Herr Assenmacher stellt das Bauvorhaben vor. Es liegt im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 301, Fronhofstraße / Gonellastraße.

 

Der Ausschuss sieht das Bauvorhaben zunächst kritisch, da die städtebaulichen Ziele in diesem Bereich noch nicht konkret definiert worden sind. Zudem bestehe in Bezug auf die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses noch Beratungsbedarf.

 

Herr Schönauer erklärt in diesem Zusammenhang, dass die CDU an dem Aufstellungsbeschluss weiter festhalten will.