Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2017/2018 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2017 zu beantragen.

 

2.       Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Träger „Kinderzentren Kunterbunt gGmbH“, die Erweiterung des Kita-Gebäudes Am Flehkamp im Ortsteil Büderich um eine 6. Gruppe in die Wege zu leiten, unter Beantragung der möglichen Investitionskostenzuschüsse aus den Förderprogrammen von Bund und Land, zur Schaffung von Betreuungsplätzen für unter und über dreijährige Kinder. Die entsprechenden Kindpauschalen für eine Gruppe der Gruppenform I sind in der Planung unter 1. bereits berücksichtigt.

 


Vorsitzende Schoppe dankt zunächst für die ausführliche und informative Vorlage.

 

Sodann erläutert Bürgermeisterin Mielke-Westerlage nochmals die wichtigsten Punkte der vorgelegten Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2017/2018, die seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes vom JHA als Grundlage für die Beantragung der Kindpauschalen jeweils einrichtungsscharf zu beschließen sei.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass Meerbusch frühzeitig mit dem Ausbau der U 3-Betreuungsangebote begonnen habe und aktuell insbesondere mit einem Versorgungsgrad von 64% für die 2- bis 3-Jährigen im Vergleich zum Land und innerhalb des Rhein-Kreis Neuss gute Quoten vorzeigen könne. Entsprechend den Vorgaben aus dem Krippengipfel sei Bedarfsdeckung weiterhin bei 35% gegeben. Laut Berichterstattung der NGZ am 07.03.2017 erreiche die Stadt Neuss bei der U3-Betreuung eine Deckungsquote von 49,5%, die Stadt Dormagen von 44,5%. Gleichwohl sei es erforderlich, die in Meerbusch vereinbarten Zielvorgaben nachzujustieren, so im Bereich der Kindertagespflege.

 

Auch bei der Einführung des Kita-Navigators sei Meerbusch führend. Im zwischenzeitlich 5. Jahr werde das elektronische Anmeldesystem von den Eltern gut angenommen. Die Erfahrung zeige, dass die Eltern das System auch nutzten, um Anmeldungen bereits für künftige Kindergartenjahre vorzunehmen oder Wechselwünsche in eine andere Kindertageseinrichtung oder von Tagespflege in Kindertageseinrichtung anzumelden.

 

Im Ergebnis könne festgestellt werden, dass zum 01.08.2017 alle Ü 3-Kinder versorgt werden sollen. Im U 3-Bereich könnten zusätzliche Plätze geschaffen werden, wenn alle vorhandenen U 3-Plätze auch entsprechend genutzt werden könnten. Im Rahmen des Ausbaus der Betreuungsangebote sei bisher eine Förderung ausschließlich für U 3-Plätze erfolgt, so dass alle neuen Plätze zwar U 3-tauglich seien, jedoch in Teilen für die Bedarfsdeckung im Ü 3-Bereich benötigt würden. Daher solle das Tagespflegeangebot, welches konzeptionell auf gute Beine gestellt sei, weiter ausgebaut werden.

 

Für Büderich sei noch zu ergänzen, dass immer mehr Kinder aus privatgewerblichen Einrichtungen in städtische Einrichtungen inkludiert würden. Die Eltern hätten anerkannt, dass die Betreuung in staatlichen Einrichtungen sich qualitativ gut entwickelt habe.

 

Möglicherweise sei die Planung für die Versorgung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien nachzujustieren. Allerdings gebe es keine auch nur halbwegs verlässlichen Planungsgrößen hinsichtlich der zu erwartenden Zahl der Zuweisungen oder der Struktur. Erschwert werde eine Planung zudem durch mangelnde Informationen zur jeweiligen Bleibeperspektive der Flüchtlinge. Der Standort Fröbelstraße sei derzeit mit ca. 100 Flüchtlingen belegt, davon viele im Familienverbund. Hier starte in Kürze ein vom Land gefördertes Betreuungsprojekt durch „Meerbusch hilft e.V.“, das an 5 Wochentagen für bis zu 10 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren eine Betreuung durch qualifiziertes Personal anbiete. Ab 20.03.2017 sei erneut mit Zuweisungen zu rechnen, ob überwiegend Einzelpersonen oder Familien, sei nicht bekannt. Konzeptionell sei vorgesehen, die neuen Unterkünfte Am Eisenbrand – hier stünden 4 Gebäude für ca. 200 Personen zur Verfügung – insbesondere mit Familien zu belegen. Daraus könnte sich für den Ortsteil Büderich ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen insbesondere für Ü 3-Kinder  ergeben.

 

Dem insgesamt steigenden Bedarf in Büderich solle Rechnung getragen werden durch den Ausbau der Kita „Nepomuk“ Am Flehkamp um eine 6. Gruppe. Diese Maßnahme könnte baulich kurzfristig realisiert werden. Die nach Abzug der Landesförderung von 153.000 € verbleibenden Investitionskosten übernehme der Träger Kunterbunt gGmbH ebenso wie den 9%igen Trägeranteil an den Kindpauschalen. Allerdings fordere der Träger von der Stadt die Übernahme der vom Land nicht anerkannten Mietkosten im Umfang von jährlich ca. 10.000 € bis 11.000 €. Bis zur Fertigstellung dieser 6. Gruppe sei vorgesehen, in der ehemaligen Kita Am Sonnengarten – in der bereits eine Gruppe der Kita „Lummerland“ als Dependance geführt werde – eine zweite Gruppe zu installieren. Diese Lösung stehe mindestens für die Dauer des aktuellen Mietvertrages für den ehemaligen Sonnengarten bis 30.09.2018 zur Verfügung, eine Verlängerung des Mietvertrages sei nicht ausgeschlossen.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist auf die tabellarische Darstellung der Entwicklung des Platzangebotes seit dem Kita-Jahr 2009/2010 auf Seite 8 der Vorlage. In Gruppenform I und II habe sich das Angebot seitdem mindestens verdoppelt, in der Gruppenform III immer noch leicht verbessert.

 

Der Ausbau zum Kita-Jahr 2017/2018 um 74 Plätze beruhe auf den beiden provisorischen Gruppen in der ehemaligen Kita Am Sonnengarten und dem in Kürze mit einer zusätzlichen Gruppe in Betrieb gehenden Neubau der Kindertageseinrichtung „Knirpsmühle“ – umbenannt in „Entdeckerknirpse“. Bei einem gesamtstädtischen Versorgungsgrad von erfreulichen 95% bleibe festzustellen, dass insbesondere in Büderich mit knapp 92% eine Versorgungslücke bestehe, in Strümp und Bösinghoven dagegen ein Überangebot. Analog gelte dies auch für die Kindertagespflege. In Büderich erfolgten unabhängig von Neubaugebieten offensichtlich auch viele Zuzüge junger Familien in den bereits vorhandenen Altbaubestand.

 

Abschließend verweist Bürgermeisterin Mielke-Westerlage auf die Entwicklung des von der Stadt zu tragenden Nettoaufwandes, tabellarisch dargestellt auf Seite 12 der Vorlage. Im Jahr 2017/2018 verbleibe somit ein Aufwand von 5,9 Mio. € zusätzlich der darin nicht enthaltenen Personalaufwände der Kindergartenverwaltung. Die Veränderungen der im Februar beschlossenen Elternbeitragssatzung seien bereits berücksichtigt.

 

 

Ratsherr Neuhausen bittet ergänzend um Auskunft, ob es – trotz der als nicht nennenswert genannten Zahl an zu betreuenden Flüchtlingskindern – bereits zu Konflikten wegen unzureichendem Platzangebot gekommen sei.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass keine Konflikte bekannt seien, im Bedarfsfalle seitens des Jugendamtes aber immer gute und pragmatische Lösungen gefunden würden. Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass die Kinder aus den Übergangswohnheimen Cranachstraße und Am Heidbergdamm alle in Kindertageseinrichtungen integriert seien. Zudem verweist er nochmals auf das in Kürze anlaufende Betreuungsprojekt in der Einrichtung an der Fröbelstraße und die Problematik hinsichtlich der jeweiligen Bleibeperspektive der Flüchtlinge. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage betont nochmals die Schwierigkeit, angesichts ständiger Veränderungen und Paradigmenwechsel und damit einhergehender unklarer Bleibeperspektiven eine verlässliche Planung künftiger Bedarfe vorzunehmen. Sie verweist auf die gemeinsame Sitzung von Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses sowie Sozialausschuss zur Flüchtlingssituation am 06.04.2017. Ab 20.03.2017 seien neue Zuweisungen avisiert, wobei die Bezirksregierung Arnsberg keinerlei Angaben zur Personenzusammensetzung machen könne und auch keine Auswahlmöglichkeit bestehe.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Fliege zur Erforderlichkeit einer zusätzlichen Einrichtung im Ortsteil Büderich verweist Bürgermeistern Mielke-Westerlage auf den Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK, welcher der Politik voraussichtlich im April d.J. vorgestellt werde. In Büderich sei der größte Zuzug zu verzeichnen, aber auch in Osterath müsse unter Umständen nachjustiert werden. Bezüglich der ehemaligen Böhlerverwaltungsfläche seien bereits Investorengespräche geführt und Kontakte vermittelt worden, ggf. ergebe sich daraus der Bedarf für eine weitere Kindertageseinrichtung. Es sollten aber die Ergebnisse des ISEK abgewartet werden, das sich auch mit der Entwicklung zusätzlicher Siedlungsflächen beschäftige, der Forcierung des Zuzuges von Familien, dem demographischen Wandel, welche Typologie an Bauten kommt dazu, welche Auswirkungen werden daraus entstehen. Erst wenn diese Auswertungen vorlägen, sollten weitergehende Entscheidungen getroffen werden.

 

Sachkundiger Bürger Marzinzik weist darauf hin, dass das Platzangebot insbesondere in Büderich nur unter Nutzung der ehemaligen Kita Am Sonnengarten möglich sei und fragt vor dem Hintergrund der seitens der GWH ursprünglich geplanten Bebauung nach der Notwendigkeit der frühzeitigen Verlängerung des Mietvertrages.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass die Realisierung der sich aus dem städtebaulichen Vertrag ergebenden Planungen im RheinEck Meerbusch seitens der GWH zurückgestellt sei. In Reaktion auf die Flüchtlingssituation baue die GWH derzeit im Raum Frankfurt ca. 1.000 Wohnungen, Meerbusch habe aktuell keine Priorität. Bei Planung des Neubaus der bis dahin 6-gruppigen Kita Am Sonnengarten sei aus pädagogischen Gründen 1 Gruppe abgebaut worden. Die aktuelle Entwicklung sei zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar gewesen. Die Kompensation erfolge durch die 2. provisorische Gruppe in der ehemaligen Kita Am Sonnengarten bei späterem Wechsel in die 6. Gruppe der Kita „Nepomuk“.

 

Der ergänzenden Nachfrage von sachkundigem Bürger Marzinzik, ob ein Erhalt des ehemaligen Sonnengartens bis zur Fertigstellung einer neuen Einrichtung möglich sei, stimmt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage prinzipiell zu. Es sei ein Glücksfall, dass diese Einrichtung derzeit noch zur Verfügung stehe. 

 

Ratsfrau Glasmacher dankt ausdrücklich für die ausführliche und informative Vorlage und regt an, bei Interesse die umliegenden Städte beim Ausbau des Böhlerareals inklusive einer neuen Kindertageseinrichtung mit jeweiligen Quoten einzubeziehen.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, dass vor dem Hintergrund der geplanten Siedlungsentwicklung – die im Regionalplan bereits niedergelegt sei – in Meerbusch eine noch nie dagewesene Bautätigkeit zu erwarten sei, womit auch die Bedarfe in Meerbusch nochmals steigen würden. Eine Kooperation könne Fernziel sein, es sei aber davon auszugehen, dass neue Einrichtungen in Meerbusch für eigene Kinder gebraucht würden. Wie auch umliegende Städte nehme auch Meerbusch vorrangig Kinder aus Meerbusch in die eigenen Einrichtungen auf. Gleiches gelte auch für den Schulbereich.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Neuhausen bezüglich der Berücksichtigung von Überbelegungen bei der Ermittlung des Versorgungsgrades erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass über die sich aus organisatorischen Gründen ergebenden und daher in geringem Umfang bereits eingerechneten Überbelegungen hinaus aus pädagogischen Gründen keine flächendeckende Überbelegung geplant sei. Theoretisch sei bei ca. 90 Gruppen im Ü 3-Bereich eine Überbelegung mit jeweils bis zu 2 Kindern möglich, aber nicht angestrebt.

 

Abschließend stimmt der Ausschuss der Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 einstimmig zu. Über den Beschlussvorschlag wird gesamtheitlich abgestimmt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig