Erster Beigeordneter Maatz stellt die Vorlage kurz vor, da es sich um eine aktualisierte Fassung der bisherigen Vorlagen handelt. Er stellt nochmals dar, dass die Flüchtlingsströme aktuell rückläufig seien. Meerbusch habe deshalb einige Zeit keine Zuweisungen erhalten, aber jetzt Zuweisungen von insgesamt 200 Personen avisiert bekommen. In einer Vereinbarung mit der Bezirksregierung Arnsberg sei erreicht worden, dass die Zuweisungen auf 10 Personen pro Woche für die nächsten 20 Wochen (bis Ende Juli) verteilt würden. Zudem weist Erster Beigeordneter Maatz darauf hin, dass die fertiggestellte Unterkunft Am Eisenbrand/Hülsenbuschweg jetzt in der Belegung sei. Die aktuelle Belegung wird dem Protokoll beigefügt.

 

Ratsfrau Pricken bittet um Erläuterung, um was für eine Vereinbarung es sich mit der Bezirksregierung Arnsberg handele. Erster Beigeordneter Maatz führt hierzu aus, dass es sich um eine Vereinbarung zur strukturierten Zuweisung mit 10 Personen pro Woche handele. Die Bezirksregierung sei nämlich ansonsten grundsätzlich berechtigt, eine beliebige Anzahl Flüchtlinge pro Zuweisung zu überstellen.

 

Ratsfrau Pricken bittet in Bezug auf die Situation der Hauswarte für die Flüchtlingseinrichtungen um Erklärung, warum die Betreuung in den meisten Einrichtungen gar nicht bzw. nur von 8.00 bis 16.00 Uhr vorgesehen sei. Des Weiteren bittet sie um Information, für welche Einrichtungen die Hauswarte genau zuständig seien und ob eine Aufstockung des Personals vorgesehen sei. Fachbereichsleiter Annacker betont vorab, dass sowohl in der Einrichtung „Cranachstraße“ als auch „Am Heidbergdamm“ eine 24-Stunden Betreuung vorhanden sei. In den anderen verbleibenden Einrichtungen sei bisher aufgrund der Belegung kein Erfordernis für eine 24-Stunden Betreuung gesehen worden.

 

Ratsfrau Pricken findet es untragbar, dass bisher noch keine Rufbereitschaft existiert, da sie hierfür einen dringenden Bedarf sehe. Erster Beigeordneter Maatz erwidert hierzu, dass er erst einmal den tatsächlichen Bedarf abwarten wolle und betont, dass die Erreichbarkeit in Verbindung mit der Uerdinger Straße letztens besprochen worden sei. Ebenso sei eine Rufbereitschaft für den Hülsenbuschweg in Vorbereitung, die die Anwesenheit der Bereitschaft habenden Person innerhalb von 30 Minuten vorsehe. Ratsfrau Pricken betont, dass bisher nur aufgrund des erheblichen Einsatzes der ehrenamtlichen Kräfte vor Ort alles so reibungslos funktioniere. Ausschussvorsitzender Focken bestätigt diese Aussage ebenso wie Ratsfrau Niegeloh. Auch ihre Erfahrung sei, dass am Wochenende niemand zu erreichen sei und eine Rufbereitschaft das mindeste wäre, was zu installieren sei.

 

Im Folgenden möchte Ratsfrau Niegeloh wissen, wie viele der Büdericher Kinder in einem Betreuungsprojekt analog dem Brückenprojekt in Osterath untergebracht seien. Fachbereichsleiter Annacker führt hierzu aus, dass es in Büderich z.Zt. kein Brückenprojekt gebe. Dieses Betreuungsangebot richte sich vornehmlich an die drei- bis fünfjährigen Kinder.

 

Daraus ergibt sich für Ratsfrau Niegeloh die Anschlussfrage, wie denn dann eine Sprachförderung für diese Kinder gegeben sei. Hierzu stellt Fachbereichsleiter Annacker klar, dass das Brückenprojekt nicht allein der Sprachförderung diene, sondern Eltern und Kinder an eine künftige Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung heranführen solle. Es sei nicht eingerichtet worden, weil zu wenige Kita-Plätze vorhanden seien. Letztendlich würden die Eltern entscheiden, wann sie eine Unterbringung in einer Kita für ihr Kind wünschten.

 

Im Weiteren möchte Ratsfrau Niegeloh wissen, wie der Übergang dieser Kinder in eine Kita geschehe. Erster Beigeordneter Maatz erklärt hierzu, der Übergang in eine Kita erfolge nach dem Entwicklungsstand des Kindes, dem Bedarf und der Lebenssituation der Eltern und nach Rücksprache mit der aufnehmenden Einrichtung. Bei einer gewünschten Aufnahme erfolge dann die Abwicklung der Anmeldung ganz normal über den Kita-Navigator.

