Beschluss:

 

Der Rat stimmt den öffentlichen Teilen des Entwurfes des städtebaulichen Vertrages Stadt Meerbusch ./. Fa. Schmitz Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, gesamter Vertrag nebst Anlagen mit Ausnahme der §§ 3 (Grundbuchangaben, Belastungen), 13 (Kosten und Steuern des Grundstücksübertragungsvertrages), 23 (Kosten der Erschließung) und 27 (Sicherheitsleistung) gemäß § 11 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. IS. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B, Meerbusch-Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am Schweinheimer Kirchweg“ in der vorliegenden Vertragsfassung zu.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.   


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig