Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 BD für das Bauvorhaben – Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Holbeinstraße – für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) Nr. 2 BauGB zu.

 

  1. Überschreitung der Baugrenze durch den Hauptbaukörper in östlicher Richtung
  2. Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit von II auf III Geschosse
  3. Überschreitung der GRZ 2 von 0,60 auf 0,80 (bedingt durch Tiefgarage)
    Der Hauptbaukörper hält die GRZ 1 von 0,40 ein.
  4. Überschreitung der GFZ von 0,80 auf 1,05 (bedingt durch Vollgeschossigkeit 3.OG)

 

 


Frau Steffens stellt das Bauvorhaben vor.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

7

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

15

1

0

 

Herr Schoenauer ist während der Abstimmung abwesend.