Sitzung: 06.04.2017 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB1/0595/2017
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
Meerbusch, den Erlass der beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (Anlage 1) zu
beschließen.
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert die Beratungsvorlage. Ratsherr Rettig verweist
auf die mittlerweile zahlreichen Urteile und fragt nach, ob die Gefahr bestehe
zum Nachweis evtl. konkrete Zählungen vornehmen zu müssen. Erster Beigeordneter
Maatz erklärt, dass man eine Beurteilung aufgrund einer Selbsteinschätzung der
Veranstaltungen und eigener Beobachtungen vorgenommen habe. Das Risiko einer
Klage bestehe immer, wie das Gericht diese Selbsteinschätzung dann abwägen
werde, bleibe abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig