Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057),

 

für ein Gebiet, das 

-      im Norden durch die Bebauung nördlich der Langster Straße,

-      im Westen durch die Bebauung am Ortseingang bzw. durch die Reithalle,

-      im Süden durch die Bebauung südlich der Schützenstraße und

-      im Osten durch die Schützenstraße begrenzt ist,

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, den Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst Schützenstraße / Langster Straße aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

-                       Erhalt des dörflichen Charakters des Gebietes.


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften und erklärt, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung an 2 Stellen verändert wurde. Der B-Plan umfasst nunmehr die gesamte Schützenstraße einschließlich beider Reithallen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                    

23

 

 

SPD                                     

 

8

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

5

 

 

UWG                                   

 

2

 

Die Linke/Piraten                

2

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

 

Gesamt                               

36

10