Sitzung: 29.06.2017 Rat
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass sie sich zu Beginn des Jahres 2017 gemeinsam
mit Herrn OB Meyer aus Krefeld an den Landesbetrieb Straßenbau gewandt hatte
mit der Bitte, zur Vermeidung von LKW-Verkehren über die Ortsdurchfahrt von
Lank auf den BAB A 44 und A 57 durch
entsprechende Beschilderung auf das Durchfahrtsverbot hinzuweisen.
Der Leiter der
Autobahnniederlassung habe nunmehr mitgeteilt, dass sei aus fachlicher Sicht
nicht notwendig. Vielmehr wird eine restriktive Überwachung und Ahndung von
Zuwiderhandlung empfohlen.
In einem Gespräch
mit dem Leiter der Führungsstelle Direktion Verkehr, dem Leiter des
Verkehrsdienstes, dem Leiter des Straßenverkehrsamtes und dem Verkehrsingenieur
des RK Neuss in der Verwaltung sei eine entsprechende Beschilderung ebenfalls
in der Wirkung als wenig zielführend dargestellt worden, da sich bei einem
Verbleib auf der Autobahn die Fahrstrecke zum Krefelder Hafen um rd. 7 km
verlängere. Auch eine Einflussnahme auf die Navigationssoftware sei wenig
zielführend, da es sich bei den durchfahrenden LKW zu großen Teilen um LKW aus
östlichen Staaten handele, die mit Billigsoftware ausgestattet und die teure
LKW-Software nicht nutzten.
In Abstimmung mit
den Fachbehörden werde derzeit die Vorwegweisung ergänzt. Der RK Neuss befinde
sich derzeit in der Ausschreibung zur Beschaffung einer sog. semistationären
Anlage. Es handele sich um einen Anhänger, der alle LKW Bewegungen ab 7,5 t
sowie Geschwindigkeitsübertretungen in beide Richtungen blitze. Die Daten seien
gerichtsfest. Das Gerät sei 24 Stunden im Einsatz und erfordere wenig
Personalbetreuung. Die Mittel für die Beschaffung stünden im Kreishaushalt zur
Verfügung, der Kreis gehe davon aus, dass es im 4. Quartal zum Einsatz kommen
könne.