Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmen dem Empfehlungsbeschluss an den Rat, an der geplanten Reihenausbebauung festzuhalten und die überplanten Grundstücke an die Deutsche Reihenhaus AG zur Errichtung von 12 Reihenhäusern zum vom Gutachterausschuss festgestellten Bodenpreis zu veräußern, zu.

 

Abstimmungsergebnis zu 1. - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

2

16

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1. - Ausschuss für Planung und Liegenschaften:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt

1

16

 

 

Damit ist der Verwaltungsvorschlag abgelehnt.

 

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem vorliegenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Meerbusch zu.

 

1.   Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Einwendungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

 

2.   Beschluss über Änderungen

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich in grüner Farbe.

 

Es handelt sich insbesondere um:

-       Ergänzungen der Kennzeichnung zur Altablagerung

-       Ergänzung eines Hinweises zur Wasserwirtschaft

 

 

3.   Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung mit der Begründung vom 2. Februar 2017,

für ein Gebiet, das durch die Kierster Straße, die westliche Straßenbegrenzung der Florianstraße, das Flurstück 383 und Teilbereiche der Flurstücke 381, 382 und 386, alle in der Flur 6, Gemarkung Lank begrenzt wird. Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46.

Mit Rechtskraft der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 treten der Bebauungsplan Nr. 46 und die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, soweit sie von der Bebauungsplanänderung überlagert werden, teilweise außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis zu 2. - Ausschuss für Planung und Liegenschaften:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt

1

16

 

 

Damit ist der Verwaltungsvorschlag abgelehnt.