Beschluss:
Der Rat stimmt den öffentlichen
Teilen des Entwurfes des städtebaulichen Vertrages Stadt Meerbusch ./. Fa.
Schmitz Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, gesamter Vertrag nebst
Anlagen mit Ausnahme der §§ 3 (Grundbuchangaben, Belastungen), 13 (Kosten und
Steuern des Grundstücksübertragungsvertrages), 23 (Kosten der Erschließung) und
27 (Sicherheitsleistung) gemäß § 11 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl.
IS. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 211B, Meerbusch-Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am
Schweinheimer Kirchweg“ in der vorliegenden Vertragsfassung zu.
Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig