Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat stimmt den öffentlichen Teilen des Entwurfes des städtebaulichen Vertrages Stadt Meerbusch ./. Fa. Schmitz Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, gesamter Vertrag nebst Anlagen mit Ausnahme der §§ 3 (Grundbuchangaben, Belastungen), 13 (Kosten und Steuern des Grundstücksübertragungsvertrages), 23 (Kosten der Erschließung) und 27 (Sicherheitsleistung) gemäß § 11 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. IS. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B, Meerbusch-Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am Schweinheimer Kirchweg“ in der vorliegenden Vertragsfassung zu.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

8

 

 

SPD         

2

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG        

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

 

1

Gesamt:    

15

 

1

 

Frau Niegeloh war bei der Abstimmung nicht anwesend.