Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6
des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722),
für ein Gebiet, das im Norden durch die
Gottlieb-Daimler-Straße begrenzt wird, im Osten an das Flurstück 1537 angrenzt,
im Süden durch die Meerbuscher Straße und im Westen durch die Ladestraße
begrenzt wird,
maßgebend ist der in der 1. Änderung des Plans Nr. 266 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 266, Meerbusch‑Osterath, Ostara aufzustellen, die
vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Entwicklung von Wohnbauflächen
Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig