Sitzung: 29.06.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat beschließt, an der geplanten Reihenausbebauung festzuhalten und die
überplanten Grundstücke an die Deutsche Reihenhaus AG zur Errichtung von 12
Reihenhäusern zum vom Gutachterausschuss festgestellten Bodenpreis zu
veräußern.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
23 |
|
SPD |
|
9 |
|
FDP |
|
5 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
5 |
|
UWG |
|
2 |
|
Die
Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
3 |
44 |
|
Damit
ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.
2.
Beschluss
über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
stimmt der Behandlung der Einwendungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), sowie der Behandlung der Stellungnahmen
nach § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt
nimmt Kenntnis von den zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46
während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet
hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
3.
Beschluss
über Änderungen
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch‑Lank-Latum im
Bereich Am Alten Teich in grüner Farbe.
Es handelt sich insbesondere um:
Ergänzungen der Kennzeichnung zur
Altablagerung
Ergänzung eines Hinweises zur
Wasserwirtschaft
4.
Satzungsbeschluss
gem. § 10 (1) BauGB
Der
Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46,
Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich, gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom
14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung mit
der Begründung vom 2. Februar 2017, für ein Gebiet, das durch die Kierster
Straße, die westliche Straßenbegrenzung der Florianstraße, das Flurstück 383
und Teilbereiche der Flurstücke 381, 382 und 386, alle in der Flur 6, Gemarkung
Lank begrenzt wird. Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 46.
Mit
Rechtskraft der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 treten der Bebauungsplan
Nr. 46 und die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, soweit sie von der
Bebauungsplanänderung überlagert werden, teilweise außer Kraft.
Damit
sind die Beschlussvorschläge abgelehnt
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage verweist auf die Beratungen in der gemeinsamen Sitzung des
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften. Beide
Ausschüsse seien
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt. Sie weist nochmals
daraufhin, dass dies zur Folge habe, dass an die Deutsche Reihenhaus eine
Abschlagszahlung fällig werde und man die im Haushalt des Jahres 2017
eingeplanten Erlöse aus Grundstücksverkäufen nicht in der veranschlagten Höhe
realisieren könne.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
23 |
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SPD |
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9 |
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FDP |
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5 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
5 |
|
UWG |
|
2 |
|
Die
Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
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Gesamt |
3 |
44 |
|