Sitzung: 13.06.2017 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: FB4/0609/2017
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den
planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
50 BD für das Bauvorhaben – Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage,
Holbeinstraße – für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) Nr. 2 BauGB zu.
- Überschreitung der Baugrenze durch den Hauptbaukörper in östlicher Richtung
- Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit von II auf III Geschosse
- Überschreitung
der GRZ 2 von 0,60 auf 0,80 (bedingt durch Tiefgarage)
Der Hauptbaukörper hält die GRZ 1 von 0,40 ein. - Überschreitung der GFZ von 0,80 auf 1,05 (bedingt durch Vollgeschossigkeit 3.OG)
Frau Steffens stellt das Bauvorhaben vor.
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
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SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG |
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1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt:
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15 |
1 |
0 |
Herr Schoenauer ist während der Abstimmung abwesend.