Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966) für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 306, Meerbusch Lank-Latum, Südlich der Wasserstraße, die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre.

 

 


 

Die CDU Fraktion erklärt, dass sie der Veränderungssperre nicht zustimmen wird. Sie habe sich vor Ort noch mal ein Bild machen können und ist zu einer anderen Meinung gekommen. Es sei zu klären, wie man den Aufstellungsbeschluss aufhebt.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN sind ebenfalls gegen die Veränderungssperre.

 

Die SPD Fraktion spricht sich für die Veränderungssperre aus, da sich die Sachverhalte nicht geändert haben.

Die FDP Fraktion unterstützt diese Auffassung.

 

Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass dann das zurückgestellte Bauvorhaben mit Aufzug, Treppenhaus und Abstellraum in der 3. Ebene sowie Dachterrasse genehmigt werden muss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

 

8

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

2

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

7

10

0