Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass sie sich zu Beginn des Jahres 2017 gemeinsam mit Herrn OB Meyer aus Krefeld an den Landesbetrieb Straßenbau gewandt hatte mit der Bitte, zur Vermeidung von LKW-Verkehren über die Ortsdurchfahrt von Lank  auf den BAB A 44 und A 57 durch entsprechende Beschilderung auf das Durchfahrtsverbot hinzuweisen.

 

Der Leiter der Autobahnniederlassung habe nunmehr mitgeteilt, dass sei aus fachlicher Sicht nicht notwendig. Vielmehr wird eine restriktive Überwachung und Ahndung von Zuwiderhandlung empfohlen.

 

In einem Gespräch mit dem Leiter der Führungsstelle Direktion Verkehr, dem Leiter des Verkehrsdienstes, dem Leiter des Straßenverkehrsamtes und dem Verkehrsingenieur des RK Neuss in der Verwaltung sei eine entsprechende Beschilderung ebenfalls in der Wirkung als wenig zielführend dargestellt worden, da sich bei einem Verbleib auf der Autobahn die Fahrstrecke zum Krefelder Hafen um rd. 7 km verlängere. Auch eine Einflussnahme auf die Navigationssoftware sei wenig zielführend, da es sich bei den durchfahrenden LKW zu großen Teilen um LKW aus östlichen Staaten handele, die mit Billigsoftware ausgestattet und die teure LKW-Software nicht nutzten.

 

In Abstimmung mit den Fachbehörden werde derzeit die Vorwegweisung ergänzt. Der RK Neuss befinde sich derzeit in der Ausschreibung zur Beschaffung einer sog. semistationären Anlage. Es handele sich um einen Anhänger, der alle LKW Bewegungen ab 7,5 t sowie Geschwindigkeitsübertretungen in beide Richtungen blitze. Die Daten seien gerichtsfest. Das Gerät sei 24 Stunden im Einsatz und erfordere wenig Personalbetreuung. Die Mittel für die Beschaffung stünden im Kreishaushalt zur Verfügung, der Kreis gehe davon aus, dass es im 4. Quartal zum Einsatz kommen könne.