Sitzung: 13.06.2017 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Frau Steffens stellt das Bauvorhaben am Strümper Berg vor. Sie erklärt die planungsrechtliche Zulässigkeit der beantragten Bebauung gem. § 34 BauGB.
Sie erklärt auf Nachfrage von Frau Niederdellmann-Siemes, dass eine Grenze eines Bebauungsplans nicht die Grenze zum bebauungsmöglichen Bereich darstellen muss.