Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 1
des Gesetzes vom 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057),
für ein Gebiet, das
- im Norden durch die Bebauung nördlich der Langster Straße,
- im Westen durch die Bebauung am Ortseingang bzw. durch die Reithalle,
- im Süden durch die Bebauung südlich der Schützenstraße und
-
im Osten durch die Schützenstraße begrenzt ist,
maßgebend ist der im Plan
Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß
§ 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, den Bebauungsplan
Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst Schützenstraße / Langster Straße
aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Erhalt des dörflichen Charakters des Gebietes.
Ratsherr
Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften und erklärt,
dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung an 2 Stellen verändert wurde. Der
B-Plan umfasst nunmehr die gesamte Schützenstraße einschließlich beider
Reithallen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
|
|
SPD |
|
8 |
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
5 |
|
|
UWG |
|
2 |
|
Die
Linke/Piraten |
2 |
|
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Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
36 |
10 |