Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

Die Wohnbaugrundstücke im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch-Osterath im Bereich des Kindergartens „Knirpsmühle“ werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 755.000,00 € einschl. Anliegerbeiträge verkauft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück Einsteinstraße 30, Gemarkung Osterath, Flur 17, Flurstück-Nr. 462, groß 2.014 m², national in Anlehnung an die Vorschriften der VOB/A im Rahmen einer freihändigen Vergabe auszuschreiben. Der Verkauf soll an einen Investor erfolgen. Die Details werden in einem Verkaufsexposé festgeschrieben.

 

Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden:

Für jedes der im Einzelnen benannten Kriterien werden max. 18 Wertungspunkte vergeben, wobei eine vergleichende Bewertung der einzelnen Angebote stattfindet. Die Einzelbewertung stellt sich wie folgt dar:

 

Architektonische Gestaltung   60 %

 

1.)   Gebäudeformen und äußere Gestaltung                                                             8 Punkte

      

2.)   Energetischer Standard                                                                                        4 Punkte

 

3.)   Freiraumgestaltung der privaten Grundstücksflächen:                                        6 Punkte

       - Zuwegung, Garagen und Vorgärten

       - Gestaltung der Müllaufstellflächen

       - Fahrradabstellflächen eingehaust; mindestens 3 Fahrräder pro Hauseinheit

 

 

Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter folgende Punktzahl:

 

zu 1.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Gebäudeformen; Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und Materialien

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 - 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

3 - 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

6 - 8 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 2.)

0 Punkte bei Erfüllung der aktuell gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)

2 Punkte bei Errichtung nach Passivhausstandard

3 Punkte bei Errichtung von 0-Energie-Häusern und

4 Punkte bei Errichtung von Plus-Energie-Häusern

 

zu 3.)

     0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist

1 - 3 Punkte bei angemessener Erfüllung und

4 - 6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

Preis   40 %

 

Darüber hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:

 

-    Unterbietung des Mindestkaufpreises von 755.000,00 €

-    kein Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kaufpreis

 


Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, die SPD-Fraktion werde dem Vorschlag folgen, sofern sichergestellt sei, dass im Jugendhilfebereich keine Notwendigkeit bestehe auf dieser Fläche zukünftig eine weitere Kita betreiben zu müssen. 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig