Beschluss:

 

Der Rat beschließt die beigefügte III. Änderungssatzung  zur Satzung der Stadt Meerbusch über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Anlage), die eine Erhöhung der laufenden Geldleistung (Sachleistung u. Förderleistung)  für Tagespflegepersonen i. H. v. 1% ab 01.01.2017 enthält.

 

Die laufende Geldleistung erhöht sich für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen in Qualifikationsstufe 1 von 3,65 € auf 3,69 € pro Stunde / pro Kind und in Qualifikationsstufe 2 von derzeit 4,80 € auf 4,85 € pro Stunde / pro Kind.

 

Für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen, erhöht sich die Geldleistung in Qualifikationsstufe 1 von derzeit 2,30 € auf 2,32 € pro Stunde / pro Kind und in Qualifikationsstufe 2 von 3,30 € auf 3,33 € pro Stunde / pro Kind.

 


Ratsfrau Schoppe berichtet aus dem Jugendhilfeausschuss.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig