Beschluss:
Der Rat beschließt:
· Die Gemeinschaftshauptschule Osterath wird gem. § 81 SchulG NRW sukzessive aufgelöst. Die Schule wird solange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
· Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) SchulG NRW zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig