Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

·         Die Gemeinschaftshauptschule Osterath wird gem. § 81 SchulG NRW sukzessive aufgelöst. Die Schule wird solange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schul­betrieb aufrecht erhalten werden kann.

 

·         Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) SchulG NRW zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig