Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erinnert daran, dass in den Jahren 2014/2015 ein aufwendiges und mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung eines Standortes für den nördlichen Konverter durchgeführt worden sei. In der finalen Begutachtung von November 2015 seien die Standorte „Dreiecksfläche in Kaarst“ und „Gohr-Widdeshoven“ als die Standorte mit der höchsten Eignung ausgewiesen worden. Amprion habe als Konverterstandort die Dreiecksfläche favorisiert und sei zwischenzeitlich auch Eigentümer der Fläche.

Die Stadt habe im März durch Übersendung eines Grundstückskaufvertrages Kenntnis erlangt, das die Fa. Amprion in räumlicher Nähe des Umspannwerkes in Osterath eine Fläche erworben habe.

Auf entsprechende Anfrage der Verwaltung, zu welchem Zweck das Grundstück erworben worden sei, habe die Fa. Amprion mit Datum 22. März 2017 mitgeteilt, die Fläche sei als Reservefläche, als ökologische Ausgleichsfläche oder für Tauschzwecke erworben worden. Die Präferenz für den nördlichen Ultranet-Konverter liege weiterhin bei der Dreiecksfläche in Kaarst. Für den Fall von Änderungen der Nutzungsabsichten werde die Stadt umgehend informiert.

Der Grunderwerb sowie das Antwortschreiben von Amprion sei Anlass für ein Gespräch gewesen, welches am 30.03.2017 stattgefunden habe. Der Vertreter von Amprion habe zunächst erklärt, dass dem Unternehmen die Fläche angeboten worden sei. Sie solle langfristig verpachtet werden.

Auf ihre Nachfrage zum Stand des Verfahrens wurde seitens Amprion erklärt, dass aufgrund einer Beauftragung durch die Düsseldorfer Staatskanzlei ein Rechtsgutachten erstellt worden sei, in dem die Frage, ob zwingend an der bisherigen Festlegung zum Umgang mit den Flächen für die Sicherung und den Abbau von Oberflächen der Bodenschätze (kurz BSAB-Flächen) festgehalten werden müsse, geprüft worden sei.

Die Expertise des Zentralinstitutes für Raumplanung an der Universität Münster liege zwischenzeitlich auch der Verwaltung vor. Danach kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass es nach einer fundierten Abwägung der Belange grundsätzlich nicht ausgeschlossen sei, die BSAB Planung zu ändern. Die Beibehaltung müsse der Regionalplanungsträger – also der Regionalrat – besonders begründen.

Seit Anfang 2016 habe auf der Trasse A-Nord (also Emden bis Osterath) Erdverkabelung Vorrang. Im Gespräch vom 30.03. habe Amprion erklärt, dass es aufgrund der für die Erdverkabelung notwendigen breiten Trassen und damit Eingriffen in die Landschaft eines Standortes bedürfe, der in räumlicher Nähe des Netzverknüpfungspunktes liege. Netzverknüpfungspunkt, so die Bürgermeisterin, sei gem. Festlegung im 2. Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus „Osterath“. Gegen dieses Gesetz habe die Stadt am 23. Juli 2013 Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die Bundesnetzagentur habe Amprion beauftragt ein Gutachten zur optischen Wirksamkeit des Konverters erstellen zu lassen, welches sich auf 6 Standorte in räumlicher Nähe von 5 km zum Netzverknüpfungspunkt konzentriere. Das Gutachten werde Ende April erwartet. Wegen der fehlenden räumlichen Nähe zum Netzverknüpfungspunkt sei der Standort Gohr-Widdeshoven nicht in die Betrachtung einbezogen.

Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass eine in einem mehrjährigen Verfahren erfolgte Festlegung von geeigneten Standorten möglicherweise aufgrund der jetzt vorgesehenen Erdverkabelung auf den Kopf gestellt werden könnte und sich möglicherweise neue Prioritäten für die Standortfestlegung ergeben könnten.  

Die Verwaltung habe gemeinsam mit der Initiative überlegt, wie mit dieser Situation – Erwerb eines Grundstückes in Osterath durch Amprion, Netzverknüpfungspunkt Osterath, Erdverkabelung - umgegangen werden müsse.

Zwischenzeitlich seien sowohl Amprion als auch die Bundesnetzagentur angeschrieben und eine verbindliche Auskunft verlangt worden, welche weiteren Gutachten erstellt worden seien, um Vorlage der Gutachten gebeten, des Weiteren, welche noch beauftragt werden sollen.

Darüber hinaus halte die Verwaltung eine juristische Beratung für erforderlich. Hierzu stehe sie im Kontakt mit einem Anwaltsbüro im Bereich Energierecht und Netzausbau.