Sitzung: 22.06.2017 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
- Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmen dem Empfehlungsbeschluss an den Rat, an der geplanten Reihenausbebauung festzuhalten und die überplanten Grundstücke an die Deutsche Reihenhaus AG zur Errichtung von 12 Reihenhäusern zum vom Gutachterausschuss festgestellten Bodenpreis zu veräußern, zu.
Abstimmungsergebnis
zu 1. - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
8 |
|
SPD |
|
3 |
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
2 |
|
UWG |
|
1 |
|
Fraktion
DIE LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
2 |
16 |
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Abstimmungsergebnis
zu 1. - Ausschuss für Planung und Liegenschaften:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
8 |
|
SPD |
|
3 |
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FDP |
|
2 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
2 |
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UWG |
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1 |
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Fraktion
DIE LINKE und Piraten |
1 |
|
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Gesamt |
1 |
16 |
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Damit ist der Verwaltungsvorschlag abgelehnt.
Beschluss:
- Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem vorliegenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Meerbusch zu.
1. Beschluss
über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
stimmt der Behandlung der Einwendungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach
§ 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt
nimmt Kenntnis von den zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46
während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet
hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
2. Beschluss
über Änderungen
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich Am Alten
Teich in grüner Farbe.
Es handelt sich insbesondere um:
- Ergänzungen der Kennzeichnung zur Altablagerung
- Ergänzung eines Hinweises zur Wasserwirtschaft
3.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich Am Alten
Teich, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 15.11.2016
(GV.NRW. S. 966) als Satzung mit
der Begründung vom 2. Februar 2017,
für ein Gebiet, das durch die Kierster Straße, die
westliche Straßenbegrenzung der Florianstraße, das Flurstück 383 und
Teilbereiche der Flurstücke 381, 382 und 386, alle in der Flur 6, Gemarkung
Lank begrenzt wird. Maßgebend ist die
Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB
in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46.
Mit Rechtskraft der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 treten der Bebauungsplan Nr. 46 und die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, soweit sie von der Bebauungsplanänderung
überlagert werden, teilweise außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
zu 2. - Ausschuss für Planung und Liegenschaften:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
8 |
|
SPD |
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3 |
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FDP |
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2 |
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Bündnis
90 / Die Grünen |
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2 |
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UWG |
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1 |
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Fraktion
DIE LINKE und Piraten |
1 |
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Gesamt |
1 |
16 |
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Damit ist der Verwaltungsvorschlag abgelehnt.