Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),

 

für ein Gebiet, das im Norden durch die Straße Am Hoterhof, im Osten an die Krefelder Straße sowie die Hochstraße angrenzt, im Süden durch die südliche Kante des Parkplatzes und des Feuerwehrgrundstücks begrenzt wird und im Westen an die Fröbelstraße angrenzt,

 

maßgebend ist der im Plan Nr. 308 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 308, Meerbusch‑Osterath, Barbara‑Gerretz‑Schule /  Am Hoterhof aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

- Ausweisung von Wohnbauflächen

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. Er erklärt, dass das Verkehrskonzept im weiteren Verfahren noch zu optimieren sei. Ratsherr Jung äußert sich dahingehend, dass das Haus „Hochstraße 16“ im Verkehrskonzept noch eine wichtige Rolle spielen könne. Eine Erschließung nur über die Straße „Am Hoterhof“ könne aus seiner Sicht nicht funktionieren. Ggf. müsse das Haus an der Hochstraße abgerissen werden, um dort eine Zufahrt zum Gebiet zu realisieren.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass der Verkauf des Hauses unter TOP 9 beschlossen worden sei. Die Verwaltung habe also den Verkaufsauftrag, der umzusetzen sei. Ratsherr Quaß verweist auf das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs, der eine verkehrliche Erschließung vorschlage. Von anderer Seite wird auf den möglichen Erhalt des denkmalwerten Ensembles an der Hochstraße verwiesen, so dass ein Abriss nicht in Frage komme.

Ratsherr Jung erklärt, dass über die verkehrliche Erschließung noch zu sprechen sei, die jetzt vorgeschlagene Lösung sei für ihn nicht akzeptabel.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                    

23

 

1

SPD                                     

10

 

 

FDP                                     

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

5

 

 

UWG                                   

3

 

 

Linke/Piraten                       

2

 

 

Ratsherr Müller                   

-

-

-

Bürgermeisterin                  

1

 

 

Gesamt                               

50

 

1