Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, den Erlass der beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (Anlage 1) zu beschließen.

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Beratungsvorlage. Ratsherr Rettig verweist auf die mittlerweile zahlreichen Urteile und fragt nach, ob die Gefahr bestehe zum Nachweis evtl. konkrete Zählungen vornehmen zu müssen. Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass man eine Beurteilung aufgrund einer Selbsteinschätzung der Veranstaltungen und eigener Beobachtungen vorgenommen habe. Das Risiko einer Klage bestehe immer, wie das Gericht diese Selbsteinschätzung dann abwägen werde, bleibe abzuwarten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig