Beschluss:
Der Rat beschließt:
Die Wohnbaugrundstücke im Bereich der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch-Osterath im Bereich des Kindergartens
„Knirpsmühle“ werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in
Höhe von 755.000,00 € einschl. Anliegerbeiträge verkauft.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück Einsteinstraße 30, Gemarkung Osterath,
Flur 17, Flurstück-Nr. 462, groß 2.014 m², national in
Anlehnung an die Vorschriften der VOB/A im Rahmen einer freihändigen Vergabe
auszuschreiben. Der Verkauf soll an einen Investor erfolgen. Die Details werden
in einem Verkaufsexposé festgeschrieben.
Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der
nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden:
Für jedes der im Einzelnen benannten Kriterien werden max. 18 Wertungspunkte
vergeben, wobei eine vergleichende Bewertung der einzelnen Angebote
stattfindet. Die Einzelbewertung stellt sich wie folgt dar:
Architektonische
Gestaltung 60 %
1.) Gebäudeformen
und äußere Gestaltung 8
Punkte
2.) Energetischer
Standard 4
Punkte
3.) Freiraumgestaltung
der privaten Grundstücksflächen: 6
Punkte
-
Zuwegung, Garagen und Vorgärten
-
Gestaltung der Müllaufstellflächen
-
Fahrradabstellflächen eingehaust; mindestens 3 Fahrräder pro Hauseinheit
Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter folgende Punktzahl:
zu 1.)
Hierunter wird insbesondere betrachtet:
Gebäudeformen; Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und Materialien
0 Punkte, wenn das Kriterium
nicht oder unzureichend erfüllt ist,
1 - 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,
3 - 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und
6 - 8 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung
zu 2.)
0 Punkte bei Erfüllung der aktuell gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)
2 Punkte bei Errichtung nach Passivhausstandard
3 Punkte bei Errichtung von 0-Energie-Häusern und
4 Punkte bei Errichtung von Plus-Energie-Häusern
zu 3.)
0 Punkte wenn das Kriterium
nicht oder unzureichend erfüllt ist
1 - 3 Punkte bei angemessener Erfüllung und
4 - 6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung
Preis 40 %
Darüber hinaus bestehen folgende
Ausschlusskriterien:
- Unterbietung
des Mindestkaufpreises von 755.000,00 €
- kein
Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kaufpreis
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, die SPD-Fraktion werde dem Vorschlag folgen, sofern sichergestellt sei, dass im Jugendhilfebereich keine Notwendigkeit bestehe auf dieser Fläche zukünftig eine weitere Kita betreiben zu müssen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig