Erster Beigeordneter Maatz stellt die Vorlage vor. Er legt dar, dass die Erstellung eines Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Bereich des SGB II und SGB XII aufgrund diverser Entscheidungen und Kriterien des Bundessozialgerichtes erstmalig in 2013 erfolgt sei. In 2016 sei dann zur Aktualisierung eine erneute Erhebung beauftragt worden. Beide Erhebungen für den Rhein-Kreis Neuss wurden von der Firma Analyse & Konzepte erstellt. Herr Maatz erläutert, dass erwartungsgemäß für Meerbusch die Feststellung ergangen sei, dass Wohnraum für 2-, 3- und 4-Personen Haushalte nicht ausreichend vorhanden sei. Dieser Tatsache sei in der Richtlinie des Kreises Rechnung getragen worden, in dem für Meerbusch eine Umkehr der Beweislast, ob angemessener Wohnraum zur Verfügung stünde, zu Gunsten der Antragsteller erfolgt sei. Dies ermögliche eine schnellere Prüfung.

 

Ausschussvorsitzender Focken bittet um Information, ob dieses Mal bei der Erhebung auch alle in Meerbusch tätigen Wohnbaugesellschaften mit in die Erhebung einbezogen worden seien. Dies bejaht der Erste Beigeordnete Herr Maatz.

 

Ratsherr Becker kritisiert, dass die Erhebung an der Realität vorbei gehe und für die angegebenen Werte - seinen Ermittlungen nach - kein adäquater Wohnraum in Meerbusch zu finden sei. In Beantwortung dieser kritischen Anmerkung führt Fachbereichsleiter Annacker aus, dass Meerbusch bekanntermaßen ein hohes Mietpreisniveau aufweise. Allerdings sei auch zu berücksichtigen, dass gerade im sozialen Wohnungsbau viele der Neuvermietungen über die Wartelisten der Wohnungsbaugesellschaften abgewickelt werden würden und diese angemessenen Wohnungen somit nie in den öffentlichen Immobilienportalen auftauchten.

 

Ratsfrau Niegeloh fragt nach der Anzahl der Einzelfallentscheidungen, in denen eine höhere Miete im Rahmen der Hilfe anerkannt wird. Die Verwaltung sagt zu, die Zahl nachzureichen. Anmerkung der Schriftführerin: Aktuell gibt es ca. 68 Fälle im SBG XII.

 

Ratsherr Bertholdt kann die Zahlen so auch nicht nachvollziehen und bittet um das Erhebungsmaterial der Firma Analyse & Konzepte. Unter dem genannten Link kann die Auswertung der Firma Analyse & Konzepte eingesehen werden:

 

https://session.rhein-kreis-neuss.de/bi/vo0050.php?__kvonr=6065&search=1

 

Ratsherr Bertholdt bittet im Nachgang noch um eine Information, in wie weit sich die Anpassung auf die Kreisumlage auswirke. Fachbereichsleiter Annacker erklärt hierzu, dass sich jede Erhöhung der Ausgaben im SGB-Bereich auf die Umlage auswirke, da darin die Beteiligung der Kommunen an den Kosten umgelegt sei.

 

Ratsherr Becker kritisiert nochmal diese Festsetzung der Werte und betont erneut, dass er sie für nicht auskömmlich halte. Er halte die Zahlen für unrealistisch und wünsche sich eine Intervention seitens der Stadt. Ratsfrau Niegeloh weist darauf hin, dass dies wohl eher ein Thema für den Kreissozialausschuss sei.