Herr Annacker verweist auf die Informationsvorlage für den letzten Sozialausschuss zum aktuellen Sachstand der Zuwanderung durch Flüchtlinge und erklärt, dass der Ausschuss regelmäßig zur Situation der Flüchtlinge in Meerbusch unterrichtet werde.

 

Herr Focken schlägt vor, den Mitglieder des Integrationsrates, die nicht am Sitzungsdienst der Verwaltung angeschlossen sind, Informationsvorlagen für den Sozial- und Jugendhilfeausschuss automatisiert zukommen zu lassen. Verwaltungsseitig wird dies für die nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Die Wohnsitzauflage bedeute, erläutert Herr Annacker, dass Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Zuweisung durch die Bezirksregierung, für die Dauer von mindestens 3 Jahren in Meerbusch wohnen müssten (siehe auch Anlage 1). Die Suche nach entsprechendem Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt gestalte sich aber, trotz Unterstützung, schwierig. Die meisten Betroffenen würden daher noch in Flüchtlingsunterkünften untergebracht (weitere Informationen siehe Anlage 2).

 

Herr Focken erkundigt sich nach den Mieten in den Unterkünften. Herr Annacker erklärt, dass die Höhe durch die Gebührenordnung der Stadt festgelegt sei und, soweit es sich um Flüchtlinge im Leistungsbezug des Jobcenters handele, die Kosten der Unterkunft hierüber refinanziert würden.

 

Frau Maas erkundigt sich, welche Möglichkeiten Flüchtlinge in Meerbusch zum Spracherwerb hätten. Neben den Integrationskursen, die umfänglich genutzt würden, führt Herr Annacker aus, gäbe es ausreichende Deutschkurse durch Ehrenamtliche, die besonders von Flüchtlingen genutzt würden, die noch keine Gelegenheit hätten, an Integrationskursen teilzunehmen. Darüber hinaus gingen von 28 Kindern 15 in reguläre Kindergärten. Ein zusätzliches Brückenprojekt für Kinder ergänze das Angebot in Meerbusch.