Frau Steffens stellt das Bauvorhaben Am Eisenbrand vor. Aufgrund der durchgehenden Straßenrandbebauung ist die Hofanlage dem Innenbereich zuzuordnen ist. Die Gebäude sind nicht Teil einer Splittersiedlung, sondern Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.

Die beantragten Bautiefen sind in der Umgebung vorhanden; ebenso die überbaubaren Grundstücksflächen. Die Höhe muss sich an der die Umgebung prägende Höhe orientieren. Diese ist jedoch nicht Gegenstand der Bauvoranfrage.

Das beantragte Bauvorhaben ist gem. § 34 BauGB genehmigungsfähig.

 

Der Ausschuss befürchtet ein Ausfransen der Bebauung in den Außenbereich und fragt nach der Möglichkeit einer Aufstellung einer § 34er-Satzung.

Die Verwaltung erläutert, dass diese in diesem Fall klarstellenden Charakter hat, an der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens aber nichts ändern wird.