vollendung ihres 18. Lebensjahres erfolgen.

 

In der anschließenden Diskussion besteht zwar Einigkeit, dass die Stadt auf das Widerspruchsrecht auffälliger auf ihrer Homepage hinweisen sollte, doch wird die beantragte schriftliche Information durch die Stadt mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

1

1

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

2

UWG

1

 

 

DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

3

13

2

 

  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig