Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Frau Peters, Abteilungsleiterin ASD, berichtet zusammenfassend über die im Rahmen der Qualitätsentwicklung erarbeiteten Verfahrensstandards für die Fachberatung Kinderschutz. Ziel sei das Erreichen von Transparenz, Klarheit und Handlungssicherheit bei Rat Suchenden und Rat Gebenden durch definierte Handlungsabläufe. Im Anschluss an die Unterrichtung des Fachausschusses sei die Information der Mitarbeiter und der Fach-Öffentlichkeit vorgesehen. Angedacht seien zudem gemeinsame Übungen anhand von Fallbeispielen.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass der Fachbereich u.a. in Arbeitskreisen gut vernetzt sei. An diesen Personenkreis werde sich die Information richten, dazu zählten die Hebammen, Ärzte, Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Schulsozialarbeiter an den weiterführenden Schulen. Mit dem vorgelegten Konzept solle fortgesetzt werden, was in der Praxis bereits gelebt werde.

 

Auf Nachfrage von sachkundiger Bürgerin Driesel zu Fallzahlen berichtet Frau Peters, dass im Jahr 2016 insgesamt 38 Meldungen zu möglicher Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII eingegangen seien, im laufenden Jahr seien es bereits 60 Meldungen. Ziel der Beratung sei die Feststellung, ob überhaupt eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben sei, ggf. Hilfsangebote zur Abwendung der Gefährdung heraus zu arbeiten und damit die Meldung nach § 8a SGB VIII soweit möglich zu vermeiden. Bislang seien alle 12 Mitarbeiter im ASD in Kinderschutzfällen tätig gewesen, künftig erfolge ein standardisiertes Verfahren durch einen Pool von 3 bis 5 Mitarbeitern aus ASD und Erziehungsberatungsstelle.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass mit Hilfe dieses Mitarbeiterpools zum einen Erreichbarkeit, Vertretung und Austausch gewährleistet sei und gleichzeitig eine Optimierung durch konzentriertes Fachwissen erreicht werde.