Beschluss:

 

Der Integrationsrat beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss vorzuschlagen, dem Rat der Stadt Meerbusch die nachfolgend aufgeführte Änderung des § 9 der Hauptsatzung als X. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Meerbusch vom 26. Januar 1995 zur Beschlussfassung zu empfehlen:

 

                                                                §9

                                                      Integrationsrat

 

(1)  Gemäß  § 27  GO  NRW wird ein Integrationsrat gebildet. Er besteht aus fünfzehn Mitgliedern,  von denen zehn gewählt und fünf vom Rat bestellt werden.

 

(2)  Nähere Einzelheiten über die Durchführung der Wahl regelt die Wahlordnung für die Wahl der direkt zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates.

 

(3) Die Geschäftsführung obliegt dem Fachbereich Soziale Hilfen und Jugend, dessen Vertreter regelmäßig an den Sitzungen des Integrationsrates teilnimmt.

 

(4)  Es gelten die Befugnisse gemäß  § 27 Abs. 8 und 9 der GO. Der Integrationsrat regelt seine inneren Angelegenheiten sowie Abweichungen von der Geschäfts-ordnung des Rates durch eine eigene Geschäftsordnung.

 

(5) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere, wenn sie die Interessen der Meerbuscher Migrantinnen und Migranten  als solche betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen. Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Meerbuscher Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, zu informieren. Soweit Themen betroffen sind, die in einem Fachausschuss behandelt werden, obliegt die Informationspflicht dem Ausschussvorsitzenden.

 

(6) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregungen machen.

 

(7)  Dem Integrationsrat werden zur Erfüllung seiner Aufgaben die notwendigen personellen und sachlichen Mittel bereit gestellt.  Gemäß § 27 Absatz 10 GO NRW werden dem Integrationsrat Mittel im städtischen Haushalt zugewiesen, die von der Geschäftsstelle verwaltet werden.

 


Der Integrationsrat ist einvernehmlich der Ansicht, dass mit der von der Verwaltung  vorgeschlagenen Satzungsänderung seine diesbezüglichen  Interessen  umfassend vertreten werden können, ohne dass der  Zwang besteht, zu jeglichem die Stadt betreffenden Sachverhalt Stellung nehmen zu müssen. Dies sei aus organisatorischen aber insbesondere  aus personellen Gründen auch nicht möglich. Herr Focken informiert in diesem Zusammenhang von  anderen Städten, die im Landesintegrationsrat vertreten sind. Eine grundsätzliche, direkte  Beteiligung des Integrationsrates vor jeder Beschlussfassung in städtischen Ausschüssen sei auch dort nicht vorgesehen. Dennoch sei die Mitwirkung von Integrationsratsmitgliedern als sachkundige Bürger in Ausschüssen von besonderer Bedeutung und da, wo es sinnvoll sei, auch wünschenswert. Zuständig für die Bewertung, welche Tagesordnungspunkte aus den Ausschüssen für den Integrationsrat von Bedeutung seien, sollten in der Stadt Meerbusch die entsprechenden Vorsitzenden sein, die als ersten Ansprechpartner den Vorsitzenden sowie die Geschäftsstelle des Integrationsrates hätten.

 

Der Integrationsrat geht davon aus, dass durch die beabsichtigte Änderung eine zweckmäßige Beteiligung und Aufgabenerfüllung des Gremiums sichergestellt werden kann. Frau Maas weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von den Regelungen der Hauptsatzung kraft Gesetzes (§ 27 GO NRW) auf Antrag des Integrationsrates eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen ist. Darüber hinaus ist der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen.

 

Wie bereits in der Sitzung des Integrationsrates vom 17. April 2012 diskutiert, wünschen die Mitglieder eine gemeinsame Sitzung mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der städtischen Ausschüsse, um über das Thema praktischer Beteiligung zu sensibilisieren und zu diskutieren. Ein diesbezüglicher Gesprächstermin wird für den 23. August 2012 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal in Meerbusch Büderich, Dr. Franz- Schütz-Platz anvisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung zu prüfen und sodann das Anliegen entsprechend umzusetzen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig