Erster Beigeordneter Maatz berichtet vom Baufortschritt am Städt. Hallenbad. Leider habe es bei einem ersten Test Undichtigkeiten am Becken gegeben, die noch entsprechende Arbeiten nach sich ziehen. Dies habe dazu geführt, dass der avisierte Eröffnungstermin am 26.08.2017 nicht gehalten werden könne. Stand heute sei eine Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September möglich, jedoch könne es hierzu keine feste Terminzusage geben. Den geplanten Programmablauf für die Eröffnungsveranstaltung werde er der Niederschrift beifügen.

 

Anmerkung des Schriftführers:

 

Geplanter Programmablauf

 

·        Beginn 11 Uhr, Ende 16 Uhr

·        Eröffnungsrede Bürgermeisterin

·        Men in Blech (mobile Band, Walking Act und Marching Band à Die Bühne ist dort, wo die Band gerade spielt)

·        Vorführung im Wasser à Präsentation Aquafitness Kurse (ggf. AquaCycling)

·        Vorführung im Wasser à DLRG (ggf. Strömungstaucher)

·        Präsentation Vereine / Schwimmkurse

·        Führung im Technikkeller

·        Freier Eintritt

·        Einbindung Physiotherapie Holterbosch + Friseur Schäfer

 

Zudem berichtet er von der am heutigen Tag durch die Bürgermeisterin getroffenen Entscheidung, einen öffentlichen Namenswettbewerb für das Städt. Hallenbad zu initiieren. Dies solle stattfinden mit einer breiten Beteiligungsmöglichkeit für die Einwohner. Eine Namensgebung solle dann in der Ratssitzung am 29.09.2017 beschlossen werden. Die Entscheidung werde durch eine Jury vorbereitet, die aus je einem Ratsmitglied der Fraktionen, einem Marketing-Experten von der Hochschule Düsseldorf, den im Hallenbad ansässigen Sportvereinen, dem Stadt-Sport-Verband und der Verwaltung bestehen soll. Die Jury-Sitzung sei terminiert für den 30.08.2017 um 17 Uhr, eine gesonderte Einladung werde noch erfolgen. Hierfür mögen die Fraktionen einen Teilnehmer benennen. In dieser Sitzung werde ein Vorschlag benannt, der durch einen Dringlichkeitsbeschluss der Bürgermeisterin mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Sport ausgewählt werden müsse, da es eminent wichtig sei, bereits zur Eröffnung einen neuen Namen präsentieren zu können. Aufgrund der Enge des Terminkalenders gebe es nur diese Möglichkeit und er bittet den Ausschuss um seine Zustimmung.

 

Der Vorschlag erhält die breite Zustimmung des Ausschusses.

 

Ratsherr Bertholdt bemerkt jedoch, dass seine Fraktion zu den in TOP 3.1 und 3.2 zu behandelnden Neufassungen der Satzung und Entgeltordnung Beratungsbedarf habe. Er beantragt, diese Punkte in den Hallenbad-Ausschuss zu verweisen, der extra für Entscheidungen in Belangen des Städt. Hallenbades eingerichtet wurde. Er erfährt für diese Antragstellung allgemeine Zustimmung der anderen Fraktionen.

 

Herr Wahner zeigt sich überrascht, dass zukünftig beim Schulschwimmen auch der öffentliche Badebetrieb stattfinden solle. Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Schüler in den 5ten Klassen Nichtschwimmer seien, solle man versuchen, die Schwimmausbildung der Schüler zu verbessern, auch unter Zuhilfenahme der Schwimmmeister. Erster Beigeordneter Maatz antwortet, dass es eine Kommunikation zur zukünftigen Nutzung des Bades mit den Schulen gegeben habe. Die Hilfestellung der Schwimmmeister beim Schulschwimmen sehe er als kritisch an, da zum einen der Erlass des Landes dies nicht vorsehe und er letztlich auch bei der Personalressource keine Möglichkeit habe, dieses Feld noch separat zu bedienen. In Meerbusch gebe es mehrere Anbieter von Schwimmkursen, angefangen bei den Vereinen bis hin zu gewerblichen Schwimmschulen. Er halte dieses Angebot für grundsätzlich ausreichend, da alle auch entsprechend ausgelastet und keine Wartelisten bekannt seien..

 

Bei der Frage des parallelen Betriebes von Schulen und Öffentlichkeit habe man sich auch bei anderen Badbetreibern erkundigt, dies sei inzwischen gängige Praxis. Der Schwimmunterricht werde in keiner Weise dadurch beeinträchtigt.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Kox betont, dass man hierbei auch genau zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten unterscheiden müsse. Die Durchführung des Schulschwimmens sei schließlich Unterricht. Es ginge lediglich darum, dass Bewusstsein der Eltern zu stärken, wie wichtig Schwimmen lernen sei.

 

Vor der Abstimmung betont der Erste Beigeordnete Maatz die Wichtigkeit aus Sicht der Verwaltung, mit einer neuen Entgeltordnung das Hallenbad zu eröffnen. Die höhere Aufenthaltsqualität im sanierten Hallenbad solle mit einem neuen Entgelttarif bei den Nutzern verankert werden, dadurch würde die neue Entgeltordnung mit größerer Akzeptanz der Nutzer starten können. Es gebe einfach zu viele Komponenten, die damit verknüpft seien, als Beispiel sei der Kassenautomat genannt, der durch die Fachfirma entsprechend programmiert und die Verträge mit Schwimmschulen und der Physiotherapeutischen Praxis geschlossen werden müssen. Eine Eröffnung noch mit der alten Entgeltordnung hätte zur Folge, dass mit mehr Personaleinsatz und höheren Kosten gerechnet werden müsse.

 

Im Anschluss daran lässt die Vorsitzende Ratsfrau Kox über den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen, den TOP3 zur Behandlung und Vorberatung an den Hallenbad-Ausschuss zu verweisen.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig. Anmerkung des Schriftführers: Der Termin für die Sitzung des Hallenbad-Ausschusses ist Dienstag, der 5. September 2017 um 17 Uhr.