Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966) für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 306, Meerbusch Lank-Latum, Südlich der Wasserstraße, die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre.

 


Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

Ratsherr Damblon berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften und erklärt, dass nach Ansicht der CDU-Fraktion eine Veränderungssperre nicht erforderlich sei. Im Ausschuss sei die Verwaltung gebeten worden zu prüfen, wie der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden könne.

Ratsherr Rettig erklärt, dass seine Fraktion sich für eine Veränderungssperre ausspreche, nur so habe man Möglichkeiten der Regulierung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                    

 

23

SPD                                     

8

 

 

FDP                                     

4

 

1

Bündnis 90 / Die Grünen     

 

5

 

UWG                                   

 

2

Die Linke/Piraten                

 

2

 

Bürgermeisterin                  

 

1

 

Gesamt                               

12

33

1