Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die bisherige Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Meerbusch (Vergnügungssteuersatzung) vom 18. Dezember 2002 mit Wirkung zum 01. Januar 2018 aufzuheben und die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Meerbusch mit Wirkung zum 01. Januar 2018 zu beschließen.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist auf die ausführliche Beratungsvorlage. Ein weiterer Sachvortrag der Verwaltung wird nicht gewünscht.

 

Ratsherr Rettig regt an, die Steuer für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit nur um 5,00 € auf 35,00 € bzw. 30,00 € zu erhöhen (§ 7 Ziffer 5 a und b des Satzungsentwurfs).

Hiergegen bestehen keine Bedenken..


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig