Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die am 29.05.2013 beschlossene Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, aufzuheben.

 


Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass im Jahre 2014 eine Terrassengebühr von 19.651 €, 2015 von 23.816 € und 2016 von 23.639 € vereinnahmt worden sei. Insgesamt nutzten 34 Betriebe Flächen für Außengastronomie, davon würden 24 Betriebe zur Zahlung der Sondernutzungsgebühr veranlagt. Die übrigen Betriebe lägen bezüglich der Flächennutzung unterhalb der Veranlagungsgrenze von 10 qm. Der personelle Aufwand für die Bearbeitung der Terrassengebühr würde vom Fachbereich mit max. 10% der Arbeitszeit einer Sachbearbeiterin geschätzt.

 

Für die 8-wöchige Nutzung des Dr. Franz-Schütz-Platzes durch die Winterwelt erhebe die Stadt seit 2016 ebenfalls eine Nutzungsgebühr. Unter Zugrundelegung der Terrassengebühr von 24 €/qm ergebe sich für die gastronomisch und zeitlich befristete Inanspruchnahme des Dr.-Franz-Schütz-Platzes eine Gebühr von 3.500 €. Die Einnahme werde im Produkt Öffentlichkeitsarbeit verbucht.

 

Darüber hinaus habe die Stadt für die Winterwelt, die die imageträchtigste und größte Veranstaltung in Meerbusch sei und für Zwecke des Stadtmarketings aktiv genutzt werde, bis zum Jahre 2015 jährlich Werbemaßnahmen und das Bühnenprogramm mit rd. 6.000 € mitfinanziert. Die Finanzierung sei 2016 auf max. 2.000 € gedeckelt worden, das darüber hinausgehende Veranstaltungsprogramm werde vom Wirt der Winterwelt finanziert. Damit ergäben sich insgesamt Verbesserungen für den Haushalt von jährlich 7.500 €.

 

Ratsherr Damblon kritisiert die Formulierung des Antrages. Er könne bei der Erhebung der maßvollen Gebühr weder eine Ungleichbehandlung noch eine Unwirtschaftlichkeit erkennen. Insofern lehne er den Antrag ab.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes lehnt den Antrag für die SPD-Fraktion ebenfalls ab.

 

Ratsherr Rettig folgt dem Antrag und führt aus, der Verzicht auf eine Gebührenerhebung sei konkrete Wirtschaftsförderung. Zudem wünscht er eine genauere Erfassung des Verwaltungsaufwands.

 

Ratsfrau Glasmacher folgt dem Antrag ebenfalls. Nach ihrer Auffassung seien die Einnahmen im Verhältnis zum Aufwand zu niedrig.

 

Dies weist Ratsherr Peters zurück. Der Aufwand der Verwaltung sei im Verhältnis zu den Einnahmen in Ordnung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

2

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

UWG

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

4

14