Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat beschließt, an der geplanten Reihenausbebauung festzuhalten und die überplanten Grundstücke an die Deutsche Reihenhaus AG zur Errichtung von 12 Reihenhäusern zum vom Gutachterausschuss festgestellten Bodenpreis zu veräußern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                    

 

23

 

SPD                                     

 

9

 

FDP                                     

 

5

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

 

5

 

UWG                                   

 

2

 

Die Linke/Piraten                

2

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

 

Gesamt                               

3

44

 

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

2.    Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Einwendungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

 

 

3.      Beschluss über Änderungen

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich in grüner Farbe.

 

Es handelt sich insbesondere um:

Ergänzungen der Kennzeichnung zur Altablagerung

Ergänzung eines Hinweises zur Wasserwirtschaft

 

4.      Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 966) als Satzung mit der Begründung vom 2. Februar 2017, für ein Gebiet, das durch die Kierster Straße, die westliche Straßenbegrenzung der Florianstraße, das Flurstück 383 und Teilbereiche der Flurstücke 381, 382 und 386, alle in der Flur 6, Gemarkung Lank begrenzt wird. Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46.

Mit Rechtskraft der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 treten der Bebauungsplan Nr. 46 und die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, soweit sie von der Bebauungsplanänderung überlagert werden, teilweise außer Kraft.

 


Damit sind die Beschlussvorschläge abgelehnt

 

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist auf die Beratungen in der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Beide Ausschüsse seien dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt. Sie weist nochmals daraufhin, dass dies zur Folge habe, dass an die Deutsche Reihenhaus eine Abschlagszahlung fällig werde und man die im Haushalt des Jahres 2017 eingeplanten Erlöse aus Grundstücksverkäufen nicht in der veranschlagten Höhe realisieren könne.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                    

 

23

 

SPD                                     

 

9

 

FDP                                     

 

5

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

 

5

 

UWG                                   

 

2

 

Die Linke/Piraten                

2

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

 

Gesamt                               

3

44