Sitzung: 27.04.2017 Rat
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erinnert daran, dass in den Jahren 2014/2015 ein aufwendiges
und mehrstufiges Verfahren zur Ermittlung eines Standortes für den nördlichen
Konverter durchgeführt worden sei. In der finalen Begutachtung von November
2015 seien die Standorte „Dreiecksfläche in Kaarst“ und „Gohr-Widdeshoven“ als
die Standorte mit der höchsten Eignung ausgewiesen worden. Amprion habe als
Konverterstandort die Dreiecksfläche favorisiert und sei zwischenzeitlich auch
Eigentümer der Fläche.
Die Stadt habe im
März durch Übersendung eines Grundstückskaufvertrages Kenntnis erlangt, das die
Fa. Amprion in räumlicher Nähe des Umspannwerkes in Osterath eine Fläche
erworben habe.
Auf entsprechende
Anfrage der Verwaltung, zu welchem Zweck das Grundstück erworben worden sei,
habe die Fa. Amprion mit Datum 22. März 2017 mitgeteilt, die Fläche sei als
Reservefläche, als ökologische Ausgleichsfläche oder für Tauschzwecke erworben
worden. Die Präferenz für den nördlichen Ultranet-Konverter liege weiterhin bei
der Dreiecksfläche in Kaarst. Für den Fall von Änderungen der Nutzungsabsichten
werde die Stadt umgehend informiert.
Der Grunderwerb
sowie das Antwortschreiben von Amprion sei Anlass für ein Gespräch gewesen,
welches am 30.03.2017 stattgefunden habe. Der Vertreter von Amprion habe
zunächst erklärt, dass dem Unternehmen die Fläche angeboten worden sei. Sie
solle langfristig verpachtet werden.
Auf ihre Nachfrage
zum Stand des Verfahrens wurde seitens Amprion erklärt, dass aufgrund einer
Beauftragung durch die Düsseldorfer Staatskanzlei ein Rechtsgutachten erstellt
worden sei, in dem die Frage, ob zwingend an der bisherigen Festlegung zum
Umgang mit den Flächen für die Sicherung und den Abbau von Oberflächen der
Bodenschätze (kurz BSAB-Flächen) festgehalten werden müsse, geprüft worden sei.
Die Expertise des
Zentralinstitutes für Raumplanung an der Universität Münster liege
zwischenzeitlich auch der Verwaltung vor. Danach kommen die Gutachter zu dem
Ergebnis, dass es nach einer fundierten Abwägung der Belange grundsätzlich
nicht ausgeschlossen sei, die BSAB Planung zu ändern. Die Beibehaltung müsse
der Regionalplanungsträger – also der Regionalrat – besonders begründen.
Seit Anfang 2016
habe auf der Trasse A-Nord (also Emden bis Osterath) Erdverkabelung Vorrang. Im
Gespräch vom 30.03. habe Amprion erklärt, dass es aufgrund der für die
Erdverkabelung notwendigen breiten Trassen und damit Eingriffen in die
Landschaft eines Standortes bedürfe, der in räumlicher Nähe des
Netzverknüpfungspunktes liege. Netzverknüpfungspunkt, so die Bürgermeisterin,
sei gem. Festlegung im 2. Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des
Netzausbaus „Osterath“. Gegen dieses Gesetz habe die Stadt am 23. Juli 2013
Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die
Bundesnetzagentur habe Amprion beauftragt ein Gutachten zur optischen
Wirksamkeit des Konverters erstellen zu lassen, welches sich auf 6 Standorte in
räumlicher Nähe von 5 km zum Netzverknüpfungspunkt konzentriere. Das Gutachten
werde Ende April erwartet. Wegen der fehlenden räumlichen Nähe zum
Netzverknüpfungspunkt sei der Standort Gohr-Widdeshoven nicht in die
Betrachtung einbezogen.
Es sei überhaupt
nicht nachvollziehbar, dass eine in einem mehrjährigen Verfahren erfolgte
Festlegung von geeigneten Standorten möglicherweise aufgrund der jetzt
vorgesehenen Erdverkabelung auf den Kopf gestellt werden könnte und sich
möglicherweise neue Prioritäten für die Standortfestlegung ergeben
könnten.
Die Verwaltung habe
gemeinsam mit der Initiative überlegt, wie mit dieser Situation – Erwerb eines
Grundstückes in Osterath durch Amprion, Netzverknüpfungspunkt Osterath,
Erdverkabelung - umgegangen werden müsse.
Zwischenzeitlich
seien sowohl Amprion als auch die Bundesnetzagentur angeschrieben und eine
verbindliche Auskunft verlangt worden, welche weiteren Gutachten erstellt
worden seien, um Vorlage der Gutachten gebeten, des Weiteren, welche noch
beauftragt werden sollen.
Darüber hinaus
halte die Verwaltung eine juristische Beratung für erforderlich. Hierzu stehe
sie im Kontakt mit einem Anwaltsbüro im Bereich Energierecht und Netzausbau.