Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Beschluss über
den vorliegenden Antrag vom 6. März 2017 zur flächendeckenden Einführung
von Tempo 30 innerhalb aller Ortschaften zu vertagen. Die Verwaltung wird
beauftragt, zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob eine flächendeckende Einführung
von Tempo 30 oder teilweise weniger bis auf die Hauptverkehrsstraßen
möglich ist. Dazu soll ein Straßenverzeichnis vorgelegt werden, aus dem
hervorgeht, auf welchen Straßen im Stadtgebiet eine Tempo 30-Regelung oder
teilweise weniger möglich ist.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Verwaltung dem Bau- und
Umweltausschuss zum Ende des Jahres 2017 eine Übersicht über die bisherigen
Temporegelungen vorlegen und auf Basis der bisher erfolgten verwaltungsseitigen
Auswertung Vorschläge zur sinnvollen Anpassung von Geschwindigkeiten, vorrangig
in Wohngebieten machen werde. Für das Haushaltsjahr 2018 würden Haushaltsmittel
zur Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes durch ein externes Fachbüro
beantragt. Der bisherige Plan sei aus dem Jahr 1998. Darüber hinaus werde die
Anordnung von Fahrradschutzstreifen in Verbindung mit den heute vorhandenen
Parkplatzmarkierungen überprüft. Die Thematik müsse ganzheitlich, auch unter
Berücksichtigung des Radwegekonzeptes betrachtet werden.
Es
schließt sich eine Diskussion an, deren Tenor es ist, dem Vorschlag der
Verwaltung zu folgen und zunächst die Temporeglungen im Stadtgebiet zu
überprüfen und zu bewerten. Ratsfrau Neukirchen bemängelt allerdings, dass die
Verwaltung sich nicht mit den einzelnen Punkten der Bürgeranregung auseinander
gesetzt habe.
Der
Ausschussvorsitzende Ratsherr Jürgens erteilt Frau Dr. Blaum als Vertreterin
für den BUND das Wort. Sie erachtet die Beratungsvorlage als enttäuschend, eine
inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Punkten der Bürgeranregung
habe nicht stattgefunden. Sie habe beispielsweise erwartet, dass eine Recherche
bezüglich der Möglichkeit der Teilnahme an einem Modellversuch zu Tempo 30
in geschlossenen Ortschaften durchgeführt worden wäre. Sie spricht die
Möglichkeit an, im Rahmen eines Lärmaktionsplanes Straßen NRW dazu zu bewegen,
auch auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen Tempo 30 einzuführen. Mindestens
könne jedoch gem. Punkt 2 des Antrages Tempo 30 auf allen Straßen,
die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind, eingeführt werden.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass als Grundlage für einen
Lärmaktionsplan verlässliche Zahlen nötig seien. Die Erhebung sei sehr
aufwendig und langwierig. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans sollen Zahlen
ermittelt und dann Möglichkeiten erarbeitet werden. Das Ergebnis werde den Ausschussmitgliedern
Ende des Jahres vorgestellt.
Ratsherr
Gabernig ist der Meinung, dass es möglich sei, bis auf wenige Ausnahmen, so
z.B. auf der Moerser Str. und auf der Krefelder Straße, Tempo 30
einzuführen.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher weist darauf hin, dass Landesstraßen im
Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen NRW liegen und dass es keine
gesetzliche Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
gebe. Dort sei die einzige Möglichkeit, dieses zu erreichen, ein Lärmaktionsplan.
Ratsherr
Becker schlägt vor, den Beschluss zu vertagen und der Verwaltung einen
Prüfauftrag zu erteilen. Es solle eine Liste erstellt werden, die alle Straßen
ausweist, auf denen Tempo 30 möglich ist.
Ratsfrau
Pricken und Ratsherr Meffert befürworten den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Es sei sinnvoll, den Verkehrsentwicklungsplan abzuwarten. Darin können alle
Erkenntnisse einfließen, die zu einer ganzheitlichen Lösung führen. Es sei eine
politische Entscheidung, ob Meerbusch Modellkommune werden soll.
Ratsherr
Denecke bittet darum, Ergebnisse der Modellkommunen (z.B. Moers und Münster)
abzufragen und Erkundigungen einzuziehen, aus welchen Gründen die Stadt Moers
die Teilnahme am Modellversuch beendet hat. Er bittet darum, den Bau- und Umweltausschuss
über Erfahrungsberichte, Ablauf des Modellversuchs und die Ausstiegsgründe zu
informieren.
Ratsfrau
Niegeloh sieht nicht die Notwendigkeit, unter Zeitdruck einen Beschluss zu
fassen. Es sei wichtig, dass seitens der Verwaltung die Konsequenzen der
Einführung von Tempo 30 aufgezeigt werden. So sei beispielsweise ein
Fahrradschutzstreifen in einer Tempo-30-Zone nicht vorgesehen. Zudem obliege
die Kontrolle der Geschwindigkeit auf Landesstraßen nicht der Stadt Meerbusch,
was möglicherweise dazu führen könnte, dass die Geschwindigkeitsregelung
mangels Kontrolle nicht beachtet werde.
Frau
Dr. Blaum erklärt sich mit einer Vertagung einverstanden, weist jedoch darauf
hin, dass sie eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den unter Punkt 2
der Anregung aufgeführten Themen erwarte und die Möglichkeit über einen
Lärmaktionsplan Tempo 30 auf Landesstraßen einrichten zu können, erörtert
werden sollte. Ferner sei eine Ausarbeitung der Unterschiede zwischen
Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken im Hinblick auf die Fahrradschutzstreifen
wünschenswert.