Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Beschluss über den vorliegenden Antrag vom 6. März 2017 zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 innerhalb aller Ortschaften zu vertagen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 oder teilweise weniger bis auf die Hauptverkehrsstraßen möglich ist. Dazu soll ein Straßenverzeichnis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, auf welchen Straßen im Stadtgebiet eine Tempo 30-Regelung oder teilweise weniger möglich ist.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss zum Ende des Jahres 2017 eine Übersicht über die bisherigen Temporegelungen vorlegen und auf Basis der bisher erfolgten verwaltungsseitigen Auswertung Vorschläge zur sinnvollen Anpassung von Geschwindigkeiten, vorrangig in Wohngebieten machen werde. Für das Haushaltsjahr 2018 würden Haushaltsmittel zur Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes durch ein externes Fachbüro beantragt. Der bisherige Plan sei aus dem Jahr 1998. Darüber hinaus werde die Anordnung von Fahrradschutzstreifen in Verbindung mit den heute vorhandenen Parkplatzmarkierungen überprüft. Die Thematik müsse ganzheitlich, auch unter Berücksichtigung des Radwegekonzeptes betrachtet werden.

 

Es schließt sich eine Diskussion an, deren Tenor es ist, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und zunächst die Temporeglungen im Stadtgebiet zu überprüfen und zu bewerten. Ratsfrau Neukirchen bemängelt allerdings, dass die Verwaltung sich nicht mit den einzelnen Punkten der Bürgeranregung auseinander gesetzt habe.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Jürgens erteilt Frau Dr. Blaum als Vertreterin für den BUND das Wort. Sie erachtet die Beratungsvorlage als enttäuschend, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Punkten der Bürgeranregung habe nicht stattgefunden. Sie habe beispielsweise erwartet, dass eine Recherche bezüglich der Möglichkeit der Teilnahme an einem Modellversuch zu Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften durchgeführt worden wäre. Sie spricht die Möglichkeit an, im Rahmen eines Lärmaktionsplanes Straßen NRW dazu zu bewegen, auch auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen Tempo 30 einzuführen. Mindestens könne jedoch gem. Punkt 2 des Antrages Tempo 30 auf allen Straßen, die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind, eingeführt werden.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass als Grundlage für einen Lärmaktionsplan verlässliche Zahlen nötig seien. Die Erhebung sei sehr aufwendig und langwierig. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans sollen Zahlen ermittelt und dann Möglichkeiten erarbeitet werden. Das Ergebnis werde den Ausschussmitgliedern Ende des Jahres vorgestellt.

 

Ratsherr Gabernig ist der Meinung, dass es möglich sei, bis auf wenige Ausnahmen, so z.B. auf der Moerser Str. und auf der Krefelder Straße, Tempo 30 einzuführen.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher weist darauf hin, dass Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen NRW liegen und dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gebe. Dort sei die einzige Möglichkeit, dieses zu erreichen, ein Lärmaktionsplan.

 

Ratsherr Becker schlägt vor, den Beschluss zu vertagen und der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen. Es solle eine Liste erstellt werden, die alle Straßen ausweist, auf denen Tempo 30 möglich ist.

 

Ratsfrau Pricken und Ratsherr Meffert befürworten den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es sei sinnvoll, den Verkehrsentwicklungsplan abzuwarten. Darin können alle Erkenntnisse einfließen, die zu einer ganzheitlichen Lösung führen. Es sei eine politische Entscheidung, ob Meerbusch Modellkommune werden soll.

 

Ratsherr Denecke bittet darum, Ergebnisse der Modellkommunen (z.B. Moers und Münster) abzufragen und Erkundigungen einzuziehen, aus welchen Gründen die Stadt Moers die Teilnahme am Modellversuch beendet hat. Er bittet darum, den Bau- und Umweltausschuss über Erfahrungsberichte, Ablauf des Modellversuchs und die Ausstiegsgründe zu informieren.

 

Ratsfrau Niegeloh sieht nicht die Notwendigkeit, unter Zeitdruck einen Beschluss zu fassen. Es sei wichtig, dass seitens der Verwaltung die Konsequenzen der Einführung von Tempo 30 aufgezeigt werden. So sei beispielsweise ein Fahrradschutzstreifen in einer Tempo-30-Zone nicht vorgesehen. Zudem obliege die Kontrolle der Geschwindigkeit auf Landesstraßen nicht der Stadt Meerbusch, was möglicherweise dazu führen könnte, dass die Geschwindigkeitsregelung mangels Kontrolle nicht beachtet werde.

 

Frau Dr. Blaum erklärt sich mit einer Vertagung einverstanden, weist jedoch darauf hin, dass sie eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den unter Punkt 2 der Anregung aufgeführten Themen erwarte und die Möglichkeit über einen Lärmaktionsplan Tempo 30 auf Landesstraßen einrichten zu können, erörtert werden sollte. Ferner sei eine Ausarbeitung der Unterschiede zwischen Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken im Hinblick auf die Fahrradschutzstreifen wünschenswert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig