Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, dass auf Grund der rückläufigen Zuwanderung die Beschlussfassung für das Grundstück „Am Alten Teich“ und „Strümper Busch“ für eine Bebauung von Reihenhäusern für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkünfte aufgehoben, die Verwaltung allerdings beauftragt worden sei, die Planung und den Baugenehmigungsantrag zu erstellen, um ggfls. doch noch und dann unverzüglich eine Bebauung durchzuführen. Zudem habe die Verwaltung den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss  und den Sozialausschuss in seiner gemeinsamen Sitzung am 06.04.2017 informiert, dass hierfür Abstandszahlungen von rund  90.000 € fällig würden, sofern es zu keiner Veräußerung der Fläche an die Deutsche Reihenhaus AG komme.

 

Für beide städt. Flächen sei das Bebauungsplanverfahren durchgeführt worden, für die Fläche „Am Alten Teich“ sei der empfehlende Satzungsbeschluss heute vorgesehen. Für die Fläche „Am Alten Teich“ (3.000 qm) sehe der Bebauungsplan eine Bebauung in 3 Baufeldern in 2-geschossiger Bauweise mit Satteldach vor, für die Fläche im Strümper Busch war nach der ursprünglichen Festsetzung beidseitig der Planstr. hinter dem Wall Einfamilienhausbebauung mit einer 1 1/2 geschossigen Bebauung vorgesehen. Im Zuge der Flüchtlingsproblematik wurde der Bebauungsplan dahingehend geändert, dass nunmehr  hinter dem Wall eine 2-geschossige Bauweise vorgesehen sei.

 

In diesem Zusammenhang verweist Bürgermeisterin Mielke-Westerlage darauf, dass für das Grundstück „Am Alten Teich“ gestern eine Mail eines Anwohners eingegangen sei, wonach  eine Grundstücksgemeinschaft aus 6 Privatpersonen die Fläche erwerben wolle. Zudem sei für den Bebauungsplan 276  gestern ein Antrag auf Normenkontrolle beim OVG Münster wegen Nichtigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes eingegangen.

 

Hinsichtlich der Fläche „Am Alten Teich“ sehe der Verwaltungsvorschlag nunmehr vor, an der geplanten Reihenhausbebauung -  3 x 4 Häusern in 2-geschossiger Bauweise mit Satteldach, vollverklinkert,  festzuhalten. Das Grundstück solle zum Preis von 1,2 Mio € an die Deutsche Reihenhaus veräußert werden; damit würde die zu leistende Abstandszahlung von 95.000 € entfallen. Für die Fläche „Strümper Busch“ solle der Bebauungsplan geändert werden, um die Grundstückszuschnitte der Fläche hinter dem Wall den Bedarfen für den Geschosswohnungsbau zu entsprechen. Die Fläche soll nach Änderung an einen Investor, Bauträger oder eine Wohnungsbaugesellschaft zur Errichtung mit Geschosswohnungsbau als Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen veräußert, die übrigen 9 Einzelgrundstücke sollen an Privatpersonen durch die Stadt veräußert werden.

 

Auf Nachfrage der UWG-Fraktion erklärt Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass keine Kosten für die mögliche Auskofferung des Grundstückes „Am Alten Teich“ ermittelt worden seien. Bislang sah die Planung eine Bebauung ohne Unterkellerung vor. Zudem seien Gutachten eingeholt worden, bei denen keine Verdunstungen festgestellt worden seien. Der Deutschen Reihenhaus AG sei bekannt, dass dort ggfs. Altlasten vorzufinden seien. Demnach hätten diese auch die Kosten dafür zu tragen. Dies sei zudem keine unübliche Vorgehensweise und verweist in diesem Zusammenhang auf den Verkauf des Grundstückes am alten Bauhof, bei dem ebenso mögliche Altlasten vom Käufer zu entsorgen und diese Kosten von ihm zu tragen seien. Zudem seien die Kosten für die an der Florianstraße zu errichtenden Stellplätze nicht von der Stadt zu tragen, sondern bei einem möglichen Verkauf von der Deutschen Reihenhaus AG.

 

Über eine mögliche Reihenhausbebauung und die Veräußerung des Grundstückes „Am Alten Teich“ an die Deutsche Reihenhaus AG wird kontrovers diskutiert. Ratsherr Damblon erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Verkaufsbeschluss in der vorliegenden Form nicht zustimmen werde. Grundsätzlich sei dort eine „lockere“ Bebauung denkbar. Demnach komme dort ebenso kein Geschosswohnungsbau als sozialer Wohnungsbau gemäß des Antrages der SPD-Fraktion in Frage, sondern dieses Thema müsse vom Grundsatz her im Rahmen des ISEKS thematisiert werden. Ratsherr Peters und Ratsherr Rettig erklären, das Grundstück „Am Alten Teich“ als Reservefläche halten zu wollen. Ratsherr Rettig verweist in diesem Zusammenhang auf den Jahresbericht des Flüchtlingswerkes der Vereinten Nationen, wonach im Jahr 2015 weltweit 65,3 Millionen Menschen auf der Flucht waren und demnach nicht abzusehen sei, was zukünftig an Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen nötig sei. Ratsherr Becker (Piraten) erklärt hierzu, dass er diese Argumentation nicht nachvollziehen könne, da diese zwangsläufig zu einem dauerhaften Stillstand führen würde.