 

Für Ratsfrau Niegeloh bleibt die Frage, wie die sprachliche und soziale Integration der Kinder ohne Aufenthaltsstatus erfolgen soll. In Beantwortung dieser Frage führt Fachbereichsleiter Annacker aus, dass ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bestehe, sobald sie sich rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung aufhielten. Dies sei in der Regel innerhalb weniger Wochen der Fall. Dann erfolge die Versorgung regulär über den Kita-Navigator. Aktuell sei die Versorgung gut.

 

Ausschussvorsitzender Focken möchte gerne im nächsten Ausschuss eine Darstellung der Kinderbetreuung im Flüchtlingsbereich. Erster Beigeordneter Maatz weitet es auf eine Informationsvorlage zum Thema Bildung und Betreuung in Kita und Schule für Flüchtlinge für den nächsten Ausschuss aus.

 

Ausschussmitglied Frau Friedrich bittet um Erläuterung des Begriffes der „Rückkehrer“ aus der Informationsvorlage. Hierzu erklärt Erster Beigeordneter Maatz, dass es sich um den Personenkreis handele, der bereits schon einmal in Deutschland Asyl beantragt habe, wieder ausgereist und nun wieder nach Deutschland zurückgekehrt sei.

 

Ratsfrau Pricken moniert, dass ihrer Meinung nach die Tagesordnung nicht eingehalten und zwischen TOP 3 und 4 hin und her gesprungen würde. Ausschussvorsitzender Focken weist den Einwand als unbegründet zurück.

 

Ratsherr Bertholdt bittet für die Informationsvorlage der nächsten Sitzung um eine zusätzliche Aufsplittung der Personenverteilung nach Geschlecht. Außerdem bittet er um eine Information, wie lange die jetzt zugewiesenen Personen sich schon in Deutschland aufhielten. Von der Verwaltung erklärt Frau Dreyer hierzu, dass es erhebliche Unterschiede bei den jetzt zugewiesenen Personen gäbe. Teilweise seien sie erst relativ kurz in Deutschland, mit entsprechend wenigen Sprachkenntnissen, teilweise hielten sie sich schon länger in den Landeseinrichtungen auf. Einige davon sogar immer noch ohne Asylantrag.

 

Ratsherr Wartchow fragt nach, ob es schon absehbare Entwicklungstendenzen im Rahmen der Wohnsitzauflage gäbe. Fachbereichsleiter Annacker führt hierzu aus, dass die Flüchtlinge momentan noch vermehrt in den städtischen Unterkünften untergebracht seien, er aber davon ausgehe, dass sich mit zunehmender Fertigstellung des sozialen Wohnungsbaues die Unterkünfte leeren würden. Da es sich bei den aktuellen Zuweisungen auch um Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive handele, sei hier ein längerfristiger Verbleib in den Unterkünften anzunehmen. Auffällig sei auch, dass es eine Tendenz gäbe, dass sich Flüchtlinge nicht unbedingt aus den städtischen Unterkünften herausbewegen wollen würden. Ein Beispiel hierfür sei der verwaltungsseitige Versuch, Bewohnern aus der Fröbelstraße komfortableren Wohnraum am Eisenbrand anzubieten.

 

Ratsherr Mocka wirft die Frage auf, in wie weit die Eltern überhaupt in der Lage seien, den Kita-Navigator zu bedienen. Erster Beigeordneter Maatz verweist in diesem Zusammenhang auf die sozialpädagogischen Fachkräfte, die hier das Bindeglied seien und die Eltern im Umgang mit dem Kita-Navigator unterstützten.

 

Das Ausschussmitglied Herr Schwenzer fragt nach, wer sich um die relativ große Personengruppe der 31- bis 50-jährigen Flüchtlinge kümmere und wie diese in Arbeit vermittelt werden könnten. Erster Beigeordneter Maatz stellt heraus, dass für diesen Personenkreis vorrangig die IHK und das Jobcenter zuständig seien. Beide Institutionen versuchten, diesen Personenkreis in Arbeit zu integrieren. Leider gestalte sich dies äußerst schwierig, da die Ausbildungsprofile und Anforderungen in den Herkunftsländern nicht mit denen in Deutschland vergleichbar seien.

Der Ausschussvorsitzende weist hier auch noch auf die Arbeit der Jobpaten hin und regt an, einen solchen in den Sozialausschuss einzuladen.

 

Ratsherr Bertholdt fragt nach, ob es valide Zahlen und Informationen zu den beruflichen Qualifikationen der Flüchtlinge gäbe.

Fachbereichsleiter Annacker verweist hierzu auf eine umfänglich Vorlage des Jobcenters für den Rhein-Kreis Neuss. Diese sei unter folgendem Link einzusehen:

 

https://session.rhein-kreis-neuss.de/bi/to0040.php?__ksinr=1936

 

Abschließend bemerkt Ratsfrau Pricken, dass die bürokratischen Hürden in Deutschland oft zu hoch seien und viele der Flüchtlinge oft alleine daran scheiterten. Ergänzend fügt der Ausschussvorsitzeden noch hinzu, dass das Erlernen der deutschen Sprache unerlässlich sei.