Von der Verwaltung stellt Frau Dreyer die Informationsvorlage vor. Sie weist darauf hin, dass bei der Darstellung eine Gliederung in 3 Altersgruppen erfolgt sei. Im Elementarbereich (0 bis 6 Jahre) habe sich die Zahl der unter Dreijährigen mit Migrationshintergrund in den letzten 10 Jahren verdreifacht. Dies stelle große Anforderungen an das Fachpersonal in den Kitas. Die meisten der Familien mit Vorschulkindern, die Meerbusch zugewiesenen wurden, seien aktuell in Osterath untergebracht. Deswegen sei die Ansiedlung des Brückenprojektes in Osterath auch sinnvoll gewesen. Hier ergäbe sich die Sprachförderung quasi aus dem Angebot und würde in der Kindertageseinrichtung fortgesetzt. Im Schulbereich erwiese sich die Sprachförderung als sehr zersplittert, aber es gäbe in zwei weiterführenden Schulen in Meerbusch Seiteneinsteigerklassen, in denen die Kinder als Schwerpunkt die deutsche Sprache erlernten. Der OBV habe außerdem eine Flüchtlingsbeauftragte eingestellt, die sich als sehr hilfreich für die Kinder im Grundschulbereich erweise, um Förderbedarfe zu erkennen. Im Bereich der Erwachsenenförderung gäbe es die Integrationskurse als Sprachfördermaßnahme. Mittlerweile seien auch seit dem 01.01.2017 die örtlichen Sozialämter an das Anmeldeverfahren für die Integrationskurse angebunden. In Meerbusch seien darüber aktuell auch die Altverfahren aufgearbeitet worden und man sorge so für eine schnelle Förderung der Flüchtlinge. In allen Bereichen erwiesen sich die ehrenamtlich geleisteten Angebote als eine sehr gute flankierende Maßnahme. Grundsätzlich habe jeder Flüchtling bei diesen Angeboten die Möglichkeit, frühzeitig die deutsche Sprache zu erlernen.

 

Ausschussvorsitzender Focken gibt zu bedenken, dass auch immer die unterschiedlichen Leistungsniveaus zu beachten seien. Einen großen Dank richtet er in diesem Zusammenhang explizit an die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe.

 

Ratsfrau Pricken stellt im Anschluss die Frage, ob in Meerbusch nicht ein weiterer Alphabetisierungskurs notwendig sei und warum immer wieder von in Meerbusch lebenden Flüchtlingen Integrationskurse außerhalb von Meerbusch besucht würden. Zusätzlich möchte sie wissen, ob eine Anschlussfinanzierung des Brückenprojektes angedacht sei, wenn dieses im Juni auslaufe.

Ausschussvorsitzender Focken beantwortet die Frage nach der Anschlussfinanzierung des Brückenprojektes dahingehend, dass „Meerbusch hilft“ die entsprechenden Mittel zur Weiterführung des Projektes beantragen werde. Ergänzend fügt Fachbereichsleiter Annacker hinzu, dass es sich um Landesmittel handele, bei denen noch nicht sicher sei, ob sie weiter bewilligt werden würden.

In Beantwortung der Frage nach dem Alphabetisierungskurs und den Integrationskursen außerhalb von Meerbusch erklärt Frau Dreyer von der Verwaltung, dass sich die Nutzung der Kurse nach Angebot und Nachfrage richte und teilweise auch die Kurszeiten eine Rolle spielten. Bei zu wenigen Teilnehmern für einen bestimmten Kurs lohne es sich nicht, nur für Meerbusch einen entsprechenden Kurs einzurichten.

 

Ausschussmitglied Frau Friedrich möchte wissen, warum es keine Seiteneinsteigerklassen im Grundschulbereich gäbe. Erster Beigeordneter Maatz führt hierzu aus, dass das Land die Auffassung vertrete, dass Kinder dieser Altersgruppe die deutsche Sprache in den Regelklassen ausreichend und schnell genug erlernten. Ausschussvorsitzender Focken ergänzt, dass es in den Berufskollegs ebenfalls entsprechende Eingliederungsklassen gäbe, über die auch Schüler, die noch Sprachschwierigkeiten hätten, einen qualifizierten Schulabschluss erreichen könnten. Das Programm nenne sich „Fit für mehr“. Ratsherr Bertholdt betont, dass in der sprachlichen Integration die große Herausforderung für das Bildungssystem läge.

 

Ratsfrau Niegeloh bittet um Information, ob es für die Kleinkinder der Flüchtlinge ein niederschwelliges Sprachförderungsangebot gäbe. Fachbereichsleiter Annacker führt aus, dass in den Kitas keine gezielte Sprachförderung nur für Flüchtlingskinder erfolge. Vielmehr erfolge eine alltägliche aber auch individuelle Sprachförderung aller Kinder mit entsprechenden Bedarfen. Allerdings zeige auch die Erfahrung, dass die kleinen Kinder, insbesondere durch den direkten Umgang mit den deutschen Kindern, sehr schnell Sprachkenntnisse erwerben würden.

 

Ratsherr Welsch interessiert sich für die Höhe der Durchfallquote in den Integrationskursen, insbesondere dabei die differenzierte Frage, ob es einen signifikanten Unterschied zwischen den freiwilligen und verpflichteten Teilnehmern gäbe. Von der Verwaltung sagt Frau Dreyer eine Mitteilung der im Rahmen der Integrationskursgeschäftsstatistik zu, siehe:

 

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Integration/2016/2016-integrationskursgeschaeftsstatistik-gesamt_bund.pdf?__blob=publicationFile

 

Ratsherr Welsch bittet abschließend noch um die Information, ob es Sanktionen bei der Nichtteilnahme am Integrationskurs gäbe. Frau Dreyer von der Verwaltung erklärt hierzu, dass das Jobcenter die Nichtteilnahme konsequent sanktioniere.