Sitzung: 28.06.2017 Ausschuss für Schule und Sport
Erster Beigeordneter Maatz berichtet vom
Baufortschritt am Städt. Hallenbad. Leider habe es bei einem ersten Test
Undichtigkeiten am Becken gegeben, die noch entsprechende Arbeiten nach sich
ziehen. Dies habe dazu geführt, dass der avisierte Eröffnungstermin am
26.08.2017 nicht gehalten werden könne. Stand heute sei eine Eröffnung
voraussichtlich nicht vor Ende September möglich, jedoch könne es hierzu keine
feste Terminzusage geben. Den geplanten Programmablauf für die
Eröffnungsveranstaltung werde er der Niederschrift beifügen.
Anmerkung
des Schriftführers:
Geplanter
Programmablauf
·
Beginn 11 Uhr, Ende 16 Uhr
·
Eröffnungsrede Bürgermeisterin
·
Men in Blech (mobile Band, Walking Act und Marching
Band à Die Bühne
ist dort, wo die Band gerade spielt)
·
Vorführung im Wasser à Präsentation Aquafitness Kurse (ggf. AquaCycling)
·
Vorführung im Wasser à DLRG (ggf. Strömungstaucher)
·
Präsentation Vereine / Schwimmkurse
·
Führung im Technikkeller
·
Freier Eintritt
·
Einbindung Physiotherapie Holterbosch + Friseur
Schäfer
Zudem
berichtet er von der am heutigen Tag durch die Bürgermeisterin getroffenen
Entscheidung, einen öffentlichen Namenswettbewerb für das Städt. Hallenbad zu
initiieren. Dies solle stattfinden mit einer breiten Beteiligungsmöglichkeit
für die Einwohner. Eine Namensgebung solle dann in der Ratssitzung am
29.09.2017 beschlossen werden. Die Entscheidung werde durch eine Jury
vorbereitet, die aus je einem Ratsmitglied der Fraktionen, einem Marketing-Experten
von der Hochschule Düsseldorf, den im Hallenbad ansässigen Sportvereinen, dem
Stadt-Sport-Verband und der Verwaltung bestehen soll. Die Jury-Sitzung sei
terminiert für den 30.08.2017 um 17 Uhr, eine gesonderte Einladung werde noch
erfolgen. Hierfür mögen die Fraktionen einen Teilnehmer benennen. In dieser
Sitzung werde ein Vorschlag benannt, der durch einen Dringlichkeitsbeschluss
der Bürgermeisterin mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Sport
ausgewählt werden müsse, da es eminent wichtig sei, bereits zur Eröffnung einen
neuen Namen präsentieren zu können. Aufgrund der Enge des Terminkalenders gebe
es nur diese Möglichkeit und er bittet den Ausschuss um seine Zustimmung.
Der
Vorschlag erhält die breite Zustimmung des Ausschusses.
Ratsherr
Bertholdt bemerkt jedoch, dass seine Fraktion zu den in TOP 3.1 und 3.2 zu
behandelnden Neufassungen der Satzung und Entgeltordnung Beratungsbedarf habe.
Er beantragt, diese Punkte in den Hallenbad-Ausschuss zu verweisen, der extra
für Entscheidungen in Belangen des Städt. Hallenbades eingerichtet wurde. Er
erfährt für diese Antragstellung allgemeine Zustimmung der anderen Fraktionen.
Herr
Wahner zeigt sich überrascht, dass zukünftig beim Schulschwimmen auch der
öffentliche Badebetrieb stattfinden solle. Gerade in Zeiten, in denen immer
mehr Schüler in den 5ten Klassen Nichtschwimmer seien, solle man versuchen, die
Schwimmausbildung der Schüler zu verbessern, auch unter Zuhilfenahme der
Schwimmmeister. Erster Beigeordneter Maatz antwortet, dass es eine Kommunikation
zur zukünftigen Nutzung des Bades mit den Schulen gegeben habe. Die
Hilfestellung der Schwimmmeister beim Schulschwimmen sehe er als kritisch an,
da zum einen der Erlass des Landes dies nicht vorsehe und er letztlich auch bei
der Personalressource keine Möglichkeit habe, dieses Feld noch separat zu
bedienen. In Meerbusch gebe es mehrere Anbieter von Schwimmkursen, angefangen
bei den Vereinen bis hin zu gewerblichen Schwimmschulen. Er halte dieses
Angebot für grundsätzlich ausreichend, da alle auch entsprechend ausgelastet
und keine Wartelisten bekannt seien..
Bei
der Frage des parallelen Betriebes von Schulen und Öffentlichkeit habe man sich
auch bei anderen Badbetreibern erkundigt, dies sei inzwischen gängige Praxis.
Der Schwimmunterricht werde in keiner Weise dadurch beeinträchtigt.
Die
Vorsitzende Ratsfrau Kox betont, dass man hierbei auch genau zwischen inneren
und äußeren Schulangelegenheiten unterscheiden müsse. Die Durchführung des
Schulschwimmens sei schließlich Unterricht. Es ginge lediglich darum, dass
Bewusstsein der Eltern zu stärken, wie wichtig Schwimmen lernen sei.
Vor
der Abstimmung betont der Erste Beigeordnete Maatz die Wichtigkeit aus Sicht
der Verwaltung, mit einer neuen Entgeltordnung das Hallenbad zu eröffnen. Die
höhere Aufenthaltsqualität im sanierten Hallenbad solle mit einem neuen
Entgelttarif bei den Nutzern verankert werden, dadurch würde die neue
Entgeltordnung mit größerer Akzeptanz der Nutzer starten können. Es gebe
einfach zu viele Komponenten, die damit verknüpft seien, als Beispiel sei der
Kassenautomat genannt, der durch die Fachfirma entsprechend programmiert und
die Verträge mit Schwimmschulen und der Physiotherapeutischen Praxis
geschlossen werden müssen. Eine Eröffnung noch mit der alten Entgeltordnung
hätte zur Folge, dass mit mehr Personaleinsatz und höheren Kosten gerechnet
werden müsse.
Im
Anschluss daran lässt die Vorsitzende Ratsfrau Kox über den Antrag der
FDP-Fraktion abstimmen, den TOP3 zur Behandlung und Vorberatung an den Hallenbad-Ausschuss
zu verweisen.
Die
Abstimmung erfolgt einstimmig. Anmerkung
des Schriftführers: Der Termin für
die Sitzung des Hallenbad-Ausschusses ist Dienstag, der 5. September 2017 um 17
Uhr.