Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 16, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussantrag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, mit der Eigentümerin des Parkplatzes an der Düsseldorfer Straße ( L 137 ) in Verhandlung zu treten, inwieweit ein Teilbereich dieses Parkplatzes an der Düsseldorfer Straße zur Verfügung gestellt werden könnte.

Ergänzung laut Schreiben des Ratsherrn Müller – Zentrum - vom 15.05.2012:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mit sofortiger Wirkung einen Sperrvermerk über die für den Bau des avisierten Parkplatzes an der L 137 (Düsseldorfer Straße 96) im Haushalt eingestellten Mittel (227.000,00 €).


Herr Trapp nimmt Bezug auf den in diesem Bereich geltenden rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahre 1989. Die Straßenverkehrsbehörde wird die verkehrsrechtlichen Fragen noch klären.

Herr Brauer beschreibt das Linksabbiegen während des Berufsverkehrs morgens und in den Nachmittagsstunden als schwierig.

Für Herrn Hauke steht im Vordergrund, Fragen z. B. nach dem Standort einer Ampelanlage, der Abfahrten und die Gültigkeit des Bebauungsplanes bzw. der Genehmigung zu klären.

Herr Trapp erklärt, dass hier alleine der Bebauungsplan zu beachten ist und eine „Genehmigung“ weder erforderlich ist noch vorliegt.

 

Für Herrn Dr. Schumacher-Adams dient der Parkplatz dem Geschäftsverkehr, sodass er wegen dem Berufsverkehr keine großen Probleme erkennt. Zunächst sollten die Erfahrungen abgewartet werden.

 

Herr Hauke und Herr Brauer regen an, den Eigentümer des gegenüber liegenden Grundstückes wegen Kauf oder anderer Regelung anzusprechen, um dorthin ausweichen zu können.

 

Herr Kunze spricht sich dafür aus, mit dem geplanten Projekt fortzufahren.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Das Schreiben des Ratsherrn Müller – Zentrum – vom 15.05.2012 ist als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

 

4

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

1

16

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.