Sitzung: 14.06.2017 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Ratsfrau
Niegeloh berichtet über die Anfrage eines Bürgers, der wissen möchte, ob es
möglich sei, Behindertenparkplätze, die mit „aG“ gekennzeichnet sind zusätzlich
auch mit „G“ auszuzeichnen.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher sagt eine Beantwortung der Frage als Anlage zur
Niederschrift zu.
Anmerkung
der Schriftführerin: Das Zusatzzeichen 1044.10 berechtigt ausschließlich
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte zum
Parken. Eine Ausdehnung auch auf Gehbehinderte ohne außergewöhnliche
Gehbehinderung ist nicht möglich.