StOBR Lutum berichtet dem Ausschuss, dass es sich hier sowohl um die konservatorische Restaurierung des Kunstwerkes von Joseph Beuys im Alten Kirchturm als auch um die bauliche Instandsetzung des Bauwerkes Alter Kirchturm handelt. Die Arbeiten am Kunstwerk werden von den Restaurierungswerkstätten des Landeskonservators (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland) durchgeführt. Die für das Bauwerk ermittelten Maßnahmen der Bauunterhaltung wurden auch kostenmäßig ermittelt und in den Haushalt 2013 eingebracht. Zur Koordination aller Leistungen im Zusammenhang Kunstwerk/Bauwerk wird ein qualifiziertes Fachbüro eingeschaltet.

StOBR Lutum erläutert dem Ausschuss, dass die Reinigung des Kunstwerkes nur ganz vorsichtig und ohne scharfe Reinigungsmittel erfolgen darf. Der Ursprungszustand von 1956 soll durch die Reinigung natürlich nicht erreicht werden, sondern die vom Künstler bewusst einbezogene Alterung werde sichtbar bleiben.

Auf die Frage von mehreren Ausschussmitgliedern, warum für das Beuys-Mahnmal in Büderich keine größere Hinweistafel angebracht wird, erklärt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass das ihres Wissens nach von den Erben des Künstlers in der Vergangenheit abgelehnt worden sei.