Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, sie habe in der Ratssitzung am 27.04.2017 darüber informiert, dass die Fa. Amprion neben der Dreiecksfläche in Kaarst auch eine Fläche in der Nähe des Umspannwerkes erworben habe, die als Teil eines Standortbereiches im Rahmen der Begutachtung möglicher geeigneter Standortbereiche für einen Konverter untersucht worden war. Amprion hatte auf Nachfrage mitgeteilt, die Osterather Fläche als Ausgleichsfläche erworben zu haben.

 

Diese Fläche sei Teil des Bereiches, der mit Standort 2- Osterath bezeichnet war. Diesem Bereich war von den Gutachtern im Mai 2015 wegen des angestrebten Abstandes von 500 Metern zur geschlossenen Wohnbebauung die geringste Gesamteignung der Standortbereiche beigemessen worden.

 

Des Weiteren habe sie informiert, dass auf der Trasse A-Nord nunmehr die Erdverkabelung Vorrang habe. Amprion habe in einem Termin mit der Verwaltung ausgeführt, dass es aufgrund der notwendigen Eingriffe in die Landschaft eines Konverterstandortes bedürfe, der sich in räumlicher Nähe zum Netzverknüpfungspunkt befinde. Netzverknüpfungspunkt ist gem. Festlegung im 2. Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus „Osterath“. Gegen dieses Gesetz habe die Stadt am 23. Juli 2013 Verfassungsbeschwerde eingelegt.

 

Außerdem habe sie berichtet, dass die Bundesnetzagentur Amprion aufgefordert hat, ein weiteres Gutachten u.a. zur optischen Wirksamkeit des Konverters erstellen zu lassen.

 

Der Anwalt, der die Stadt im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vertrete, sei gebeten worden, dem Gericht mitzuteilen, dass sich die bisherige Argumentation durch die nunmehr gesetzlich festgelegte Erdverkabelung auf der Trasse A-Nord nicht verändert. Insbesondere die gesetzliche Festlegung des Netzverknüpfungspunktes halte die Stadt für verfassungswidrig.

 

Darüber hinaus habe der zwischenzeitlich beauftragte Anwalt für Energierecht, Herr Dr. Durinke, die Bundesnetzagentur angeschrieben. Er habe darauf hingewiesen, dass Standorte in Meerbusch nicht mehr zum Inhalt des Untersuchungsrahmens zum Ultranet gehören können, da auch im weiteren Gutachten zur Betrachtung zurückgestellter Bereiche aufgrund Überlagerung durch Ziele der Raumordnung vom 26.11.2015 der Standortbereich II -südlich von Osterath/nördlich Kaarst -  der im Süden teilweise auch das Stadtgebiet Meerbusch betrifft, als Standortalternative abgeschichtet worden war. Der Standortbereich 2 Osterath, also die Fläche in räumlicher Nähe des Umspannwerkes, tauche in der Gesamtreihung des letzten Gutachtens nicht mal mehr auf. Sollte dies im weiteren Verfahren anders sein, sei ein erneutes Verfahren erforderlich.

 

Das finalisierte Gutachten wurde am 30. Juni 2017 vorgestellt. Die Stadt war mit Herrn Techn. Beigeordneten Assenmacher, Herrn Westerlage und Frau Frey vertreten, die Initiative mit Frau Danes und Frau Müller.

 

Bezüglich der Ergebnisse des Termins vom 30. Juni 2017 und das daraufhin verwaltungsseitig an die Regierungspräsidentin, den Landrat als Vorsitzenden des Regionalrates sowie die Mitglieder des Regionalrates gerichtete Schreiben (Anlage) zur Sitzung des Regionalrates am 6. Juli 2017 wird verwiesen.