Sitzung: 21.05.2012 Integrationsrat
Beschluss:
Der
Integrationsrat beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss vorzuschlagen, dem
Rat der Stadt Meerbusch die nachfolgend aufgeführte Änderung des § 9 der
Hauptsatzung als X. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Meerbusch vom
26. Januar 1995 zur Beschlussfassung zu empfehlen:
§9
Integrationsrat
(1) Gemäß
§ 27 GO NRW wird ein Integrationsrat gebildet. Er
besteht aus fünfzehn Mitgliedern, von
denen zehn gewählt und fünf vom Rat bestellt werden.
(2) Nähere Einzelheiten über die Durchführung der
Wahl regelt die Wahlordnung für die Wahl der direkt zu wählenden Mitglieder des
Integrationsrates.
(3)
Die Geschäftsführung obliegt dem Fachbereich Soziale Hilfen und Jugend, dessen
Vertreter regelmäßig an den Sitzungen des Integrationsrates teilnimmt.
(4) Es gelten die Befugnisse gemäß § 27 Abs. 8 und 9 der GO. Der Integrationsrat
regelt seine inneren Angelegenheiten sowie Abweichungen von der
Geschäfts-ordnung des Rates durch eine eigene Geschäftsordnung.
(5) Der
Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere,
wenn sie die Interessen der Meerbuscher Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, befassen und Vorschläge
und Anregungen machen. Der Integrationsrat ist in allen wichtigen
Angelegenheiten, die die Interessen der Meerbuscher Migrantinnen und Migranten
als solche betreffen, zu informieren. Soweit Themen betroffen sind, die in
einem Fachausschuss behandelt werden, obliegt die Informationspflicht dem
Ausschussvorsitzenden.
(6) Der
Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät
über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu
Vorschläge und Anregungen machen.
(7) Dem Integrationsrat werden zur Erfüllung
seiner Aufgaben die notwendigen personellen und sachlichen Mittel bereit
gestellt. Gemäß § 27 Absatz 10 GO NRW
werden dem Integrationsrat Mittel im städtischen Haushalt zugewiesen, die von
der Geschäftsstelle verwaltet werden.
Der
Integrationsrat ist einvernehmlich der Ansicht, dass mit der von der
Verwaltung vorgeschlagenen
Satzungsänderung seine diesbezüglichen
Interessen umfassend vertreten
werden können, ohne dass der Zwang
besteht, zu jeglichem die Stadt betreffenden Sachverhalt Stellung nehmen zu
müssen. Dies sei aus organisatorischen aber insbesondere aus personellen Gründen auch nicht möglich.
Herr Focken informiert in diesem Zusammenhang von anderen Städten, die im Landesintegrationsrat
vertreten sind. Eine grundsätzliche, direkte
Beteiligung des Integrationsrates vor jeder Beschlussfassung in
städtischen Ausschüssen sei auch dort nicht vorgesehen. Dennoch sei die
Mitwirkung von Integrationsratsmitgliedern als sachkundige Bürger in
Ausschüssen von besonderer Bedeutung und da, wo es sinnvoll sei, auch
wünschenswert. Zuständig für die Bewertung, welche Tagesordnungspunkte aus den
Ausschüssen für den Integrationsrat von Bedeutung seien, sollten in der Stadt
Meerbusch die entsprechenden Vorsitzenden sein, die als ersten Ansprechpartner
den Vorsitzenden sowie die Geschäftsstelle des Integrationsrates hätten.
Der
Integrationsrat geht davon aus, dass durch die beabsichtigte Änderung eine
zweckmäßige Beteiligung und Aufgabenerfüllung des Gremiums sichergestellt
werden kann. Frau Maas weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin,
dass unabhängig von den Regelungen der Hauptsatzung kraft Gesetzes (§ 27 GO
NRW) auf Antrag des Integrationsrates eine Anregung oder Stellungnahme des
Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen ist. Darüber hinaus
ist der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat
benanntes Mitglied berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der
Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen.
Wie
bereits in der Sitzung des Integrationsrates vom 17. April 2012 diskutiert,
wünschen die Mitglieder eine gemeinsame Sitzung mit den Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden der städtischen Ausschüsse, um über das Thema
praktischer Beteiligung zu sensibilisieren und zu diskutieren. Ein
diesbezüglicher Gesprächstermin wird für den 23. August 2012 um 17.00 Uhr im
Sitzungssaal in Meerbusch Büderich, Dr. Franz- Schütz-Platz anvisiert. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung zu prüfen und sodann das Anliegen
entsprechend umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig