Ratsfrau Niegeloh berichtet über die Anfrage eines Bürgers, der wissen möchte, ob es möglich sei, Behindertenparkplätze, die mit „aG“ gekennzeichnet sind zusätzlich auch mit „G“ auszuzeichnen.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher sagt eine Beantwortung der Frage als Anlage zur Niederschrift zu.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Das Zusatzzeichen 1044.10 berechtigt ausschließlich Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte zum Parken. Eine Ausdehnung auch auf Gehbehinderte ohne außergewöhnliche Gehbehinderung ist nicht möglich.