Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Qualitätsprofil für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

 


Erster Beigeordneter Maatz führt einleitend aus, dass sich Meerbusch so wie alle kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit der Entwicklung von Qualitätskriterien beschäftige. Diese würden in den Kindertageseinrichtungen als Bildungs- und Erziehungsstätten bereits täglich gelebt, aber auch prozesshaft weiter entwickelt.

 

Fachbereichsleiter Annacker weist ergänzend auf § 79a SGB VIII hin, der die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichte, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Wie Erster Beigeordneter Maatz bereits betont habe, sei es auch wichtig, auszuführen, was bereits an Qualität und Güte vorhanden sei, so z.B. die Sprachförderung und eine gelebte Partizipation, die die Kinder in die Gestaltung des Erziehungsalltags einbinde. Im nächsten Schritt sei vorgesehen, dass alle Einrichtungen ihre Konzeptionen überarbeiteten, dabei die jeweiligen Schwerpunkte und Stärken darstellten und Ziele definierten. Zu gegebener Zeit solle die Veröffentlichung der Qualitätsprofile erfolgen, z.B. über den Kita-Navigator. Zudem müsse das Konzept alle 2 bis 3 Jahre überprüft werden, auch hinsichtlich möglicher Veränderungen durch die neue Landesregierung.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Bertholdt bezüglich eines in der Presse angekündigten kreisweiten Qualitätsprofils für die U3-Betreuung betont Fachbereichsleiter Annacker, dass dies zunächst nur die Einrichtungen des Kreisjugendamtes betreffen könne und in Meerbusch keine Qualitätsstandards ohne Beteiligung des JHA vereinbart würden.

 

Auf weitere Nachfrage von Ratsherrn Bertholdt, inwieweit die bei entsprechender Beschlussfassung gesetzten Standards und Ansprüche auch für die Einrichtungen der freien Träger gelten sollten, weist Fachbereichsleiter Annacker zunächst darauf hin, dass die Förderung z.B. für plus-Kita oder fitnetz auch den freien Trägern offen stehe. Allerdings sei die Umsetzung für die Stadt mit 9 kommunalen Einrichtungen leichter als für Träger mit nur 1 oder 2 Einrichtungen. Die Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung gelte aber natürlich für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes. Die Einbindung der freien Träger erfolge z.B. im Rahmen der jeweils im Herbst stattfindenden Trägerkonferenzen.

 

Beratendes Mitglied Ketzer weist an dieser Stelle für die evangelischen Einrichtungen auf das „Diakonie-Siegel KiTa“ und das Evangelische Gütesiegel BETA für Tageseinrichtungen für Kinder hin.

 

Ratsherr Wartchow hält das Konzept für gelungen, ihm fehle jedoch das Ziel der Integration z.B. von Kindern aus Flüchtlingsfamilien. Die Subsummierung unter den Begriff der Inklusion sei seines Erachtens nicht treffend und eine fragwürdige Formulierung.

 

Fachbereichsleiter Annacker führt aus, dass Integration als Begrifflichkeit überholt sei. Inklusion solle unabhängig vom jeweiligen Thema bewirken, dass alle Kinder mit Rechtsanspruch ihren Betreuungsplatz erhielten, so selbstverständlich auch Flüchtlingskinder mit Anspruch.

 

Ratsherr Neuhausen hebt zum Konzeptpunkt 9 betreffend den Übergang Kita - Grundschule die Bedeutung aktiver Arbeitskreise und guter Kooperation hervor.

 

Fachbereichsleiter Annacker bestätigt, dass die Arbeitskreise praktisch ausgelegt seien und zielführend arbeiteten. Bei Auffälligkeiten würden die Bildungsdokumentationen genutzt und Rücksprache mit der entsprechenden Kita gehalten.

 

Vorsitzende Schoppe ergänzt, dass im Vorfeld verschiedene Felder bearbeitet würden, aus denen heraus tatsächliche Zusammenarbeit entstünde. Auch die Offene Ganztagsschule sei teilweise eingebunden.

 

Die Nachfrage von sachkundiger Bürgerin Brennecke nach dem Umgang mit Sprachstörungen seit Auslaufen der Sprachstandsfeststellung „Delfin 4“ verbindet Fachbereichsleiter Annacker mit der Hoffnung auf künftige Verbesserung des Verfahrens. „Delfin 4“ habe eine Einzelförderung ermöglicht, sei aber von der alten Landesregierung zugunsten der Schaffung von Schwerpunkt-Kitas abgeschafft worden. Derzeit erhielten 10 Einrichtungen diese pauschale Förderung, die aber seines Erachtens besser geeignet sei für Ballungsräume. Für Meerbusch halte er eine flächendeckende Pro-Kopf-Förderung für wirkungsvoller, zumal die Einrichtungen, die derzeit nicht als Schwerpunkt-Kita anerkannt seien, die Förderung mit eigenem Personal ohne Zuschussmittel leisten müssten. 

 

Ratsherr Eimer weist als am Prozess Beteiligtem auf die Beachtung des Datenschutzes in den Arbeitskreisen hin. Es sei zu klären, welche Daten zu besprechen seien und die Einholung von Schweigepflichtsentbindungen der Eltern müsse beachtet werden.

 

Fachbereichsleiter Annacker bestätigt, dass die Besprechung von Einzelfällen grundsätzlich nicht in die Arbeitskreise gehöre, bei Bedarf könne dies in anonymisierter Form erfolgen. Der Hinweis werde aber mitgenommen und vorsorglich nochmals an die Arbeitskreise weitergegeben.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Glasmacher bezüglich der Qualitätssicherung durch Fort- und Weiterbildung und Supervision der Kita-Leitungen erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass seit Jahren zum einen flächendeckend und regelmäßig Supervision erfolge, zudem Leiterinnen-Besprechungen mit und ohne Beteiligung der Bereichsleitung. Fort- und Weiterbildungen würden maßgeblich durch den Fachberater Herrn Vittinghoff nach Bedarf der Einrichtungen organisiert, oftmals als Inhouse-Veranstaltung. Diese seien kostengünstiger und ermöglichten mehr Einfluss auf den Inhalt.

 

Dem Protokoll ist eine Auflistung der Themen der letzten Jahre beigefügt.

 

Abschließend wird der Vorlage einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig