Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),

 

für ein Gebiet, das im Norden durch die Gottlieb-Daimler-Straße begrenzt wird, im Osten an das Flurstück 1537 angrenzt, im Süden durch die Meerbuscher Straße und im Westen durch die Ladestraße begrenzt wird,

 

maßgebend ist der in der 1. Änderung des Plans Nr. 266 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 266, Meerbusch‑Osterath, Ostara aufzustellen, die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

- Entwicklung von Wohnbauflächen

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig